5080/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.06.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                            Wien, am    Juni 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0097-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5192/J vom 28. April 2010 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Nach den dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen stehen keine relevanten Daten aus dem Jahr 1995 mehr zur Verfügung. Die Ist-Situation zum 1. Mai 2010 im Hinblick auf Annahmestellen von Vorzugsberechtigten stellt sich wie folgt dar:

 

Der Bundeskonzessionär Österreichische Lotterien GmbH (ÖLG) betreibt in Österreich an insgesamt 3.845 Standorten eine Annahmestelle. Davon sind 3.178 Annahmestellen bei Tabakvertreibern eingerichtet. Davon sind 1.182 (bzw. 30,74% aller Annahmestellen) an Vorzugsberechtigte vergeben.


Zu 2.:

Derzeit gibt es österreichweit 2.778 Tabakfachgeschäftsbetreiber (TFG). 1.366 TFG zählen zum Kreis der Bevorzugten. Davon haben 1.173 einen Annahmestellenvertrag mit der ÖLG, das sind 99,24% aller an Vorzugsberechtigte vergebenen Annahmestellen.

 

Derzeit bestehen österreichweit 4.318 Tabakverkaufsstellenbetreiber (TVS). Darunter befinden sich 9 Vorzugsberechtigte mit einem Annahmestellenvertrag mit der ÖLG, das sind 0,76% aller an Vorzugsberechtigte vergebenen Annahmestellen.

 

Zu 3.:

Die Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer ist folgender Tabelle zu entnehmen:

 

 

TFG

TFG + Lotto

TFG + Lotto in %

TFG + VZ + Lotto in %

WIEN

794

709

89,29

90,04

479

421

87,89

88,68

BGLD

98

85

86,73

80,00

366

321

87,70

89,44

SALZBURG

163

130

79,75

80,00

TIROL

171

134

78,36

77,61

VORARLBERG

72

61

84,72

80,00

KÄRNTEN

177

146

82,49

86,57

STEIERMARK

458

374

81,66

77,46

ÖSTERREICH

2.778

2.381

85,71

85,87

 

Zu 4.:

Das Annahmestellen-Netz der ÖLG ist von 4.233 Lotto-Annahmestellen im Jahr 1996 auf derzeit 3.845 gesunken. Es ist daher davon auszugehen, dass auch die Anzahl jener Lotto-Annahmestellen, die von Vorzugsberechtigten betrieben werden, in diesem Zeitraum zurückgegangen ist. Aus verwaltungsökonomischen Gründen können dazu keine langfristigen Entwicklungswerte ermittelt werden.

 

Zu 5.:

Seit September 1999 wurden insgesamt 8.030 Bewerbungen für eine Annahmestelle der ÖLG bearbeitet. Davon wurden 2.904 für die Bewerber positiv erledigt.

 

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass unter den negativen Erledigungen all jene Tabakfachgeschäfte, die derzeit keine Annahmestelle sind, mindestens einmal dabei waren; demnach wurden 397 abgelehnt.

Zu 6.:

Die Gründe für Ablehnungen ergeben sich aus einem Analyse- und Evaluierungsprozess des Bundeskonzessionärs zu jedem Standort einer Annahmestelle unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

 

-      Welche und wie viele Annahmestellen sind bereits im Einzugsgebiet vorhanden?

-      Wird das Potenzial des Einzugsgebietes ausgeschöpft? (Kennzahlen: Kaufkraftdaten, erzielte Pro-Kopf-Umsätze, erzielter Gesamtumsatz im Vergleich zum potenziell möglichen Umsatz)

-      Sind andere Bewerber für das Einzugsgebiet vorhanden?

-      Lage

-      Kundenfrequenz des Standortes

-      Verkehrsströme

-      Geschäftstüchtigkeit des Bewerbers

-      Sind die Geschäftsräumlichkeiten adäquat?

 

Ist das Potenzial ausgeschöpft – das heißt die bereits erzielten Umsätze im Einzugsgebiet erreichen oder übertreffen die potenziell möglichen Umsätze – erfolgt eine Absage, da eine Neuerrichtung nur zu einer Umsatzverlagerung zulasten der bestehenden Partner (allenfalls auch Vorzugsberechtigter) und damit zu keiner neuen Wertschöpfung (echter Zusatzumsatz) führen würde.

 

Ist das Potenzial nicht ausgeschöpft, wird nach Einholen aller relevanten Informationen überprüft, ob im unmittelbaren Einzugsbereich ein Bevorzugter laut § 16 Abs. 14 GSpG ansässig ist. Ist dies der Fall und der Vorzugsberechtigte ist bereit und wirtschaftlich in der Lage, einen Vertriebsvertrag mit der ÖLG abzuschließen, wird am Standort des Vorzugs-berechtigten eine neue Annahmestelle errichtet, unbeschadet anderer Bewerbungen.

 

Zu 7.:

Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden seitens des Bundesministeriums für Finanzen Verteilungswerte nach Bundesländern zur Ablehnung von Annahmestellen an Vorzugsberechtigte nicht erhoben.


Zu 8. bis 10.:

Diesbezüglich stehen keine Daten, weder aus dem Jahr 1995 noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zur Verfügung. Die ÖLG erfasst und speichert die Daten bezüglich Bevorzugung laut § 16 Abs. 14 GSpG nur von Tabakvertreibern, die ein Tabakfachgeschäft führen.

 

Zu 11.:

Der Bundeskonzessionär ist bemüht, den Anteil der Bevorzugten an Tabakgeschäftsinhabern weiter zu erhöhen. Dazu werden auch technische Weiterentwicklungen beitragen. Eine seriöse, präzise Prognose kann für den angefragten zukünftigen Zeitraum nicht erfolgen.

 

Zu 12. und 13.:

Die am 16. Juni 2010 im Nationalrat beschlossene Gesetzesnovelle soll unter anderem zu einer besseren Kontrolle und damit zur Eindämmung illegaler Glücksspielangebote und zu einer Reduktion der Umsätze in diesem Marktsegment führen. Davon und von marktpolitischen Maßnahmen der jeweiligen Unternehmen sollten auch die Umsätze aller gesetzlich zugelassenen Glücksspiele profitieren.

 

Zu 14.:

Die vertragliche Festlegung der Provisionssätze fällt in die Privatautonomie des Konzessionärs und ist von diesem – unter Berücksichtigung der Marktsituation und technischer Entwicklungen – in Eigenverantwortung mit den Vertriebspartnern zu vereinbaren.

 

Nach den vorliegenden Informationen haben sich die ausbezahlten Provisionen seit 1996 in Summe wie folgt entwickelt:

 

Provisionsentwicklung seit 1996

 

Jahr

Gesamt in Mio.

Δ in %

1996

 €  85,39

 

1997

 €  87,23

2,2%

1998

 €  93,78

7,5%

1999

 €  90,19

-3,8%

2000

 €  97,31

7,9%

2001

 €  96,27

-1,1%

2002

 €  92,82

-3,6%

2003

 €  92,15

-0,7%

2004

 €  90,86

-1,4%

2005

 €  83,10

-8,5%

2006

 €  80,80

-2,8%

2007

 €  76,60

-5,2%

2008

 €  81,90

6,9%

2009

 €  88,80

8,4%

 

Provisionsentwicklung pro Tipp

 

 

Die Provision pro Lotto Tipp hat sich bei den alten Verträgen seit 1996 um 58,6 % erhöht.

 

 

Die Provision für einen Joker Tipp ist 2010 um 17,8% höher als im Jahr 1996.

 

Neue Verträge:

 


Die Provision für einen Lotto Tipp ist bei den neuen Verträgen seit 2004 um 17,6% erhöht worden.

 

 

Die Provision für einen Joker Tipp ist 2010 im Vergleich zu 2004 um 18,2% erhöht worden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.