5064/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0105-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 21. Juni 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5257/J-NR/2010 betreffend problematische NMS-Abschlüsse – erste (publik gewordene) Nachteile für Absolventen der Neuen Mittelschule, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 5. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Zur Individualisierung von Bildungslaufbahnen und im Sinne einer Verschiebung der Bildungslaufbahnentscheidung kann der zuständige Bundesminister auf Antrag eines Landesschulrates (Stadtschulrates für Wien) beginnend in den Schuljahren 2008/09 bis 2011/12 an allgemein bildenden Schulen Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I einrichten und durchführen (§ 7a Abs. 1 erster Satz Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, idgF).

 

Die ersten Schülerinnen und Schüler, die an diesen Modellversuchen teilnehmen, werden mit Ende des laufenden Unterrichtsjahres (2009/10) somit die 6. Schulstufe abschließen. Abschlusszeugnisse sind auch in der Neuen Mittelschule erst mit dem erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe vorgesehen und können daher (vom Überspringen einer Schulstufe in Ausnahmefällen abgesehen) frühestens mit Ende des Unterrichtsjahres 2011/12 ausgestellt werden; erst dann sind Abschlussklassen der NMS denkmöglich.

 

Jene Schülerinnen und Schüler, die am jeweiligen Schulstandort bereits vor Beginn des Modellversuchs aufgenommen wurden, nehmen an diesem nicht teil und werden weiterhin, bis zum Abschluss, nach dem am Standort vorher geltenden Lehrplan (somit dem der Hauptschule oder dem der jeweiligen Gymnasialform) unterrichtet und beurteilt.

 

Das bedeutet, die NMS-Entwicklungsarbeit erfasst an den beteiligten Standorten aufsteigend alle Klassen. Die in der Anfrage angesprochenen “… problematischen Abschlüsse – erste (publik gewordene) Nachteile für Absolventen der neuen Mittelschule“ kann also praktisch noch gar nicht eingetreten sein, wie die oben angeführte Argumentation schlüssig belegt.

 

Bezüglich der möglichen Differenzen zwischen Stundentafeln der Sekundarstufe I und der weiterführenden Schulen darf grundsätzlich angemerkt werden: Diese Differenzen bestehen im österreichischen Bildungssystem grundsätzlich und ergeben sich aus den zunehmenden Ansprüchen mit zunehmender Bildungshöhe, was sich dann natürlich auch in der Stundentafel (im Fächerkanon) der Schulen abbildet. Mit der Schulautonomie wurde die pädagogisch erwünschte Schwerpunktbildung an Schulstandorten noch zusätzlich ermöglicht, was diese Unterschiede zwischen Schulen der Sekundarstufe I und weiterführenden Schulen potenziell noch ausweitet. Gleichzeitig ist aber die Schulautonomie so begrenzt, dass kein Gegenstand schulautonom eliminiert werden kann. Damit wird der einzelnen Schule mehr pädagogischer Gestaltungsspielraum für eigenverantwortliche Schwerpunktsetzung gegeben. Diese Möglichkeit der Schulautonomie kann natürlich auch im Rahmen der NMS-Entwicklungsarbeit von NMS-Standorten genutzt werden.

 

Diese erhöhte Varianz im Bildungssystem ist seit Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts geübte Praxis an österreichischen Schulen, ohne dass es dadurch zu irgendwelchen Problemen im Sinne der gegenständlichen Anfrage gekommen wäre.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.