5027/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/93-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 21. Juni  2010

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5091/J-NR/2010 betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt?, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 21. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Entsprechend dem Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist es eine wichtige Aufgabe der Bildungspolitik, für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, die Chance auf eine bestmögliche schulische Bildung und Ausbildung sicherzustellen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen optimal gefördert werden, um ihre Potentiale zu stärken und auszubauen, Benachteiligungen sollen ausgeglichen und Chancengerechtigkeit hergestellt werden.

 

Zu Frage 1:

Bereits im Zuge der vom Gesetzgeber im ersten Halbjahr 2007 beschlossenen Wahlaltersenkung wurde unter anderem seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur eine umfassende begleitende Demokratie-Initiative initiiert, wodurch die bestehenden Initiativen und Maßnahmen zur Politischen Bildung intensiviert und zusätzliche Aktivitäten gestartet wurden. Diesem Ansatz folgend ist in Entsprechung des aktuellen Regierungsübereinkommens eine weitere Verstärkung der Politischen Bildung einschließlich einer Verstärkung der Aus- und Weiterbildung in Politischer Bildung für Lehrkräfte sowie eine Verbesserung der Berufs- und Bildungswegorientierung vorgesehen. Ferner verfolgen die Lehrpläne des österreichischen Schulwesens grundsätzlich den Anspruch der praxisbezogenen Gestaltung des Unterrichts, um Jugendliche auf die Anforderungen der modernen Gesellschaft und die Herausforderungen des Alltags und Berufslebens adäquat vorzubereiten. Zusätzliche Hilfestellung leistet hier das implementierte Unterrichtsprinzip der Politischen Bildung sowie die zahlreichen diesbezüglichen Angebote und Materialien (http://politische-bildung.schule.at, www.politik-lernen.at), um im Zusammenwirken aller Maßnahmen und Aktivitäten zu gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler aller Schultypen sowie in der Lehrlingsausbildung befähigt werden, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen.

 

Ein Fixpunkt ist zweifellos die Verankerung von „Geschichte und Politische Bildung“ als Pflichtgegenstand in der 8. Schulstufe (4. Klasse HS/AHS/ASO) und das im Gegenstandslehrplan verankerte „Kompetenzmodell Politische Bildung“. Hierauf begründet sich eine wesentliche Veränderung des Politikunterrichts von der reinen Wissensvermittlung (Personen- und Institutionenkunde) hin zu kompetenzorientiertem Unterricht, basierend auf den folgenden politischen Grundkompetenzen: Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz und Handlungskompetenz. Im Rahmen dieses Modells wurden – um die unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen –, sogenannte Lernkorridore definiert, die altersbezogene Kompetenzvermittlung beabsichtigen.

 

Darüber hinaus ist auf die laufenden Aktivitäten bzw. Vorhaben des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in den Bereichen „Politische Bildung und Europapolitische Bildung“, „Wirtschaftserziehung und Verbraucherbildung“, „Umweltbildung“ und „Verkehrserziehung“ zu verweisen. Für die nachstehend benannten laufenden Aktivitäten sind für das Jahr 2009 die Ausgaben mit rd. EUR 1 Mio. anzusetzen. Für 2010 ist eine vergleichbare Summe eingeplant.

 

-     Politische Bildung und Europapolitische Bildung:

Insbesondere sind hier die Aktivitäten des vom Ressort beauftragten Zentrum polis als eine wesentliche Serviceeinrichtung mit Angeboten zu Unterrichtsprojekten, Lehrerberatung, Lehrerfortbildung, Online-Bibliothek, Shop und Jahreskalender zur Politischen Bildung sowie die monatliche erscheinende Schriftenreihe polis aktuell mit aktuellen Beiträgen und Unterrichtsbeispielen zur Politischen Bildung hervorzuheben.

 

Eine wichtige Publikation im Rahmen dieser Aktivitäten ist die halbjährlich erscheinende Schriftenreihe „Informationen zur Politischen Bildung“, die in den Jahren 2007 bis 2010 folgende Bände herausgebracht hat: Der WählerInnenwille; Jugend – Demokratie – Politik; Kompetenzorientierte Politische Bildung; Politische Kultur (Mit einem Schwerpunkt zu den Europawahlen); Herrschaft und Macht; Erinnerungskulturen. Diese Reihe hat sich zu einem wichtigen Medium für Lehrkräfte entwickelt und wird fortgesetzt.

 

Um die zahlreichen Aktivitäten auch in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen, werden seit 2003 jährlich Ende April/Anfang Mai die „Aktionstage Politische Bildung“ (http://aktionstage.politische-bildung.at) durchgeführt, die im gesamten Bundesgebiet eine ganze Reihe von Veranstaltungen und Angeboten zur Politischen Bildung präsentieren und damit Jugendlichen einen leichten Zugang zu politikrelevanten Fragestellungen ermöglichen. Im Kontext des EU-Jahres 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sind die Aktionstage Politische Bildung 2010 unter dem Motto „Bildung für nachhaltige Entwicklung: Für neue Wege aus Armut und sozialer Ausgrenzung“ gestanden (vgl. Beantwortung der Frage 4).

 

-     Wirtschaftserziehung und Verbraucherbildung:

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden im Sinne des im aktuellen Regierungsprogramm angeführten Schwerpunktes Materialien und Unterlagen für die Verankerung von Verbraucherbildung und Finanzwissen im Unterricht entwickelt und verbreitet. Diese Materialien stehen für alle Schulstufen und Gegenstände bereit und erfüllen damit das Unterrichtsprinzip „Wirtschaftserziehung und Konsumentenerziehung“. Durch die Vermittlung dieser Inhalte werden Schülerinnen und Schüler befähigt, als autonom handelnde Personen bewusst Konsumentscheidungen zu treffen und damit nicht nur politisch durch Politische Bildung, sondern auch ökonomisch kompetent und bewusst zu handeln.

 

-     Umweltbildung:

Im Bereich Umweltbildung wird durch zahlreiche vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Bundesländern unterstützte Aktivitäten Jugendlicher in schulischer und außerschulischer Vermittlungsarbeit ein Set an Handlungs- und Haltungsmöglichkeiten vermittelt, damit Jugendliche zu wesentlichen umweltbezogenen und umweltpolitischen Fragestellungen autonom partizipieren können.

 

-     Verkehrserziehung:

Neben verkehrserzieherischer Basisbildung (sicheres Verhalten im Straßenverkehr, sichere Nutzung des Schulweges, sichere Nutzung von jugendadäquaten Verkehrsmitteln wie Öffentliche Verkehrsmittel sowie Fahrrad und Moped im Individualverkehr) werden im Rahmen des Unterrichtsprinzips in enger Zusammenarbeit mit den Bereichen Politische Bildung und Umweltbildung auch wesentliche Fragestellungen der Verkehrsbereichsgestaltung und der Vermeidung von Umweltbelastung vermittelt. Dadurch sollen Jugendliche in die Lage versetzt werden, autonom auf diese wesentlichen Aspekte zu reagieren und sich in Planungsmaßnahmen entweder als Einzelperson oder als Gruppe einzubringen.

 

Ferner ermöglicht der Girls’ Day und der Boys’ Day Schülerinnen und Schülern neue Ausbildungsmöglichkeiten in zukunftsorientierten und nicht-traditionellen Berufen kennen zu lernen und praktische Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten, um sich abseits von überholten Klischees auf Grundlage eigener Interessen für geschlechtsuntypische Berufe entscheiden zu können. Der Girls’ Day in den Bundesländern (seit 2001) bietet Schülerinnen ab 10 Jahren Einblicke in technische und handwerkliche Berufe. Die Aktivitäten des Girls’ Day im Bundesdienst orientieren sich 2010 am Motto „Atypische Berufe des Öffentlichen Dienstes“. Der Boys’ Day (seit 2008) gewährt Schülern ab 14 Jahren Einblicke in soziale und erzieherische Berufe. Es findet in diesen Belangen Kooperationen mit dem Bundeskanzleramt (Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung) und dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales statt. Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erfolgt eine Unterstützung in Form von organisatorischer sowie von Informations-/Koordinations-Arbeit, wie die Erstellung von Erlässen, die Aufnahme der einzelnen Aktionen in einschlägigen Webseiten usw.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Soweit es den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur betrifft, ist hinsichtlich der angesprochenen Partizipation von jugendlichen Schülerinnen und Schülern auf dessen Verwirklichung im Rahmen ihrer Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte in der Schulpartnerschaft aufmerksam zu machen. Dafür definiert das Schulunterrichtsgesetz nicht nur individuelle Rechte und Pflichten aller Schulpartnerinnen und –partner (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte), sondern auch die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den schulpartnerschaftlichen Gremien (Klassenforum, Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss).

 

Ferner wird die überschulische Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler von den gesetzlich eingerichteten Landesschülervertretungen sowie der Bundesschülervertretung wahrgenommen. Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird in Entsprechung des Auftrages des Schülervertretungengesetzes Vorsorge für die Sacherfordernisse und für die Besorgung der Kanzleigeschäfte der Schülervertretungen getroffen. Außerdem hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Bundesschülervertretung bei der Veranstaltung eines österreichweiten „Bundesschüler/innenparlaments“ mit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterstützt. Die Beschäftigung mit parlamentarischen Abläufen, das Formulieren von Anträgen, die Diskussion mit Experten und schließlich die Abstimmung im Plenum machte den Weg demokratischer Entscheidungsfindung für die Schülervertreterinnen und –vertreter praktisch erlebbar. Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmern großteils Schulsprecherinnen und -sprecher waren, können sie an ihren Schulen als Multiplikatoren wirken und so für Nachhaltigkeit sorgen. Die Veranstaltung kann als Beitrag zur Schärfung des demokratischen Bewusstseins gewertet werden. Die diesbezüglichen Aufwendungen belaufen sich für 2009 auf EUR 28.600; für 2010 sind noch keine konkreten Angaben möglich.

 

Zu Frage 4:

Im Rahmen des EU-Jahres 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur neben Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung als eine der wesentlichsten Maßnahmen den freien Eintritt für alle Jugendlichen bis zum 19. Lebensjahr in die Österreichischen Bundesmuseen ermöglicht. Dadurch können Jugendliche an wesentlichen Teilen des österreichischen kulturellen Lebens teilhaben (vgl. Beantwortung der Frage 9). Zur Bewusstseinsbildung wurden im Rahmen der Aktionstage Politische Bildung 2010 konkrete Veranstaltungen in allen Bundesländern angeboten, um die Jugendlichen und junge Erwachsene für die vielfältigen Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu sensibilisieren. Im Zusammenhang mit diesen Inhalten des EU-Jahres 2010 wird besonderes Augenmerk auf die Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gelegt (vgl. Beantwortung der Frage 1). Bei zahlreichen in Beantwortung der anderen Fragen angeführten Maßnahmen wird dem Anspruch der Bekämpfung der Jugendarmut oder der Stärkung des sozialen Zusammenhalts in vergleichbarer Weise entsprochen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhöhung der Bildungschancen auch für benachteiligte Jugendliche.

 

Zu Frage 5:

Was die angesprochenen Kinderbetreuungsplätze anbelangt so ist im Kontext zur Tagesbetreuung im schulischen Bereich festzuhalten, dass das Regierungsübereinkommen für die aktuelle Gesetzgebungsperiode ein klares Bekenntnis zum Ausbau von ganztägigen Schulangeboten beinhaltet. Der bedarfsgerechte Ausbau ganztägiger Schulformen und Ganztagsbetreuungsangebote unterstützt die ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und ist aufgrund der Erwartungen der Eltern an das öffentliche Schulwesen sowie gesellschaftlicher Veränderungen notwendig. Ein sinnvoll abgestimmtes Angebot von Lernen, Wiederholen und Üben, sowie freizeitpädagogische Akzente und der Ausbau der Angebote von Kunst, Kultur und Sport stellen im Rahmen des Ausbaus sicher, dass den Kindern mehr Zeit und Raum gewidmet wird. Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden mit dem Start der „Tagesbetreuung NEU“ an 81 Schulstandorten, der Erstellung eines Leitfadens für gelungene Tagesbetreuung, der Einführung eines Qualitätssiegels und der Mittagsbetreuung erste Schritte im Sinne eines bedarfsgerechten Ausbaus ganztägiger Schulangebote gesetzt.

 

Um dieses gesellschaftspolitisch und pädagogisch wichtige Anliegen voranzutreiben, bedarf es der Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ziel muss es sein, differenzierte, vielfältige und auf die regionalen Bedürfnisse abgestimmte Angebote zu erarbeiten, die einem hohen Qualitätsanspruch genügen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

 

Die Eltern sollen die Wahlfreiheit haben, zwischen halbtägigen und unterschiedlichen Formen attraktiver ganztägiger Angebote(n) wählen zu können. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (Pflichtschulen bzw. Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen) wurde daher eine Arbeitsgruppe aus Praktikerinnen und Praktikern, Vertreterinnen und Vertretern der neun Landesschulräte und jeweils einer/einem Vertreterin/Vertreter des Städtebundes bzw. des Gemeindebundes eingerichtet. Auch die Interessenvertretung der Eltern und Lehrkräfte werden in die Gespräche eingebunden. Landeshauptleute, Städtebund und Gemeindebund wurden bereits über dieses Vorhaben informiert. Diese Personengruppe soll bis zum Sommer 2010 Grundlagen für einen Masterplan entwerfen, der auf Basis bereits bestehender Initiativen und Erfahrungen die Rahmenbedingungen und erforderlichen Maßnahmen für ganztägige Schulangebote (Nachmittagsbetreuung und Ganztagsschulen) konkretisiert.

In Bezug auf die Finanzierung des Personalaufwandes der ganztägigen Schulformen ist hinsichtlich der Pflichtschulen vor dem Hintergrund der kompetenz- und finanzausgleichsrechtlichen Regelungen seitens des Bundes eine Refundierung der Personalkosten für Landeslehrkräfte an die Länder als deren Dienstgeber vorgesehen. Unter dem Titel „Tagesbetreuung“ und „Tagesbetreuung NEU“ stellen sich die den Ländern insgesamt zugewiesenen Planstellen in den für die Fragestellung relevanten Schuljahren 2008/09 und 2009/10 wie folgt dar:

 

2008/09

2009/10

Tagesbetreuung

335

334,2

Tagesbetreuung NEU

3,5

84,7

 

Der Einsatz der zugeteilten Planstellen obliegt den Ländern als Dienstbehörden der Landeslehrkräfte. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erhält seitens der Länder keine Auflistung über die tatsächlich eingesetzten Lehrkräfte und deren dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung, sodass eine exakte finanzielle Bewertung nicht möglich ist. Unter der Annahme nach dem Überwiegensprinzip entsprächen die rd. 339 Planstellen bzw. rd. 419 Planstellen bei einer Einstufung nach l2a2 unter Zugrundelegung der Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten gemäß BGBl. II Nr. 50/2009 einem errechneten Aufwand von rd. EUR 18,5 Mio. im Schuljahr 2008/09 bzw. EUR 22,8 Mio. im Schuljahr 2009/10.

Hinsichtlich der ganztägigen Schulformen im Bereich der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen wurden hinsichtlich des Personaufwandes im Schuljahr 2008/09 rd. 7.700 Werteinheiten und im Schuljahr 2009/10 rd. 8.500 Werteinheiten dafür eingesetzt. Das entspricht Personalausgaben in der Höhe von rd. EUR 22,8 Mio. bzw. EUR 25,2 Mio.

 

Die in den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen ermöglichten Sprachförderkurse gemäß § 8e des Schulorganisationsgesetzes stellen eine unverzichtbare Maßnahme zur Unterstützung von Kindern mit anderen Erstsprachen als Deutsch dar und sollen diese insbesondere auch sozial benachteiligten Kindern zu Gute kommen. Der frühzeitige Erwerb der Unterrichtssprache führt zu einem fundierteren Wissensgrundstock und zu einem qualitativ höherwertigen Pflichtschulabschluss. Es erleichtert in weiterer Folge den Zugang zu höherer Bildung und zum Beruf.

Seitens des Bundes werden im Zuge der Genehmigung der Stellenpläne für allgemein bildende Pflichtschulen die Ressourcen für die genannten Sprachförderkurse als zweckgebundener Zuschlag nach der Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mit Status als außerordentliche/r Schüler/in zugeteilt.

 

Diese Zuteilung wird nach einer Gruppengröße von 8 Schülerinnen und Schülern bemessen. Österreichweit wurden unter diesem Titel für das Schuljahr 2008/09 442 Planstellen und für das Schuljahr 2009/10 359,7 Planstellen zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der zugeteilten Planstellen obliegt wie bereits ausgeführt den Ländern als Dienstbehörden der Landeslehrkräfte. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erhält seitens der Länder keine Auflistung über die tatsächlich eingesetzten Lehrkräfte und deren dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung für die Sprachförderkurse, sodass eine exakte finanzielle Bewertung nicht möglich ist. Unter der Annahme nach dem Überwiegensprinzip entsprächen die 442 bzw. rd. 360 Planstellen bei einer Einstufung nach l2a2 unter Zugrundelegung der Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten gemäß BGBl. II Nr. 50/2009 einem errechneten Aufwand von rund EUR 24,1 Mio. im Schuljahr 2008/09 bzw. EUR 19,6 Mio. im Schuljahr 2009/10.

Was die beabsichtigte Fortführung bzw. Erweiterung der Sprachförderkurse betrifft, so darf auf die derzeit in parlamentarischer Behandlung stehende Novelle zum Schulorganisationsgesetz hingewiesen werden (RV 713 dB. XXIV. GP). Außer den mit der Erstellung der Novelle angefallenen Personalkosten sind bislang keine Ausgaben getätigt worden.

 

Die auch unter der Prämisse „mehr Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Haushalten“ zu sehenden und bestehenden Regelungen des Schülerbeihilfengesetzes 1983, die als Voraussetzung hauptsächlich auf die finanzielle Bedürftigkeit der Schüler ab der 9. (Heimbeihilfe) bzw. 10. (Schulbeihilfe) Schulstufe abstellen, sind bereits Grundlage zur Erfüllung der benannten Aufgabe. Der diesbezügliche finanzielle Erfolg im Schuljahr 2008/09 beträgt EUR 39.219.875 und der des laufenden Schuljahres 2009/2010 bislang EUR 27.356.057.

 

Die Senkung des Anteils der Jugendlichen ohne Berufsausbildung oder Schulabschluss ist eine zentrale Zukunftsaufgabe und im Regierungsprogramm verankert. Bildungslos zu sein bedeutet perspektivenlos zu sein. Zur Umsetzung einer Bildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr wurden deshalb zahlreiche Maßnahmen gesetzt, wie etwa:

 

-     Nachholen von Bildungsabschlüssen:

Die Ermöglichung des kostenlosen Nachholens von Bildungsabschlüssen auch nach absolvierter Schulpflicht bzw. im Erwachsenenalter ist eine wesentliche Zielsetzung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in dieser Legislaturperiode, wobei neben der Berufsreifeprüfung auch das kostenlose Nachholen des Hauptschulabschlusses und die Schaffung eines unentgeltlichen Angebots im Bereich Basisbildung/ Grundkompetenzen im bildungspolitischen Fokus des Ministeriums steht. Die entsprechenden Planungs- und Vorbereitungsschritte sind bereits weit fortgeschritten, sodass nach derzeitigem Stand von einer Implementierung der Maßnahmen bereits ab dem Jahr 2011 ausgegangen werden kann. Für die Nachholung von Bildungsabschlüssen hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bereits im Jahr 2009 - inklusive der ESF - Mittel - EUR 8.853.026,35 ausgegeben. Voraussichtlich werden 2010 EUR 5.580.411 zur Anweisung gelangen.

 

-     Berufsmatura: Lehre und Reifeprüfung:

Die Initiative „Lehre und Reifeprüfung“ eröffnet Perspektiven für weitere Qualifizierungen. Ziel des Förderprogramms „Berufsmatura: Lehre und Reifeprüfung“ ist es, jungen Menschen durch Bildung bessere Jobchancen zu eröffnen, einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen zu leisten sowie den Hochschulzugang zu ermöglichen. „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ bedeutet, dass Jugendliche mit einem Lehr- oder Ausbildungsvertrag entgeltfrei Kurse zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung besuchen können und im Zusammenhang mit der Novelle des Berufsreifeprüfungsgesetzes im Jahre 2008 nunmehr parallel zur Lehre bereits drei der vier vorgesehenen Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung ablegen können.

Die Lehrlinge können auf ein breites Angebot von Vorbereitungskursen in allen Bundesländern zurückgreifen. Der Großteil der Angebote wird außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit absolviert. Die Teilnahmezahlen an den Vorbereitungslehrgängen zu den Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung sind in den letzten eineinhalb Jahren deutlich über den Erwartungen und Planungen aus 2008. Mit Stichtag 15. November 2009 befanden sich 6.227 Lehrlinge in Vorbereitungsmaßnahmen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Bund trägt die gesamten Kosten, die mit der Bereitstellung der Vorbereitungskurse entstehen, d.h. es ist eine Pro-Kopf-Förderung von maximal EUR 6.000 pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer vorgesehen.

Im Zuge der Meldungen der Trägerorganisationen zu den Stichtagen 15. Mai 2009 und 15. November 2009 wurden EUR 9.875.715,18 für das Förderprogramm ausbezahlt. Für 2010 sind rd. EUR 9,6 Mio. budgetiert.

 

-     Berufsorientierung und Bildungsberatung:

Besonders auf der 7. und 8. Schulstufe sind Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte von der Schule in einer guten Bildungs- und Berufsentscheidung zu unterstützen. Zumal die schulische Berufsorientierung mit der verpflichtenden „Berufsorientierung“ den schulorganisationsgesetzlichen Vorgaben folgend in allen Schulformen der Sekundarstufe I auf der 7. und 8. Schulstufe angesiedelt ist, hat sich die Initiative des Ausbaus der Berufsorientierung und Bildungsberatung des Jahres 2009 in Entsprechung des aktuellen Regierungsprogramms auf Basis der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe ua. unter Einbeziehung der Sozialpartner und des BMASK auf diesen Bereich konzentriert:

-     Schreiben an alle 1.700 Schulleitungen der AHS-Unterstufen, Hauptschulen und Allgemeinen Sonderschulen mit dem Titel „Beratung und Orientierung als Schlüssel für eine gelungene Bildungs- und Berufsentscheidung“ (Oktober 2009) zur Bewusstseinsbildung über die in den Mittelpunkt des Schulalltags zu rückenden geplanten Maßnahmen,

-     Rundschreiben des BMUKK zum „Katalog verbindlicher Maßnahmen im Bereich Information, Beratung, Orientierung“ (September 2009) gibt schulische Schritte im Rahmen des Regelunterrichts und der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ vor, verweist auf Projekte und Realbegegnungen (ua. Teilnahme an einer Schulveranstaltung in einem Berufsinformationszentrum des Arbeitsmarktservice) und sieht umfassende Information sowie Beratung für Schülerinnen und Schüler auf Basis standortbezogener Konzepte vor,

-     Reader zur Umsetzung für Lehrkräfte und Eltern mit umfassenden Informationen sowie Unterrichtsmaterialien und methodischem Hintergrundwissen gibt es in Form eines Webportals des Ressorts unter www.bmukk.gv.at/berufsorientierung,

-     Erarbeitung eines Rahmencurriculums, Lehrgänge zur „Berufsorientierungs-Koordination“ an den Pädagogischen Hochschulen und Schwerpunktsetzung im Lehrkräftefortbildungsbereich.

Was die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen anbelangt ist zu bemerken, dass für Recherchearbeiten und elektronische Aufbereitung des Readers die Aufwendungen mit rd. EUR 30.000 zu beziffern sind. Für die benannte Schwerpunktsetzung im Lehrkräftefortbildungsbereich hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Jahr 2010 den Pädagogischen Hochschulen zusätzlich zweckgebundene Mittel für die Thematik Berufsorientierung und Bildungsberatung im Gesamtausmaß von EUR 155.000 zur Verfügung gestellt.

Im Übrigen wurden vorhandene Ressourcen genutzt, sodass eine exakte nur auf diesen Bereich entfallende Bezifferung des Aufwandes nicht möglich ist.

 

Zu Frage 6:

Die Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness und gegen Gewalt“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur steckt sich die Ziele, zu sensibilisieren, soziale Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern sowie von Schülerinnen und Schülern zu stärken sowie Verantwortlichkeit und Zivilcourage zu fördern. Mehr als EUR 3 Mio. werden 2009 und 2010 für gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen eingesetzt. Folgende thematische Schwerpunkte für den Zeitraum 2009 - 2013 im Rahmen der Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness und gegen Gewalt“ wurden festgelegt:

 

-     Professionalisierung der Lehrerinnen und Lehrer – Förderung der Sozialkompetenz:

Es ist in einem ersten Schritt gelungen, dass die Stärkung der sozialen Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer im Qualifikationsprofil für die Curricula zu verankern. Die intensiven Anstrengungen zur Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Erkennen von und im Umgang mit schwierigen Situationen und Schülerinnen oder Schülern in allen Schularten stellen einen bedeutsamen Schritt in der Gewaltprävention dar. Im Vergleich zum Schuljahr 2006/07 haben sich die Lehrkräftefortbildungsveranstaltungen zu Gewalt und Konflikt mehr als verdoppelt.

 

-     Ausbau des Unterstützungssystems für die Schulen: Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Pilotprojekte der Schulsozialarbeit:

Um dem steigenden Beratungsbedürfnis besser entsprechen zu können, wurde die Arbeit der Schulpsychologie in allen Schularten verstärkt: Nach einer Erhöhung der Ressourcen um 20% können österreichweit Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern mit einer Unterstützung von rund 180 schulpsychologischen Expertinnen und Experten rechnen.

2010 starten Pilotprojekte zur Schulsozialarbeit an 3 bis 4 Pflichtschulen pro Bundesland. Neue, gut mit den bestehenden schulischen und außerschulischen Unterstützungseinrichtungen koordinierte Modelle werden entwickelt und erprobt. Besondere Aufmerksamkeit wird den Phänomen Schulverweigerung und Schulabsentismus gewidmet.

 

 


-     Verhaltensvereinbarungen an jeder Schule:

Zwei Drittel der Schulen haben Verhaltensvereinbarungen geschlossen. Zu 75% wurden die Verhaltensvereinbarungen - und das ist ein wichtiges Ziel - von allen drei Schulpartnern getragen. Als Schwerpunkte der „Vereinbarungen wurden die Einhaltung vereinbarter Pflichten“ (88%) und „gewaltfreie Konfliktlösung“ (63%) genannt. Gutes Gesprächsklima, das Einbeziehen aller Schulpartner und Identifikation werden als förderliche Faktoren bei der Entwicklung von Verhaltensvereinbarungen benannt.

 

-     Jährliches Vernetzungsforum aller Partnerinnen und Partner:

Das Vernetzungsforum aller Partnerinnen und Partner (Ministerien, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Jugendämter, Eltern, Lehrergewerkschaft, Universitäten, Pädagogische Hochschulen) wird zum dritten Mal am 25. November 2010 durchgeführt.

 

-     Ausbau von Programmen zur Gewaltprävention:

Faustlos (6 - 10 Jahre) und WISK (10 -16 Jahre):

Faustlos ist ein Curriculum zur Förderung sozial- emotionaler Kompetenz und zur Gewaltprävention für 6- bis 10-Jährige. Rund 1.200 Faustloskoffer wurden bisher österreichischen Volksschulen durch die Schulaufsicht in Kooperation mit der Schulpsychologie übergeben.

Das Programm WISK stärkt die soziale und interkulturelle Kompetenz von Schülerinnen und Schülern. Das WISK-Programm bindet eine möglichst große Gruppe von Personen an der Schule ein. Dadurch soll der Grundsatz „Gemeinsam gegen Gewalt“ in der Schule verankert werden.

 

Peer-Mediation:

Peer-Mediation wird bereits an 850 Schulen österreichweit umgesetzt. Peer-Mediation ist ein innovativer und langfristig Erfolg versprechender Ansatz der konstruktiven Konfliktbewältigung. Dabei werden Schülerinnen und Schüler zu Peer-Mediatorinnen/Mediatoren ausgebildet, die bei Konflikten zwischen Gleichaltrigen vermitteln. Peer-Mediation ist kein Ersatz für andere, begleitende Maßnahmen der Gewaltprävention.

 

Macht|schule|theater:

Die Theaterinitiative Macht|schule|theater wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemeinsam mit KulturKontakt Austria und Dschungel Wien im Schuljahr 2009/2010 fortgeführt. Ziele der Theaterinitiative sind die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt und Gewaltprävention auch in Hinblick auf das Thema Alltagsrassismus.

 

Fairness Award:

Der Fairness Award ist 2010 auf den Schwerpunkt Geschlechtergerechtigkeit und Gender-Kompetenz ausgerichtet.

 

Zudem gibt es seit 2008 eine Kooperation mit „147 – Rat auf Draht“ des ORF.

 

Ferner fördert die gemeinsame Initiative Gender Aktuell (ehemals Gender Tage) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt (Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung) und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine geschlechterreflektierte Auseinandersetzung unter anderem zum Thema Gewaltprävention und stellt themenspezifische Unterrichtsmaterialien, Hintergrundinformationen, Beratungs- und Fortbildungsangebote zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bietet in diesem Zusammenhang in Kooperation mit der e- LISA Academy Online Workshops und Seminare für Lehrerinnen und Lehrer zum Thema „Geschlechtssensible Gewaltprävention“ und „Geschlechterreflektierte Gewaltprävention in der Schule“ an. Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur belaufen sich die diesbezüglichen Unterstützungen in den Jahren 2008/2009 auf EUR 5.180.

 

Bezüglich des Themas „Zwangsverheiratung“ führt der Verein Orient Express (in Wien) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur seit Längerem an Schulen Workshops zur Information und Sensibilisierung durch. Dieser Verein ist der einzige in ganz Österreich, der sich fast ausschließlich mit der genannten Thematik auseinandersetzt und nicht nur informiert bzw. sensibilisiert, sondern auch konkrete Hilfestellung für Betroffene bietet. Die Unterstützung in den Jahren 2009 und 2010 betrug jeweils EUR 15.000.

 

Zu Frage 7:

Hinsichtlich der Punkte, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur aufweisen, wird einleitend zu den angesprochenen Maßnahmen der Demokratieerziehung auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

Was im Speziellen die Öffnung und Nutzung von schulischen Sportstätten im Bundesschulbereich anbelangt, so wird vor dem Hintergrund des seit mehr als zehn Jahren bestehenden § 128a des Schulorganisationsgesetzes (betreffend die Ermächtigung von Leitern der Schulen, die vom Bund erhalten werden, Teile der Schulliegenschaft samt Inventar für nichtschulische Zwecke an Dritte zu überlassen), darauf hingewiesen, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Schulen und (Sport-)Vereinen bewährt hat. Im Hinblick auf die Dezentralisierung der Schulraumüberlassung ist ein diesbezüglicher Vertragsabschluss im Wirkungsbereich der einzelnen Bundesschulstandorte angesiedelt und es sind auch keine ständig am laufenden gehaltene Auflistungen über Schulraumüberlassungen im Ressort aufliegend. In Entsprechung der Anfragen an die Landesschulräte/den Stadtschulrat für Wien werden alle Sportanlagenteile der Bundesschulen von Vereinen im Rahmen der Schulraumüberlassung genutzt. Auf entsprechende Anfrage werden jedenfalls alle Sporteinrichtungen der betreffenden Schule überlassen: Turnsäle, Sporthallen, Freisportplätze und wo vorhanden auch Schwimmbäder oder Gymnastikräume. Im Zusammenhang mit der bei einer Schulraumüberlassung grundsätzlich einhergehenden zweckgebundenen Verwendung der vereinnahmten Mittel ist bei einer Überlassung für sportliche Zwecke ein kostendeckender Beitrag einzuheben, sodass insofern keine (Mehr-)Aufwendungen verbunden sind.

Allgemein wird hinsichtlich der angesprochenen Vernetzung mit dem Fokus „Unterstützung einer guten Bildungs- und Berufsentscheidung“ auf die in Beantwortung der Frage 5 zur Berufsorientierung und Bildungsberatung getroffenen Ausführungen verwiesen.

 

Im Übrigen fallen die unter lit. a und c angesprochenen Vorhaben nicht in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Frage 8:

Vorweg wird bemerkt, dass der Bedeutung der Bewegung für die Entwicklung junger Menschen in körperlicher, kognitiver, emotionaler und sozialer Hinsicht durch die bereits vor Beginn der aktuellen Gesetzgebungsperiode gegebene Führung des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ in allen Schularten (außer in der Berufsschule im dualen Ausbildungssystem) und auch im ergänzenden Angebot (Unverbindliche Übungen, Freigegenstände, Schulveranstaltungen mit sportlichem Akzent) Rechnung getragen wird. Das österreichische Schulsystem bietet weiters seit Längerem Talenten und herausragenden Begabungen im Sport die Möglichkeit, entweder eine umfassende sportliche Ausbildung in der Schule zu erhalten (Sporthauptschulen, Sportgymnasien), im Rennskilauf eine bestmögliche Ausbildung zu absolvieren (Skihauptschulen, Skihandelsschulen und Skigymnasien) oder unter besonderer Berücksichtung eines Hochleistungstrainings neben der Leistungssportkarriere einen Schulabschluss zu erhalten (Schulversuche Handelsschulen bzw. Oberstufenrealgymnasien für Leistungssportlerinnen und –sportler).

 

An den Bundesanstalten für Leibeserziehung Graz, Innsbruck, Linz und Wien („Die Sportakademien“ – Ausbildungen für den außerschulischen Sport) schließen jährlich an die 2.200 Lehrwarte, Instruktorinnen und Instruktoren, Lehrerinnen und Lehrer, Trainerinnen und Trainer sowie Diplomtrainerinnen und –trainer ihre Ausbildung ab, auch diese tragen den Sport zu unserer Jugend. Die diesbezüglichen Ausgaben haben im Jahr 2009 EUR 6,8 Mio. betragen. Die geplanten Ausgaben für 2010 sind mit EUR 7,2 Mio. zu beziffern.

 

Entsprechend aktuellem Regierungsprogramm erachtet die Bundesregierung Sport als bedeutende Querschnittsmaterie und verfolgt das Ziel, die Sportaktivität der Bevölkerung zu steigern und bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Bedeutung von gesundheitsfördernden Sport- und Bewegungsaktivitäten zu setzen.

Das Regierungsprogramm betont die Bedeutung der Einbeziehung des organisierten Sports in den Schulalltag. Vor allem im Bereich der Tagesbetreuung und für die Realisierung einer „täglichen Bewegungseinheit“ können Kooperationen mit dem organisierten Sport einen wesentlichen Beitrag leisten. Darüber hinaus soll eine Bewegungsoffensive im Volksschulalter zur Bekämpfung festgestellter nachteiliger Entwicklungen der körperlichen Fähigkeiten und des Gesundheitszustandes unserer Kinder unter Nutzung der Kooperationsmöglichkeiten von Vereinen und Schulen weitergeführt werden.

Sport fördert individuelles und soziales Wohlbefinden, eine gesunde Lebensführung und soziale Verhaltensweisen. Die Möglichkeit zu regelmäßiger sportlicher Betätigung im schulischen Umfeld über den Unterricht hinaus regt zu einer sinnvollen Gestaltung der Freizeit an. Zugleich hat die regelmäßige sportliche Betätigung positive gesundheitliche Auswirkungen und kann zu einer gesundheitsbewussten Lebensweise beitragen.

 

Unter diesen Voraussetzungen haben das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (Sportministerium) und die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und organisiertem Sport bei Angeboten von Bewegung, Spiel und Sport in österreichischen Schulen getroffen: Sie gilt als Orientierung und Grundlage für die Zusammenarbeit von Schule und Sportorganisationen. Außer den mit der Erarbeitung der Rahmenvereinbarung angefallenen Personalkosten sind bislang keine Ausgaben getätigt worden. Allfällige in diesem Zusammenhang vor Ort entstehende Kosten liegen entsprechend der Dezentralisierung bei den Beteiligten unmittelbar. Diesbezügliche zentrale Aufzeichnungen bestehen nicht, weshalb eine Aussage dazu nicht möglich ist.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat im Rahmen der Kooperation mit dem Sportministerium und in Umsetzung des aktuellen Regierungsprogramms Maßnahmen zur Förderung von Bewegung und Sport in den Volksschulen vorgesehen. In einer Expertinnen- und Expertengruppe wurde das Projekt „Gesund & Munter“ konzipiert. Die inhaltlichen Schwerpunkte betreffen

-     mehr Bewegung für Kinder im Volksschulalter im gesamten Schultag

-     mehr Kompetenz für Lehrerinnen und Lehrer im Bereich „Bewegung und Sport“ und wurden in einer Pilotphase im Zeitraum April bis Juni 2009 in der Praxis erprobt. Durch die Verfolgung der strategischen Ziele dieser Bewegungsinitiative wird versucht, dem Anliegen des Regierungsprogramms bestmöglich zu entsprechen:

-     Qualitätssicherung durch Empfehlung von grundlegenden „Bewegungsstandards“

-     Erhöhung des Anteils an Bewegung beim Lernen und in der Freizeit auch in Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen

-     Ausgleich von motorischen Defiziten

-     Kooperation mit dem außerschulischen, organisierten Sport

Die diesbezüglichen Ausgaben haben im Jahr 2009 in Bezug auf das Projekt EUR 75.000 und in Bezug auf die Fortbildung EUR 55.000 betragen. Die geplanten Ausgaben für 2010 sind für das Projekt mit EUR 62.000 und für die Fortbildung mit EUR 60.000 zu beziffern.

 

Gleichzeitig dazu wurde seitens des Sportministeriums das Projekt „Kinder gesund bewegen“ ins Leben gerufen. Im Zuge dieses Projekts werden Sportverbände bzw. -vereine durch das Sportministerium über die Initiative „Fit für Österreich“ mit finanziellen Ressourcen bedacht, wodurch konkrete Angebote im Ausmaß von bis zu 10 Einheiten für Volksschulen in Übereinstimmung mit der zuständigen Schulbehörde gesetzt werden können:

-     Bewegungsbegleitung bei Bewegungseinheiten im Sportunterricht

-     Speziell für Kinder gestaltete Outdoor-Erlebnisbewegungs-Programme

-     Informationsveranstaltungen für Eltern

-     Durchführung von Bewegungsfesten an der Schule

-     Qualifizierungsmaßnahmen für Pädagogen mit dem Schwerpunkt „Gesundheitssport“

Das Ausmaß der damit verbundenen Mittelaufwendungen ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht bekannt.

 

Aus der Kooperation von Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und Sportministerium geht auch das gemeinsame Projekt „SCHUL OLYMPICS“ hervor. Durch eine engere Kooperation der Fachverbände mit den beiden Ressorts können die österreichischen Bundesmeisterschaften der Schulsportbewerbe inhaltlich aufgewertet und besser präsentiert werden als bisher. Die Organisation des Projekts „SCHUL OLYMPICS“ erfolgt über eine vom Sportministerium finanzierte Arbeitsgemeinschaft, deren Ziel es ist, durch Veranstaltung von Wettbewerben an den Schulen dem Bewegungsmangel entgegenzuwirken und die Kooperation mit den Sportverbänden zu fördern.

Da in den letzten Jahren die an Schulsportbewerben teilnehmenden Schulen vermehrt die anfallenden Reisekosten zu den Bundesfinalwettkämpfen thematisierten, wurde im Zuge der Neugründung der Arbeitsgemeinschaft „SCHUL OLYMPICS“ mit der ÖBB eine Sponsorkooperation eingegangen, die den für die jeweils jährlich ausgeschriebenen 10 SCHUL OLYMPICS - Bundesfinalveranstaltungen qualifizierten Teams die kostenlose An- und Rückreise mittels ÖBB SCHULcard ermöglicht. Um eine Gleichstellung aller Schulsportwettbewerbe herbeizuführen, wird das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zudem zukünftig auch aus eigenen Mitteln für die kostenlose An- und Rückreise zu den übrigen Bundesmeisterschaften Sorge tragen. Zu den auf das Schuljahr 2009/10 bezogenen Kosten für SCHUL OLYMPICS hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein Budgetvolumen von ca. EUR 300.000 eingeplant.

 

Mit dem Ziel, das qualitative und quantitative Angebot in den neuen Formen der ganztägigen Schulformen weiter auszubauen und zu verbessern wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und Sportministerium angestrebt, in enger Abstimmung mit den Pädagogischen Hochschulen und der Bundes-Sportorganisation (BSO) Modelle und Anreizsysteme für eine Einbindung des organisierten Sports in Betreuungsangebote von Schulen zu entwickeln, die eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler nach pädagogisch und sportwissenschaftlich zeitgemäßen Standards ermöglichen. Eine entsprechende Finanzierung wird in den kommenden Gesprächen zum Ausbau der ganztägigen Schulangebote angestrebt (vgl. Beantwortung der Frage 5).

 

Zum weiteren Ausbau der Kooperation zwischen Sport und Schule wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe „Sport & Jugend“ eingerichtet, in der auch die oben genannten Maßnahmen koordiniert wurden. Diese Arbeitsgruppe soll in Zukunft als Plattform für den Informationsaustausch und die Abwicklung gemeinsamer Projekte und Maßnahmen mit den Partnern dienen. Außer den mit der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe angefallenen Personalkosten sind bislang die in den obigen Punkten beschriebenen finanziellen Aufwendungen erwachsen.

 

Zu Frage 9:

Es ist im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur gelungen, das Förderungsbudget für regionale Kulturinitiativen für die Jahre 2009 und 2010 um jeweils EUR 500.000 zu erhöhen, wobei die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel den Schwerpunkten gemäß Regierungsprogramm gewidmet wurde:

-     Insbesondere Kunst- und Kulturprojekte zur verstärkten Partizipation von Menschen mit migrantischem Hintergrund (Beispiele 2009 neu: „Brunnenpassage“ der Caritas Wien, EUR 40.000; „Istanbul Metropolis“ in Graz, EUR 20.000; „Into the City“, Wien, EUR 40.000; Beispiele mit im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Förderungsbeträgen: „Chiala Africa“, Graz, EUR 8.000; „SOHO in Ottakring“, Wien, EUR 20.000; Verein Maiz, Linz, EUR 9.000; darüber hinaus eine große Anzahl kleiner Initiativen in allen Bundesländern),

-     Beachtung regionaler Verteilungsgerechtigkeit (Einführung zweijähriger Förderungsverträge bei gleichzeitiger Valorisierung der einzelnen Förderungsbeiträge und Verteilung auf alle Bundesländer),

-     Nachwuchsförderung im gesamten Kunstbereich,

-     Implementierung neuer Förderungsprogrammschienen (Förderung für Projekte der Interdisziplinarität) und

-     Impulssetzung durch Ausschreibung von Förderungspreisen, die besonders jüngeren Künstlerinnen und Künstlern gewidmet waren bzw. sind.

 

Da nicht nur die Abteilung für regionale Kulturinitiativen, sondern alle Förderungsabteilungen der Kunstsektion des Ressorts – für alle verschiedenen Sparten der Kunst – Schwerpunkte in der Nachwuchsförderung gesetzt haben, wird im Besonderen auf die Ersteinführung von Startstipendien konkret für junge Künstlerinnen und Künstler ab dem Jahr 2009 mit einer Gesamtsumme von rd. EUR 600.000 hingewiesen. Diese Startstipendien stellen eine besondere Anerkennung für die Leistungen junger Kunstschaffender dar und bieten ihnen wesentliche Impulse zur Umsetzung ihrer Vorhaben in der österreichischen und internationalen Kunstszene.

 

Bezüglich der im einleitenden Teil der Anfrage angesprochenen Rolle der Jugend in der Auslandskulturpolitik, insbesondere zu dem Zitat aus dem Regierungsprogramm „Angestrebt wird eine verstärkte ressortübergreifende Kooperation in Fragen der Auslandspolitik“, kann auf eine laufende Kooperation des Ressorts mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten verwiesen werden, für die EUR 200.000 für rund 20 Projekte an den österreichischen Kulturforen im Ausland zur Verfügung gestellt wurde. Ziel dieser Aktion ist die internationale Präsentation und Unterstützung vorwiegend junger österreichischer Künstlerinnen und Künstler.

 

Eine wesentliche außerschulische Bildungsmaßnahme für Jugendliche im Bereich der Kultursektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist der im Zuge der Museumspolitischen Initiative 2009 beschlossene und ab 1. Jänner 2010 umgesetzte freie Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre in die österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) sowie die parallel dazu von den Museen umgesetzten verstärkten Vermittlungsangebote für junge Besucherinnen und Besucher. Die Etablierung der Museen und der ÖNB als Lernorte für Kinder und Jugendliche ist eines der Ziele dieser bildungs- und kulturpolitischen Maßnahme. Die Kosten dafür belaufen sich aktuell auf EUR 3,1 Mio. – ausbezahlt je zur Hälfte in den Jahren 2009 und 2010.

Eine erste Bilanz im April 2010 bestätigte den Erfolg dieser Maßnahme: Von Jänner bis März 2010 besuchten 60.000 Kinder und Jugendliche mehr als 2009 die Bundesmuseen; das waren um 37% mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

 

Für den Kulturbereich ist weiters auf folgende außerschulische Projekte für Jugendliche im Zusammenhang mit den EU-Programmen „Kultur“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ seit 2008 hinzuweisen:

 

-     EU-Programm „Kultur“:

 

Performing Arts in Hospital - Clowndoctors

Projektträger: Rote Nasen Clowndoctors International (AT)

Mitorganisatoren:

Rote Nasen Clowndoctors, Verein zur Förderung der Lebensfreude (AT)

Rote Nasen Deutschland e.V. Clowns im Krankenhaus (DE)

Teatro Due mondi - associazione culturale (IT)

Fundacja Sektor (PL)

Občanské sdruzženi Zdravotni klaun (CZ)

Piros Orr Bohócdoktorok Alapitvány (HU)

Občianske združenie červený nos Clowndoctors (SK)

Društvo za pomoč trpečim in bolnim - Rdeči noski clowndoctors (SI)

Laufzeit: 2010 - 2012

EU-Zuschuss: EUR 200.000

 

JUMUM: Youth - Musical Theatre – Museum

Projektträger: Stadtamt Bad Ischl (AT)

Mitorganisatoren:

Stadt Eggenfelden (DE)

Muzej novejse zgodovine Celje (SI)

Kulturplattform Bad Ischl (AT)

Operetka - Mazowiecki Teatr Muzyczny (PL)

Laufzeit: 2010 - 2012

EU-Zuschuss: EUR 200.000

 

Urban Interventions:Artistic Perspectives for the Urban Space

Projektträger: Stadt Linz - Linz Kultur (AT)

Mitorganisatoren:

Liverpool Biennial of Contemporary Art (UK)

Künstlerhaus Dortmund (DE)

Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (DE)

Foundation Tallin 2011 (EE)

Platform Garanti CAC (TR)

Laufzeit: 2009 – 2010

EU-Zuschuss: EUR 167.555,58

 

Jardin d'Europe

Projektträger: DanceWEB - Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der darstellende Künste (AT)

Mitorganisatoren:

Ultima Vez vzw (BE)

Asociatia Artlink (RO)

Bimer A.S. (TR)

De Hexe Centre Choreographique national de Montpellier Languedoc Roussillon (FR)

Workshop Foundation (HU)

NGO Lokomotiva - Center for New Initiatives in Arts and Culture (MK)

Southbank Centre (UK)

Station Service for Contemporary Dance in Belgrade (RS)

Cullberg Ballet (SE)

Laufzeit: 2008 - 2013

EU-Zuschuss: EUR 2.438.698

 

Performing Europe - The apap VII Project

Projektträger: Szene Salzburg

Mitorganisatoren:

Silesian Dance Theatre (PL)

Associacio Cultural La Mekanica (ES)

Buda Kunstencentrum vzw (BE)

Transforma Associacao Cultural (PT)

Tanzfabrik Berlin e.V. (DE)

Armunia - Festival Costa degli Etruschi (IT)

Laufzeit: 2008 - 2009

EU-Zuschuss: EUR 200.000

 

-     EU- Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“:

 

72 Stunden ohne Kompromiss

Projekträger: Katholische Jugend Österreich

Laufzeit: 2008-2009

EU-Zuschuss: EUR 55.000

 

youthNET - A Network for European SEEtizens

Projektträger: Interkulturelles Zentrum

Laufzeit: 2008-2009

EU-Zuschuss: EUR 47.198,50

 

Europa MultiplikatorInnen 08/09

Projekträger: Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten

Laufzeit: 2008-2009

EU-Zuschuss: EUR 37.088,48

 

Glocal Europe - youthNETwork for Participation

Projektträger: Interkulturelles Zentrum

Laufzeit: 2009-2010

EU-Zuschuss: EUR 45.734,04

 

ETHNOROPA 2010

Projektträger: Europahaus der Pfarre Pulkau

Laufzeit: 2009-2010

EU-Zuschuss: EUR 31.838,40

 

Niemals vergessen – ein Hörmahnmal

Projekträger: Radiofabrik – Verein Freier Rundfunk Salzburg

Laufzeit: 1. Oktober 2008 – 30. September 2009

EU-Zuschuss: EUR 55.000

 

Kinder im Konzentrationslager Mauthausen

Projekträger: Mauthausen Komitee Österreich

Laufzeit 2009-2010

EU-Zuschuss: EUR 24.500

 

Zu Frage 10:

Soweit es den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur betrifft, ist auf den (laufenden) Schulwettbewerb „Jugend Innovativ“ hinzuweisen, der seit über 20 Jahren als Best Practice Projekt Schülerinnen und Schüler ab der 10. Schulstufe und Lehrlinge ab dem 1. Lehrjahr einlädt, ihre innovativen Ideen einzubringen zu gestalten und umzusetzen. Der Wettbewerb ist in folgende Kategorien untergliedert: Business, Design, Engineering und Science. Zu den Themenfeldern IKT und Klimaschutz gibt es Sonderpreise. Vergeben werden Preisgelder oder Reisepreise zu einschlägigen internationalen Messen und Veranstaltungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben durch die Projektarbeit, die häufig in Kooperation mit Unternehmen erfolgt, für den späteren Berufseinstieg wichtige soziale Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Selbständigkeit, Problemlösungskompetenz und Kommunikationsfähigkeit und gewinnen Interesse an der Forschung. Der Wettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend von der Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H organisiert und durchgeführt. In der aktuellen Wettbewerbsrunde, Schuljahr 2009/2010, haben sich mehr als 1.500 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge mit 458 Projekten beteiligt. Seit dem Schuljahr 2007/08 beträgt der Teilfinanzierungsbetrag des Ressorts EUR 75.000 pro Schuljahr.

 

Auch bei „Sparkling Science“, einer Initiative des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, welche Kooperationsmodelle vornehmlich zwischen Universitäten und Schulen eröffnet, sind über 60 Schulstandorte mit ihren Schülerinnen und Schülern engagiert. Die Kosten trägt das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.

 

„Forschung macht Schule“ (ab 2007) und das Nachfolgeprojekt „Generation Innovation“ wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ausgearbeitet und wird auch vom erstgenannten Ressort finanziert.

 

Die Initiative entwickelt im (schulischen) Bildungsverlauf attraktive Angebote im Bereich Naturwissenschaft und Technik, damit junge Menschen die Möglichkeit haben, Forschung, technologische Entwicklung und Innovation spielerisch kennen zu lernen und dabei ihre unentdeckten Potenziale zu entdecken. Es bestehen die Aktivitäten „Innovationspraktika“ (Ferialpraktika im naturwissenschaftlich-technischem Bereich), „Forschungscheck für Kindergärten und Schulen“, „(Gender)-Projekt Mentoring Science“, „Regionenprojekte“ und „Leuchttürme für die Frühförderung“. Die Projekte haben große Breitenwirkung (ca. 20.000 Schülerinnen und Schüler wurden in Summe angesprochen) und werden in dieser Form, verwaltet von der Forschungsförderungsgesellschaft hinsichtlich der Praktika, weitergeführt.

 

Der österreichweite Internetschulwettbewerb „Cyberschool“ dient der Förderung einer arbeitsmarkt- und wirtschaftsorientierten Auseinandersetzung mit dem Thema Neue Medien und Internet an Österreichs Schulen. Ziel des Wettbewerbs ist ein gezielter Zugang zum Medium Internet anhand praktischer wirtschaftsnaher Projekte. Cyberschool möchte die Kommunikation zwischen Schule und Wirtschaft ausbauen und intensivieren. Im Rahmen dieses Projektes besteht eine Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Partnern, darunter dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Microsoft, APA, ÖBB. Der Finanzierungsbetrag des Ressorts betrug 2009 und 2010 jeweils EUR 25.000.

 

Weitere Wettbewerbe betreffen die Unterstützung des Jugendinformatikwettbewerbs, der von der Österreichischen Computergesellschaft organisiert und mit EUR 7.000 vom Ressort unterstützt wird.

 

Zu Frage 11:

Vorweg wird bemerkt, dass die EU im Rahmen des EU-Programms „Lebenslanges Lernen 2007 - 2013“ rund 7 Milliarden Euro für Mobilität und grenzüberschreitende Projekte investiert. Das EU-Programm umfasst ua. neben den Unterprogrammen Erasmus (Hochschulbildung), Erwachsenenbildung (Grundtvig) folgende für Jugendliche ressortrelevante Unterprogramme: Comenius (Schulbildung) und Leonardo da Vinci (Berufsaus- und Weiterbildung). Österreich ist im internationalen Vergleich überproportional hoch an EU-Projekten und Bildungsmobilitäten beteiligt. Jährlich profitieren rund 9.000 Jugendliche und Erwachsene aus Österreich vom EU-Bildungsprogramm und sammeln Erfahrungen im Ausland. Rund 20 Millionen Euro kommen jährlich österreichischen Bildungseinrichtungen und Einzelpersonen aus EU-Fördermitteln zugute.

 

Im Rahmen von Comenius, eTwinning (als Teil von Comenius) und Leonardo da Vinci werden finanzielle Mittel für (Einzel-)Mobilitäten, Partnerschaften oder Kooperationsprojekten gewährt. Hinsichtlich 2010 sind derzeit mangels Jahresabschluss keine Erfolgszahlen verfügbar. Für die Jahre 2008 und 2009 stellt sich der Erfolg wie folgt dar:

 

2008 in EUR

Comenius

eTwinning *)

Leonardo da Vinci

EU-Budget

2,321 Mio.

0,158 Mio.

5,068 Mio.

Nationale Mittel (BMUKK)

0,213 Mio.

0,039 Mio.

0,496 Mio.

*) seit 1.9.2007

 

2009 in EUR

Comenius

eTwinning

Leonardo da Vinci

EU-Budget

2,412 Mio.

0,161 Mio.

5,421 Mio.

Nationale Mittel (BMUKK)

0,252 Mio.

0,040 Mio.

0,513 Mio.

 

Nachstehend ein Überblick über die Anzahl an bewilligten Anträgen:

 

Comenius

2008

2009

Einzelmobilitäten

332

305

Partnerschaften

121

101

Comenius-Regio

-

6

Comenius-Individuelle Schülermobilität

-

8

 

Leonardo da Vinci

2008

2009

Mobilitätsprojekte *)

74

84

Partnerschaften

43

28

Innovationstransfer-Projekte – TOI

11

11

*) Die Projektphase für Mobilitätsprojekte erstreckt sich immer auf zwei Jahre. So können die mit der Antragsrunde 2008 eingereichten Mobilitäten von Juni 2008 bis Mai 2010 und die mit der Antragsrunde 2009 eingereichten Mobilitäten von Juni 2009 bis Mai 2011 durchgeführt werden.

 

Das Ressort hat auf europäischer Ebene den Start der Aktion „Comenius Individual Pupil Mobilty“ (siehe oben) unterstützt, die im Schuljahr 2010/11 Schülerinnen und Schülern aus Österreich erstmals einen Auslandsaufenthalt an einer Schule im europäischen Ausland ermöglicht. Das Ressort ist im LLP-Ausschuss dafür eingetreten und stellt nationale Mittel für die Umsetzung zur Verfügung, deren exaktes Ausmaß derzeit nicht bezifferbar ist. Österreich zählt gemeinsam mit 12 weiteren EU-Ländern zu den ersten, die sich an dieser neuen Aktion beteiligen.

 

Die Kooperation und Informationspolitik wird insbesondere über die neue Aktion „Comenius Regio“ (siehe ebenfalls oben) intensiviert. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sorgt gemeinsam mit der Nationalagentur und den Landesschulräten für ein qualitatives Promotorensystem, um die regionale Informationsarbeit in den Bundesländern sicherzustellen.

 

Zu Fragen 12 und 13:

Hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen wird auf die in Beantwortung der vorangegangen Fragen jeweils bei den Ausführungen inhaltlicher Natur enthaltenen betraglichen Angaben zu den einzelnen Punkten verwiesen. Somit ergeben sich rechnerisch Gesamtausgaben in Höhe von über EUR 255,2 Mio.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.