5035/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0114-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5095/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „BCI/Barter“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zunächst halte ich fest, dass die in der Anfrage erwähnten Vorgänge mit dem in der Anfrage erwähnten Unternehmen nicht in Zusammenhang stehen:

Zu 1:

Die Firma „BCI/Barter“, vormalig ABC, ist dem Bundesministerium für Justiz aus Verfahren bekannt.


Zu 2 bis 8:

Da bei Fragen, in wie vielen Fällen gegen eine bestimmte Person bzw. gegen Verantwortliche eines bestimmten Unternehmens Zivil- und Strafverfahren geführt bzw. wie viele Anzeigen erstattet worden sind, das Grundrecht auf Datenschutz betroffen ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich aus Gründen der Amtsverschwiegenheit gemäß Art 20 Abs. 3 B-VG von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 9:

Nach den mir vorliegenden Berichten der Staatsanwaltschaften wurden alle bei den Staatsanwaltschaften eingelangten Anzeigen bearbeitet. Sowohl eine Anklage als auch eine Zurücklegung der Anzeige hat eine Prüfung des Sachverhaltes und eine strafrechtliche Beurteilung des Verfahrens zur Voraussetzung.

Zu 10 und 11:

Da bei Fragen, wie viele Verfahren eine bestimmte Person bzw. ein bestimmtes Unternehmen gegen eine bestimmte Person bzw. gegen ein bestimmtes Unternehmen angestrebt bzw. gewonnen hat, das Grundrecht auf Datenschutz betroffen ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich aus Gründen der Amtsverschwiegenheit gem. Art 20 Abs. 3 B-VG von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 12:

Nach den mir vorliegenden Informationen haben sich für die Stichhaltigkeit solcher Anschuldigungen, dass die Firma „BCI/Barter“ mit betrügerischen Mitteln agiere, keine Anhaltspunkte ergeben.

Zu 13:

Entfällt im Hinblick auf die Antwort zu Frage 12.

 

. Juni 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)