5082/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.06.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am     Juni 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0109-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5332/J vom 12. Mai 2010 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Jeder nationalen Zentralbank des Eurosystems wurde ein individueller Kennbuchstabe zugeteilt, der das erste Zeichen der Seriennummer auf allen Banknoten darstellt, die die nationale Zentralbank in Auftrag gegeben hat. Eingeführt wurden die Ländercodes, um den Koordinationsaufwand bei der Nummerierung der Euro-Banknoten zu verringern und Dopplungen zu vermeiden.

 

Zu 2. bis 3.:

Grundsätzlich besteht innerhalb des gesamten Euro-Währungsgebietes eine Annahmeverpflichtung für sämtliche Euro-Banknoten. Alle von der Oesterreichischen Nationalbank, der Europäischen Zentralbank (EZB) und von den nationalen Zentralbanken der anderen Euro-Länder ausgegebenen, auf Euro lautenden Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel. Wie bereits in Frage 1. näher ausgeführt, lässt sich durch die Länder-Codierung feststellen, welche der nationalen Zentralbanken für die Ausgabe der Banknote verantwortlich war. Die Codes dienen lediglich einer Vereinfachung der Nummerierung von Euro-Banknoten. Eine Wiedereinführung der codierten Geldscheine als nationale Banknoten der jeweiligen nationalen Zentralbank eines Landes ist nicht möglich.

 

Zu 4. bis 5.:

Gemäß § 61 Abs. 2 Nationalbankgesetz (NBG) müssen auf Euro lautende Banknoten zum vollen Nennwert unbeschränkt angenommen werden, soweit die Verpflichtung nicht in bestimmten Zahlungsmitteln zu erfüllen ist. Dies unabhängig davon, welchem Land die Banknoten zuordenbar sind.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.