5067/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                                                       Geschäftszahl:         BMUKK-10.000/0112-III/4a/2010

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 22. Juni 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5275/J-NR/2010 betreffend Anfragebeantwortung 4481/AB zu 4751/J(XXIV GP), die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2 sowie 7 und 8:

Dem Vertrag mit Herrn HR Dr. Wilfried Seipel liegt ein Werkvertragsformular zugrunde, welches für alle abzuschließenden Werkverträge Verwendung findet. Dieses Formular sieht optional die Zahlung des Pauschalhonorars in Raten vor. Auf Grund der dem Auftragnehmer entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes, die nicht gesondert abgegolten werden, wie Fahrt- und Reisekosten, Büro und Materialkosten etc., ist es bei umfangreichen Aufträgen üblich, das Pauschalhonorar in Raten zu zahlen. Im Falle der Auftragserteilung mit der Erstellung der Studie „Strategische Ansätze zur Weiterentwicklung der österreichischen Bundesmuseen unter besonderer Berücksichtigung der Forschung als Fundament der Samm­lung- und Vermittlungsaufgaben im Internationalen Kontext“ mit einer Auftragssumme von EUR 60.000 an Herrn HR Dr. Seipel wurde die erste Rate in Höhe von EUR 30.000 nach Unterfertigung des Auftrags vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Anwei­sung gebracht. Beim zweiten Auftrag „Vergleich nationaler und internationaler Kulturver­mittlungsarbeit an renommierten Kulturinstitutionen“ wurde auf Grund des vergleichsweise geringeren Honorars auf eine Ratenzahlung verzichtet. Das Honorar wäre erst nach Vorlage an und Abnahme des Endberichts durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu zahlen gewesen.


Zu Frage 3:

Dazu wird grundlegend auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Diese Vorgehens­weise wird bei allen Werkvertragsabschlüssen so gehandhabt.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Dazu wird auf die in Beantwortung der Fragen 1 und 2 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4751/J-NR/2010 enthaltenen Ausführungen mit Schreiben vom 12. April 2010 hingewiesen.

 

Zu Frage 6:

Die Sinnhaftigkeit der Erteilung von Werkaufträgen an Fachexpertinnen und Fachexperten liegt darin, dass die/der Auftragnehmerin/Auftragnehmer wertfrei und ohne inhaltliche Einflussnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts das Werk erstellt. Ich erachte es dennoch als zielführend, wenn die/der Auftragnehmerin/Auftragnehmer regelmäßig der zuständigen Fachabteilung über den Fortschritt der Arbeit in wiederkehrenden Gesprächen berichtet.

 

Zu Fragen 9 bis 11:

Nein, eine neuerliche Auftragsvergabe ist nicht erfolgt. Die Studie „Vergleich nationaler und internationaler Kulturvermittlungsarbeit an renommierten Kulturinstitutionen“ hatte das Ziel, die im Regierungsprogramm definierte Zielsetzung der Partizipation der Bevölkerung an den Kultur­einrichtungen vorzubereiten und zu unterstützen. Die Einführung des freien Eintritt für Kinder- und Jugendliche bis 19 und die damit verbundene Ausweitung und Abstimmung der Vermitt­lungsprogramme auf diese Gruppe von Besucherinnen und Besuchern ist bekanntlich mit Jah­resbeginn 2010 erfolgt, sodass sich dieser Auftrag zeitlich und inhaltlich überholt hat.

 

Zu Fragen 12 bis 15:

Da die angesprochene Studie zwischenzeitlich vorgelegt wurde, erübrigt sich ein Eingehen auf die gegenständlichen Fragen.

 

Zu Frage 16:

Für den Fall, dass Aufträge nicht oder ohne vorheriges Einvernehmen nicht fristgerecht erfüllt werden, wird das angewiesene Honorar rückgefordert.

 

 

 

Die Bundesministerin

Dr. Claudia Schmied eh.