5118/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0400-III/5/a/2010

Wien, am 25. Juni 2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am 27. April 2010 unter der Zahl 5171/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erstaufnahmestelle in Eberau – offene Fragen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Abtauchen in die Illegalität soll neben den bereits bestehenden Maßnahmen im Fremdenwesen durch die Schaffung einer im Zulassungsverfahren geltenden Aufenthaltsverpflichtung in den Erstaufnahmestellen verhindert werden.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Auf Grund der sinkenden Asylantragszahlen ist derzeit die Errichtung einer weiteren Erstaufnahmestelle nicht notwendig.

 


Zu den Fragen 4, 5 und 7:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 6, 8, 10, 11, 16 und 17:

Es wird auf die Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 29. Jänner 2010 mit der Zahl 4319/J verwiesen.

 

Zu Frage 9:

Im Rahmen meiner Verpflichtung zur Schaffung von Vorsorgekapazitäten und vor dem Hintergrund der raumordnungsrechtlichen Fachplanungskompetenz des Bundes wurden die notwendigen Schritte zur Errichtung einer Erstaufnahmestelle rechtskonform gesetzt.

 

Zu Frage 12:

Die Firma Red Carpet hat das Projekt mit externer Expertise unterstützt.

 

Zu Frage 13:

Im konkreten Verfahren waren nach dem Bundesvergabegesetz keine Auswahlkriterien festzulegen.

 

Zu den Fragen 14, 15 und 22 bis 25:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

Für die Planung € 97.000,- und für die Beschwerdeerhebung an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts € 2.500,-.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

Nein.

 

Zu Frage 26:

Zwischen dem Bundesministerium für Inneres und Herrn Hochreiter wurden die Erstellung der Einreichplanung, die Erwirkung der Baubewilligung sowie die Beschwerdeerhebung an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts vertraglich vereinbart.


Zu den Fragen 27 und 29:

Nein. Im Treuhandvertrag ist aber geregelt, dass Herr Hochreiter bezüglich der Verfügung über die Grundstücke an die Weisungen des Treugebers gebunden ist.

 

Zu Frage 28:

Keine.

 

Zu Frage 30:

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit.