5040/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 21.06.2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0156-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5170/J betreffend „Förderung und Unterstützung von verfassungsfeindlichen Jugendorganisationen durch das BMWFJ“, welche die Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen am 27. April 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Plattform grünalternativer Jugendorganisationen (GAJ) erfüllt, wie jede andere parteipolitische und verbandliche Bundesjugendorganisation, welche Basisförderung bezieht, gemäß eigenen Angaben sowie den Vereinsstatuten alle notwendigen und gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen, die für den Bezug einer Förderung notwendig sind und bekennt sich zu allen Grundsätzen der Jugendarbeit gemäß § 3 des Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG).
Die Anfrage bezieht sich auf einen Screenshot der Website der Bundes-Jugendvertretung (BJV) aus dem Jahr 2008, wo Jugendorganisationen eine fiktive Fragestellung kreativ beantworten sollten.
Die Plattform GAJ wurde von meinem Ressort aufgefordert, zu diesem nicht mehr aktuellen Screenshot Stellung zu nehmen und hat wie folgt geantwortet:
"Die Plattform GAJ wurde von der BJV aufgefordert einen Fragebogen zur Selbstdarstellung für die Homepage der BJV auszufüllen.
Eine der Fragen in diesem Fragebogen war: "Wenn die GAJ das Jugendministerium über hätte, würde sie..."
Aus der Fragestellung geht klar hervor, dass es sich dabei um eine fiktive Überlegung handelt, die nicht im Sinne der österreichischen Verfassung, nach der die Leitung eines Ministeriums einer Ministerin auf Grundlage demokratischer Wahlergebnissen obliegt, verstanden werden kann.
In Anbetracht der durchaus sarkastischen Fragestellung, beantwortete die GAJ selbige auch mit einem gewissen Sarkasmus. Die Plattform GAJ versuchte mit dieser Antwort zu verdeutlichen, dass es nicht im Sinne der österreichischen Verfassung sein kann, einer Jugendorganisation ein Ministerium zu übergeben. Gleichzeitig steht die GAJ auch dafür, sich für Utopien und Visionen einzusetzen, die bedeuten, dass Jugendpolitik nicht in erster Linie von Parlamenten und Ministerien, sondern von Jugendlichen selbst ausgehen sollte.
Dies ist - auf Grund des sarkastischen Untertons - möglicherweise missverständlich formuliert. Aus diesem Grund scheint die Selbstdarstellung bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr auf der Homepage der BJV auf."
Antwort zu den Punkten 3 und 5 bis 7 der Anfrage:
Die Förderungen für parteipolitische Jugendorganisationen - somit auch für die GAJ - sind keine Ermessenssache, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, sofern die Förderungsbedingungen erfüllt sind. Dies wird von meinem Ressort gewissenhaft überprüft.
Der Plattform Grünalternativer Jugendorganisationen wurde im Jahre
· 2007 die Summe von € 159.880,30 als Basis- und Projektförderung,
· 2008 die Summe von € 159.880,30 als Basis- und Projektförderung und
· 2009 die Summe von € 109.009,30 als Basis- und Projektförderung
gemäß § 7 Abs. 2 B-JFG ausbezahlt.
Als zuständige Verwaltungsbehörde ist mein Ressort verpflichtet, Gesetze, die im Nationalrat beschlossen wurden, zu vollziehen, so auch das B-JFG, das gerade den parteipolitischen Jugendorganisationen der im Nationalrat vertretenen Parteien eine besondere Stellung einräumt, indem sich unter anderem die Höhe der Förderung zusätzlich auch an der Zahl der Abgeordneten orientiert.
Sämtliche Vereinsstatuten von förderwerbenden Organisationen werden genau geprüft. Bislang hat in meinem Ressort noch keine verfassungsfeindliche und demokratiegefährdende Jugendorganisation einen Förderantrag gestellt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Das ist meinem Ressort nicht bekannt. Die BJV ist im Übrigen ein unabhängiger Verein.