5036/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0115-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5110/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage zum Thema „Arbeitsgruppe Familienschutz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Es trifft zu, dass im Bundesministerium für Justiz von Pflegschaftsverfahren betroffene Väter zu einem Meinungsaustausch empfangen wurden. Es trifft auch zu, dass bei diesen Gesprächen die Problematik von gerichtlichen Besuchsrechtsverfahren – aber vor allem auch die Frage der gesetzlichen Zuteilung der Obsorge beider Eltern – erörtert wurde.

Im Hinblick auf das zwar bereits im Dezember des Vorjahres ergangene, aber erst vor kurzer Zeit final gewordene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Zaunegger gegen Deutschland besteht für Deutschland und auch für Österreich legislativer Handlungsbedarf zumindest im Bereich der Teilhabe an der elterlichen Verantwortung für Väter unehelicher Kinder. Bei Neuregelungen auf diesem Gebiet werden auch Überlegungen zur Rechtsstellung geschiedener Eltern angestellt werden.

Für das Bundesministerium für Justiz bedeutet dies ein umfangreiches Legislativprojekt im Bereich elterlicher Obsorge einschließlich des sich daraus ergebenden Änderungsbedarfs im Bereich der Besuchsrechtsregelung und -durchsetzung. Für derartige Legislativprojekte sind intensive Gespräche mit Experten und den verschiedenen an der Materie interessierten Kreisen nötig. Mir ist auch aus Gesprächen im Justizausschuss des Nationalrats bekannt, dass zu diesem Fragenkreis eine parlamentarische Enquete in Aussicht genommen ist, die ich begrüße und als Auftakt zu den Legislativarbeiten meines Hauses verstehe.

 

. Juni 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)