5072/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.06.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0381-III/5/a/2010
Wien, am 22. Juni 2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Sonja Ablinger, Petra Bayr, Kai Jan Krainer, Christine Lapp und Rosa Lohfeyer haben am 22. April 2010 unter der Zahl 5128/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Datenlage über AsylwerberInnen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Eingangs wird festgehalten, dass dem Begriff des „Untertauchens“ keine gesetzliche Regelung zugrunde liegt.
Zu den Fragen 1a bis c:
Im 1. Quartal 2010 sind 625 Personen im Zulassungsverfahren (Erstaufnahmestelle und Betreuungsstelle) und 187 Personen im zugelassenen Verfahren des Bundesasylamts „untergetaucht“. Für die Jahre 2007 bis 2009 wurden derartige Statistiken nicht geführt.
Zu den Fragen 1d, 2, 3, 4a und 6:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 4b:
Während laufendem Asylverfahren erfolgt die Rücküberstellung nach Österreich grundsätzlich auf Grundlage der Dublin II Verordnung. Eine Dublinzuständigkeit erlischt gemäß Art. 16 der Verordnung erst, wenn der Fremde das Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten für zumindest 3 Monate verlassen oder der für die Prüfung des Antrags zuständige Mitgliedsstaat nach Rücknahme oder Ablehnung des Antrags eine Abschiebung vollzogen hat. Somit werden Rücknahmeabkommen erst bei Wegfallen der Dublinrelevanz anwendbar, in der Regel auf Fremde ohne Asylbezug.
Zu Frage 5:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Es kann lediglich Auskunft darüber gegeben werden, wie viele der Fremden, die in einem bestimmten Zeitraum freiwillig zurückgekehrt sind, in Österreich als Asylwerber in Erscheinung getreten sind und in wie vielen Fällen davon die freiwillige Rückkehr nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens erfolgt ist.
Diese Zahlen stellen sich wie folgt dar:
2007: 1.592 freiwillige Rückkehrer sind als Asylwerber in Erscheinung getreten, davon erfolgte die freiwillige Rückkehr in 328 Fällen nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens
2008: 1.976 freiwillige Rückkehrer sind als Asylwerber in Erscheinung getreten, davon erfolgte die freiwillige Rückkehr in 665 Fällen nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens
2009: 3.412 freiwillige Rückkehrer sind als Asylwerber in Erscheinung getreten, davon erfolgte die freiwillige Rückkehr in 729 Fällen nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens
2010: 845 freiwillige Rückkehrer sind mit Stichtag 31.3.2010 als Asylwerber in Erscheinung getreten, davon erfolgte die freiwillige Rückkehr in 276 Fällen nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens
Zu Frage 7:
Im Jahr 2009 872 Personen und im Jahr 2010 (Stichtag 1. Juni 2010) 406 Personen.
Zu Frage 7a:
Im Jahr 2009 17.020 Personen und im Jahr 2010 (Stichtag 1. Juni 2010) 7.479 Personen.
Zu Frage 7b:
Im Jahr 2009 12.533 Personen und im Jahr 2010 (Stichtag 1. Juni 2010) 1.382 Personen.
Zu Frage 8:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 verwiesen.
Zu Frage 9:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Es kann aber Auskunft darüber gegeben werden, wie viele rechtswidrig aufhältige Personen in einem bestimmten Zeitraum aufgegriffen wurden.
|
Zeitraum |
Anzahl der Personen |
|
2007 |
2.894 |
|
2008 |
4.060 |
|
2009 |
5.766 |
|
2010 (Stichtag: 1. Juni 2010) |
2.901 |