513/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. Dezember 2008 unter der Zl. 534/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „ungenügende
Beantwortung der Anfrage 51/J, XXIV. GP - 2" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Wie bereits meine
Amtsvorgängerin in ihrer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl. 51/J-NR ausgeführt hat, waren Zweck und Ziel der Reise nach Bamako die
Übernahme
der beiden freigelassenen
österreichischen Staatsbürger Andrea Kloiber und Wolfgang Ebner
sowie deren rasche Rückführung nach Österreich zur medizinischen
Versorgung.
In Absprache mit
Bundespräsident Dr. Heinz Fischer sowie Bundeskanzler Dr. Alfred
Gusenbauer, Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer, Bundesminister für
Landesverteidigung
Mag. Norbert Darabos und Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter
flog auch meine
Amtsvorgängerin mit nach Mali, um dem
malischen Präsidenten Amadou Toumani Touré, der
maßgeblich zur
Befreiung der beiden Geiseln beigetragen hatte, im Namen des Herrn
Bundespräsidenten und der österreichischen Bundesregierung
persönlich zu danken.
Der Krisenstab, der
eine Geiselheimholung seit längerem vorbereitet hat, entschied sowohl
über die Zusammensetzung des Teams zur Abholung als auch über die
Auswahl des
Fluggeräts. Dabei hat der Krisenstab vor allem auf Grund der Tatsache,
dass der
Gesundheitszustand von Andrea Kloiber und
Wolfgang Ebner nach achtmonatiger Geiselhaft
nicht abschätzbar war, ein Flugzeug, in dem auch eine medizinische
Notversorgung
durchgeführt hätte werden
können, gewählt.
Bundesministerin a.D.
Dr. Ursula Plassnik wurde - wie bereits in der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Zl. 51/J-NR ausgeführt - bei dieser Reise von
einem Mitarbeiter
ihres Kabinetts, nicht jedoch von weiteren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern
des BMeiA
begleitet. Darüber hinaus verweise ich auf meine Beantwortung der
parlamentarischen
Anfrage Zl. 153/J-NR/2008.