5058/AB XXIV. GP
Eingelangt am
22.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0063-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. JUNI 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 23. April 2010, Nr. 5162/J, betreffend Kürzungen
im Agrarbudget von fast 120 Millionen Euro bis 2011 und die
Auswirkungen auf die heimische Landwirtschaft
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 23. April 2010, Nr. 5162/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die zu erbringenden Konsolidierungsbeiträge aufgrund der Novelle zum Bundesfinanzrahmensgesetz 2011 bis 2014 bedürfen einer umfassenden Analyse und Bewertung sämtlicher Ausgabenbereiche der Untergliederung 42. Daraus resultierende Maßnahmen werden gemäß Vereinbarung mit Herrn Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen DI Josef Pröll im Herbst 2010 vorgelegt werden.
Angaben über die Auswirkungen für die einzelnen Sparten sind erst nach Abschluss der Budgetverhandlungen möglich. Die Einsparungen sollen vorrangig im nationalen Bereich sowie bei der Verwaltung vorgenommen werden.
Zu Frage 3:
Die Direktzahlungen an die Landwirte wurden 2005 von der Produktion entkoppelt und als Betriebsprämie ausbezahlt. Das österreichische Betriebsprämienmodell basiert auf den Direktzahlungen im Referenzzeitraum 2000 bis 2002.
Jeder Landwirtin bzw. jedem Landwirt mit Prämienzahlungen im Referenzzeitraum wurden Zahlungsansprüche zugeteilt, die auf Basis der durchschnittlichen Direktzahlungen im Referenzzeitraum und dem Durchschnitt der prämienbegründenden Referenzflächen berechnet worden sind.
Zu Frage 4:
Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine verlässlichen Aussagen zu einem künftigen Betriebsprämienmodell möglich. Auf europäischer Ebene wird derzeit über die GAP nach 2013 intensiv diskutiert. Daraus werden sich neue Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft ergeben. Der heutige Erkenntnisstand resultierend aus den Positionen der EK sowie anderer Mitgliedstaaten lässt jedoch den Schluss zu, dass die Fortführung des historischen Modells unwahrscheinlich ist.
Zu Frage 5:
Bei der Initiative „Unternehmen Landwirtschaft 2020“ steht die strategische Ausrichtung und Gestaltung der Agrarpolitik für die nächste Dekade im Vordergrund. Ziel ist es, die Einkommen in der Landwirtschaft mit der Initiative „Unternehmen Landwirtschaft 2020“ für die Zukunft abzusichern. Dabei darf natürlich die budgetäre Entwicklung des Haushalts der Europäischen Union als auch des nationalen Haushalts nicht außer Acht gelassen werden.
Klar ist, dass jedes Ressort seine Konsolidierungserfordernisse gemäß dem Bundesfinanzrahmengesetz zu leisten hat.
Der Bundesminister: