5057/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0067-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. JUNI 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-
Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 23. April 2010, Nr. 5159/J,
betreffend AMA-Gütesiegel
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 23. April 2010, Nr. 5159/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Speck, der das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel trägt, muss zu 100 % von Schweinen stammen, die in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet, zerlegt und verarbeitet wurden.
Zu den Fragen 2 und 3:
Bei allen mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel gekennzeichneten Produkten müssen die Wert bestimmenden Bestandteile zu 100 % aus Österreich stammen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln gilt für jene nicht in Österreich und nicht in der entsprechenden Qualität herstellbaren Rohstoffe ein zulässiger mengenmäßiger Toleranzbereich bis zu einem Drittel. Beispiel Bananenmilch: Der Anteil an Bananen in einer Bananenmilch mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel darf mengenmäßig maximal ein Drittel ausmachen. Die Milch muss jedoch zu 100 % aus Österreich stammen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Aufgrund der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erübrigen sich die Fragen 4 bis 6.
Der Bundesminister: