5107/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                                                                            Wien, am 23. Juni 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0158-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5173/J betreffend „die durchschnittlichen Einkommen der VERBUND Austrian Hydro Power AG“, welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 27. April 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Laut Geschäftsbericht der Verbund Austrian Hydro Power AG 2008 bestand der Vorstand der AG aus Baurat h.c. DI Dr. Herbert Schröffelbauer (Vorsitz) und Ing. Mag. Michael Amerer.


Antwort zu den Punkten 2 bis 16 der Anfrage:

 

Gemäß Artikel 52 Abs. 2 B-VG erstreckt sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die durch das Aktiengesetz umfassten Rechte des Bundes (z.B. Hauptversammlung, Anteilsverwaltung), nicht jedoch auf die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümern bestellt wurden. Aus der Tatsache, dass die Verbund-Austrian Hydro Power AG zu 80,34 % - die übrigen Anteile stehen im Eigentum der KELAG, ESTAG, WienStrom, EVN, Energie AG OÖ und TIWAG - ein Tochterunternehmen der ihrerseits zu 51% im Eigenturm der Republik Österreich stehenden Verbund AG ist, ergibt sich, dass diese Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind, da sie sich ausschließlich auf Handlungen von Unternehmensorganen beziehen.