5068/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                                       Geschäftszahl:     BMUKK-10.000/113-III/4a/2010

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 22. Juni 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5280/J-NR/2010 betreffend KR Rudolfine Steindling im Aufsichtsrat der Volksoper, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Frau KR Rudolfine Steindling wurde gemäß § 13 Abs. 7 BThOG im November 2009 für die Funktionsdauer von fünf Jahren zum Mitglied des Aufsichtsrates der Volksoper Wien GmbH bestellt.

 

Zu Frage 2:

Frau KR Steindling ist einerseits ausgebildete Bilanzbuchhalterin mit jahrzehntelangen wirtschaftlichen Erfahrungen. Andererseits verfügt sie über ausgezeichnete Kontakte sowohl zu Kulturschaffenden speziell im Bereich von Musik und Gesang als auch über umfangreiche persönliche Beziehungen zu Wirtschaftstreibenden im In- und Ausland, die sie schon in der Vergangenheit (etwa in der Staatsoper) erfolgreich für die Bemühung um Sponsoren eingesetzt hat.

 


Zu Fragen 3 und 11:

Ungeachtet allfälliger Beratungen im Vorfeld liegt die Auswahl von Frau KR Steindling, wie auch jede andere meiner Personalentscheidungen, in meiner alleinigen Verantwortung.

 

Zu Fragen 4 bis 9:

Meine Kontakte in meiner Funktion als Mitarbeiterin des Kabinetts des Finanzministers a.D. Rudolf Edlinger oder als ehemaliges Vorstandsmitglied der Kommunalkredit sind nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 10 und 14:

Ein Kommentar zu Äußerungen, Meinungen, Werturteilen, Einschätzungen und dergleichen durch dritte Personen in einem Zeitungsinterview entsprechend deren Recht der Meinungsfreiheit sind nicht Gegenstand des verfassungsgesetzlichen Instruments der parlamentarischen Anfrage.

 

Zu Frage 12:

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wegen des Ablaufs der Funktionsperiode zur gleichen Zeit (November 2009) bestellt.

 

Nominierungsrecht

Aufsichtsrat/-rätin

Bundestheater-Holding

Dr. Georg SPRINGER

BMUKK

Dr. Viktoria KICKINGER

BMUKK

Dr. Christian STRASSER

BMUKK

GD Dr. Leo WALLNER

BMUKK

Dr. Michael PIECH

BMUKK

KR Rudolfine STEINDLING

BKA

Mag. Susanne MOSER

BMF

MR Dr. Monika HUTTER

Arbeitnehmer

Georg Schuster

Arbeitnehmer

Peter Gallaun

 

Zu Frage 13:

Gemäß § 13 BThOG werden die Mitglieder des Aufsichtsrates der Bundestheater-Holding, der Burgtheater GmbH, der Volksoper Wien GmbH, der Staatsoper GmbH und der Theaterservice GmbH vom BMUKK, BMF und BKA respektive GÖD und Betriebsrat bestellt. Die politischen Parteien haben weder ein Vorschlags- noch ein Bestellungsrecht.

 

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.