5054/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.06.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0065-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. JUNI 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Peter Stauber, Kolleginnen
und Kollegen vom 22. April 2010, Nr. 5120/J, betreffend
Förderung der Elektromobilität in Kärnten
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen vom 22. April 2010, Nr. 5120/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Im Rahmen des klima:aktiv mobil Beratungsprogramms „Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen“ steht den Gemeinden kostenlose Erstberatung bei der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr und Hilfestellung bei einer möglichen Fördereinreichung durch die – seitens des BMLFUW beauftragten Experten – zur Verfügung.
Die Kosten für die Erstellung detaillierter Mobilitätskonzepte (sofern diese nicht in der Gesetzgebung als verpflichtend vorgeschrieben sind) können im klima:aktiv mobil Förderungsprogramm und im Förderungsschwerpunkt „Betriebliche Verkehrsmaßnahmen“ (Umweltförderung im Inland) als Vor- bzw. Planungsleistungen anerkannt und zum Teil finanziell unterstützt werden, sofern die Konzepte zur Umsetzung von Maßnahmen(bündel) führen und mit konkreten Investitionsmaßnahmen verbunden sind, die zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen.
Zu Frage 2:
Im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderungsprogramms können Gemeinden finanzielle Unterstützung für Umsetzungsmaßnahmen, die eine Reduktion der CO2-Emissionen bewirken – wie etwa Fuhrparkumstellungen auf Elektro-Fahrzeuge (ausgenommen Fahrzeuge, die dem internen Verwaltungsbetrieb der Gemeinden dienen), Installierung innovativer flexibler öffentlicher Verkehrsangebote wie z.B. Gemeindebusse mit Elektroantrieb, etc. – erhalten.
Im Rahmen der Umweltförderung im Inland („Betriebliche Verkehrsmaßnahmen“) können Gemeinden als Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit um Unterstützung von Investitionen im Bereich der Elektromobilität um Förderungen einreichen.
Der Klima- und Energiefonds hat im März 2010 eine Ausschreibung zum Thema „Modellregionen Elektromobilität“ gestartet. Diese Ausschreibung läuft bis 27. Juli 2010; als Zielgruppen sind städtische Agglomerationen mit mindestens 100.000 Einwohnern sowie Regionen, die keine städtische Agglomeration mit mindestens 100.000 Einwohnern sind, angesprochen.
Zu Frage 3:
Der Marktgemeinde Arnoldstein und der Stadtgemeinde Feldkirchen wurden bereits Förderungen im Bereich der Elektromobilität in der Höhe von € 13.001,-- genehmigt.
Zu Frage 4:
Die Gemeinden erhielten Förderungen in der Höhe von insgesamt € 13.001,-- für Fuhrparkumstellungen.
Zu Frage 5:
Bisher wurde die Förderung von 31 Elektro-Tankstellen genehmigt. Aufgrund fehlender Endabrechnungen wurde noch keine dieser Förderungen für Elektro-Tankstellen in Kärnten ausbezahlt.
Zu Frage 6:
Die genauen Standorte sind im Zuge der durchzuführenden Endabrechnungen seitens der Förderwerber bekanntzugeben. Antragsteller der Förderungsansuchen sind: Wirtschaftskammer Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Veldener Tourismus GmbH, Alpen Adria Energie GmbH, Aichlseder.
Die Fördersumme für die Elektrotankstellen kann nicht separat ausgewiesen werden, da diese Teile von umfassenden gesamten Mobilitätsprojekten darstellen.
Zu Frage 7 und 8:
35 PKW, 3 Leichtfahrzeuge und 170 Elektrofahrräder.
Wie bereits erwähnt wird auch hier festgehalten, dass die angegebene Fördersumme in mehreren Projekten nicht nur für die Umstellung von Fahrzeugen auf Elektroantrieb oder für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gewährt wurde, sondern für die Umsetzung umfassender Mobilitätskonzepte.
Auch die Förderung der Elektrofahrräder wird aus dem gleichen Grund nicht separat ausgewiesen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Förderung und Anzahl der Fahrzeuge ist daher nicht möglich. Die Förderungshöhe ergibt sich aus den umweltrelevanten Investitionskosten bei Umsetzung des Gesamtprojekts unter Berücksichtigung des resultierenden Umweltnutzens.
Der Bundesminister: