5057/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0067-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. JUNI 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-

Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 23. April 2010, Nr. 5159/J,

betreffend AMA-Gütesiegel

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 23. April 2010, Nr. 5159/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Speck, der das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel trägt, muss zu 100 % von Schweinen stammen, die in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet, zerlegt und verarbeitet wurden.


Zu den Fragen 2 und 3:

 

Bei allen mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel gekennzeichneten Produkten müssen die Wert bestimmenden Bestandteile zu 100 % aus Österreich stammen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln gilt für jene nicht in Österreich und nicht in der entsprechenden Qualität herstellbaren Rohstoffe ein zulässiger mengenmäßiger Toleranzbereich bis zu einem Drittel. Beispiel Bananenmilch: Der Anteil an Bananen in einer Bananenmilch mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel darf mengenmäßig maximal ein Drittel ausmachen. Die Milch muss jedoch zu 100 % aus Österreich stammen.

 

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Aufgrund der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erübrigen sich die Fragen 4 bis 6.

 

 

Der Bundesminister: