5049/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am  21. April 2010 unter der Zahl 5111/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fahnden mit medialen Maßnahmen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Schwerpunktaktion wurde zum Zweck der Bekämpfung der Kriminalität und illegalen Migration durchgeführt.

 

Die Zielsetzungen waren:

 

Zur Erreichung der Ziele standen folgende Kontrollmaßnahmen im Vordergrund:

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Von den Exekutivbediensteten werden nach dem Offizialprinzip alle strafbaren Handlungen nach den strafgesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen verfolgt. Dennoch ist es bei der Planung von Einsätzen wichtig, auf Basis von Lagebeurteilungen Schwerpunkte der Zielsetzungen vorzugeben.

 

Zu Frage 6:

13.

 

Zu Frage 7:

Nach strafrechtlichen Bestimmungen wurden folgende Festnahmen durchgeführt:

 

 

Nach verwaltungsrechtlichen Bestimmungen wurden folgende Festnahmen durchgeführt:

 


Zu Frage 8:

Die Amtshandlungen gegen die aufgrund verwaltungsrechtlicher Bestimmungen festgenommenen Personen wurden wie folgt weitergeführt:

 

Zu Frage 9:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Für die bundesländerübergreifende Schwerpunktaktion der SOKO Ost war eine Medienveröffentlichung vor Beginn dieser Aktion nicht geplant. Da operative Vorlaufaktionen zu dieser Schwerpunktaktion aber bereits gegen 15.00 Uhr stattfanden, ließ es sich nicht vermeiden, dass Journalisten Kenntnis erlangten.

 

Zu Frage 12:

Großflächige Kontrollmaßnahmen durch uniformierte Einsatzkräfte können nicht geheim gehalten werden. Aus Gründen der Generalprävention durch die zu erwartende Berichterstattung liegt es auch im Interesse des Bundesministeriums für Inneres, die Bevölkerung über die Medien entsprechend zu informieren, weshalb bei Großeinsätzen und spektakulären Amtshandlungen Medienansprechpartner pro Bundesland zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Nein.

 

Zu Frage 15:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.


Zu Frage 16:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Täglich werden bundesweit zahlreiche nicht medial angekündigte Kontrollmaßnahmen durchgeführt.

 

Zu den Fragen 17 bis 20:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.