505/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 18. Dezember 2008 unter der Zahl 507/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalität und Spielsucht (Glückspiel & Wetten) – Zahlen 2008“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 7 bis 9:
Die Motive von Straftaten werden derzeit statistisch nicht erfasst und es stehen daher keine Daten für die Beantwortung dieser Fragen zur Verfügung.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Der unten stehenden Tabelle können die bei den Staatsanwaltschaften angezeigten und geklärten Fälle sowie die ermittelten Beschuldigten in Bezug auf Raubüberfälle in Wettbüros im Jahr 2008 entnommen werden.
|
|
|
|
|
|
Raub in Wettbüros |
Angezeigte Fälle |
Geklärte Fälle |
Ermittelte Beschuldigte |
|
Burgenland |
- |
- |
- |
|
Kärnten |
6 |
6 |
14 |
|
Niederösterreich |
3 |
1 |
1 |
|
Oberösterreich |
10 |
4 |
5 |
|
Salzburg |
2 |
1 |
1 |
|
Steiermark |
7 |
3 |
6 |
|
Tirol |
- |
- |
- |
|
Vorarlberg |
1 |
1 |
1 |
|
Wien |
50 |
12 |
17 |
|
Österreich gesamt |
79 |
28 |
45 |
Bei Einbruchsdiebstählen wird eine derart detaillierte Angabe in Bezug auf das Objekt statistisch nicht vorgenommen, sodass aus den vorliegenden Zahlen keine Rückschlüsse auf Wettbüros, Wettcafes, Kartencasinos etc. gezogen werden können.
Zu Frage 10:
Seitens des Bundesministeriums für Inneres werden keine Selbsthilfegruppen bzw. Beratungsstellen für Spielsüchtige unterstützt. Es ist auch in naher Zukunft nicht geplant eine solche einzurichten.
Zu Frage 11:
Rechtssoziologische Studien liegen dem BMI nicht vor. Derartige Studien werden aus derzeitiger Sicht auch nicht in Auftrag gegeben.
Zu Frage 12:
Unter anderem nimmt das Bundeskriminalamt, Büro II/BK/1.6, Kriminalprävention und Opferhilfe an interministeriellen Arbeitsgruppen zu den verschiedensten kriminalpräventiven Themenschwerpunkten teil und würde das auch im gegenständlichen Fall anbieten.
Zu den Fragen 13, 14 und 16:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriurms für Inneres.
Zu Frage 15:
Die Manipulations- und Betrugsmöglichkeiten im Bereich der Sportwetten können vielfältig sein. Terminals, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, bieten generell weniger Angriffsmöglichkeiten für Manipulationen. Um das Einlösen von ge- oder verfälschten Wettscheinen zu verhindern, ist vor allem das Personal gefordert, diese geeignet zu überprüfen. Bei Verdacht von Manipulationen oder Betrügereien jeglicher Art ist umgehend Anzeige zu erstatten.
Auch der Buchmacherverband legt ein erhöhtes Augenmerk auf „Auffälligkeiten“ bei Sportwetten und ist angehalten, solche Wetten unverzüglich aus dem Programm zu nehmen und bei begründetem Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeige zu erstatten.
Die Kriminalprävention bietet grundsätzlich jedem Unternehmen dieselben Leistungen an. Diese umfassen Schulungen, Beratungen in technischer Hinsicht (auch vor Ort) und die Erstellung einer Schwachstellenanalyse. Dazu werden Verbesserungsvorschläge gemacht, die der Betreiber umsetzen sollte, um gut geschützt zu sein. Die Leistungen der Kriminalprävention sind kostenlos und unabhängig.