5077/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.06.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0133-I/5/2010
Wien, am 22. September 2018
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 5211/J der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Im Jahr 2008 erfolgte seitens des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend eine Klarstellung auf Basis der seit vielen Jahren geltenden österreichischen Rechtslage, wonach das Tätigwerden von Sportwissenschafter/innen im therapeutischen Bereich von Rehabilitationseinrichtungen den Bestimmungen des Ärztegesetzes 1998 und des MTD-Gesetzes widerspricht. Die Einsatzmöglichkeit von Sportwissenschafter/innen beschränkt sich auf das Training mit sportfähigen Menschen.
Dem Bundesministerium für Gesundheit gegenüber wurden Einzelfälle von Kündigungen von Sportwissenschafter/innen erwähnt. Einer Stellungnahme des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger, die ich beilege, ist allerdings zu entnehmen, dass dieser alle ihm angehörenden Sozialversicherungsträger befragt und keinerlei Hinweise darauf erhalten hat, dass Mitglieder der in Rede stehenden Berufsgruppe aus den in der Anfrage genannten Gründen gekündigt werden sollten.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass es jedenfalls dem jeweiligen Rechtsträger der Einrichtung obliegt, das vorhandene Personal entsprechend der geltenden Rechtslage
einzusetzen. Dies kann auch durch Umschichtungen bzw. Umstrukturierungen erfolgen und bedeutet keinesfalls, dass dies durch Kündigung von Sportwissenschafter/innen zu erfolgen hat.
Fragen 4 und 5:
In meinem Ressort wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Vertreter/innen der Berufsgruppen der Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeut/inn/en und Sportwissenschafter/innen die Frage der Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeitsbereiche von Sportwissenschafter/innen im Bereich der Trainingstherapie prüfen sowie das Mindestausmaß einer erforderlichen Zusatzausbildung festlegen sollen. Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Arbeitsgruppe ist eine legistische Lösung der Frage des Einsatzes von Sportwissenschafter/innen im Hinblick auf die Trainingstherapie in Aussicht genommen.
Frage 6:
Im Rahmen der Arbeitsgruppe werden Lösungen für in der Vergangenheit bzw. heute ausgebildete Sportwissenschafter/innen als auch für zukünftige auszubildende Sportwissenschafter/innen angestrebt.
Bis zur legistischen Umsetzung einer Lösung sind keine Übergangsregelungen geplant, da auch Übergangsregelungen eine entsprechende gesetzliche Grundlage erfordern würden.
Beilage
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Zl.
12-REP-43.00/10 Ht/Hak |
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
A-1031
WIEN
KUNDMANNGASSE
21
POSTFACH 600 DVR
0024279
VORWAHL Inland: 01, Ausland: +43-1 TEL. 711 32 / Kl. 1211 TELEFAX 711 32 3775
Wien, 28. Mai 2010
An das Per
E-Mail
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Betr.: Parlamentarische Anfrage Nr. 5211/J (Abg. Markowitz, Kolleginnen und Kollegen) betreffend Kündigung von Sportwissenschaftern in Kur- und Rehabilitationszentren
Bezug: Ihr
E-Mail vom 11. Mai 2010,
GZ: 90 001/059-I/B/10/2010
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben alle dem Hauptverband angehörenden Sozialversicherungsträger befragt und keinerlei Hinweise darauf erhalten, dass Mitglieder der in Rede stehenden Berufsgruppe aus den in der Anfrage genannten Gründen gekündigt werden sollten.
Insbesondere hat uns die PVA mitgeteilt, dass in deren Einrichtungen keine Kündigungen ausgesprochen wurden und dass solche Kündigungen auch nicht beabsichtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Hauptverband: