5033/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0113-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5089/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt?“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

In meinem Wirkungsbereich wurden nachstehende jugendpolitische Maßnahmen, Projekte und Initiativen in die Wege geleitet:

Strafrecht:

Mit dem Budgetbegleitgesetz BGBl. I/2009/52 wurden die Strafprozessordnung und das Strafvollzugsgesetz in mehreren Punkten geändert, die – auch – Jugendliche betreffen insbesondere die Bestimmungen über die Prozessbegleitung sowie das (subjektive) Recht auf Bewegung im Freien während der Haft.

Familienrecht:

Durch das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 wurde ab 1. Jänner 2010 eine wesentliche Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung herbeigeführt. Unterhaltsvorschuss kann nun wesentlich früher beantragt werden und die Kontinuität der Leistungserbringung wurde wesentlich gesteigert.

Lehrlingsbeschäftigung:

Die Zahl der Lehrlinge im Justizressort ist in den letzten fünf Jahren deutlich angestiegen, und zwar bei den VerwaltungsassistentInnen von 11 auf 281,60 und bei den VerwaltungspraktikantInnen von 5 auf 57.

Gewaltprävention, (Re-)sozialisierung:

Präventionsmaßnahmen fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Inneres, mit Ausnahme jener im Rahmen des Strafvollzugs. Zu Gewaltprävention und Bewusstseinsbildung bei Jugendlichen werden in den Justizanstalten Antigewalttrainingsmaßnahmen und soziales Kompetenztraining sowie allgemeine therapeutische Maßnahmen durchgeführt.

In diesem Zusammenhang wird mit dem Verein NEUSTART, der Männerberatung und Einrichtungen der Jugendpsychiatrie zusammengearbeitet.

Jugendwohlfahrt:

Die geplante Neuordnung des Jugendwohlfahrtsrechts obliegt in erster Linie dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Der Projektfortgang ist dabei auch von den mit der Vollziehung im Bereich der Jugendwohlfahrt betrauten Bundesländern abhängig. Bislang ist dieser Teil des Regierungsprogramms aufgrund anderer, vordringlicherer Vorhaben noch nicht angegangen worden.

Aus- und Fortbildung:

Bereits im Zuge der vierjährigen Ausbildung zum Richter bzw. zur Richterin oder zum Staatsanwalt bzw. zur Staatsanwältin werden Pflichtveranstaltungen durchgeführt, in denen auf die besonderen Rechte und Bedürfnisse von Jugendlichen eingegangen wird. So werden beispielsweise unter Aufsicht von Pädagogen Vernehmungssituationen mit Jugendlichen und Kindern nachgestellt und analysiert.

Ferner werden für die in der Jugendgerichtsbarkeit tätigen RichterInnen und StaatsanwältInnen im Rahmen der Aus- und Fortbildung regelmäßig Veranstaltungen angeboten, die der Spezialisierung und Sicherstellung des gesetzlich geforderten Ausbildungsstandes dienen. Besonders hervorzuheben ist der von der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter/Fachgruppe JugendrichterInnen konzipierte und vom Bundesministerium für Justiz genehmigte Fortbildungslehrgang für JugendrichterInnen und JugendstaatsanwältInnen („Curriculum für JugendrichterInnen und JugendstaatsanwältInnen“). Das Curriculum ist als zweijähriger Lehrgang mit drei Modulen pro Kalenderjahr konzipiert und dient der Vermittlung psychologischer, psychiatrischer, pädagogischer und sozialarbeiterischer Kenntnisse für die mit Jugendstrafsachen betrauten RichterInnen und StaatsanwältInnen. Nach erfolgreicher Beendigung eines ersten Curriculums im März 2009 hat nunmehr im Mai 2010 das erste Modul eines weiteren Durchgangs begonnen.

Zudem werden Veranstaltungen zu Themen wie „Umgang mit minderjährigen Missbrauchsopfern in Zivil- und Strafverfahren“, „schonende Vernehmung“ und „Auswirkung von Trennung/Scheidung auf Kinder und Jugendliche“ angeboten, bei denen ebenfalls psychologische und pädagogische Kenntnisse vermittelt werden.

Die genannten Fortbildungsmaßnahmen werden häufig interdisziplinär gestaltet, indem neben RichterInnen und StaatsanwältInnen auch Psychologen und MitarbeiterInnen von Kinder- und Opferschutzeinrichtungen heranzogen werden, wodurch eine deutliche Qualitätssteigerung der Veranstaltungen erreicht wird.

Jugendgerichtshof, Jugendstrafvollzug:

Was die Errichtung eines neuen Gerichtgebäudes mit dazugehöriger Justizanstalt (auch) zum Zwecke der Jugendgerichtsbarkeit und des Jugendstrafvollzugs betrifft, so hat das Bundesministerium für Finanzen die vom Bundesministerium für Justiz beantragte, haushaltsrechtlich erforderliche Zustimmung zu einem solchen Bauprojekt nicht erteilt.

Derzeit werden Möglichkeiten der Optimierung der Unterbringung der jugendlichen Insassen im Bundesland Wien geprüft.


Zu 9:

Es ist nicht möglich, aus dem Rechnungswesen des Bundes Ausgaben nach den in den Fragen 1 bis 8 enthaltenen Kriterien zu filtern. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden.

Zu 10:

Bei den genannten legistischen Maßnahmen wurden die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen jeweils in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage dargestellt.

Im Justizressort wurden im Jahr 2009 insgesamt ausgegeben:

für Lehrlinge                                    2,316.640,38 Euro

für VerwaltungspraktikantInnen        694.996,70 Euro.

Für das laufende Curriculum für JugendrichterInnen und JugendstaatsanwältInnen wurden Mittelbindungen in Höhe von insgesamt 34.800 Euro angelegt.

Im Übrigen muss auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen werden.

 

. Juni 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)