5162/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Mai 2010 unter der Zahl 5239/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Zusammenlegung von Leitzentralen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der praktischen Erprobung zeigte sich, dass durch eine organisatorische Zusammenführung der Landesleitzentrale (LLZ) Vorarlberg mit der Bezirksleitstelle (BLS) Bregenz - insbesondere aufgrund der dortigen Gegebenheiten - Synergien sowohl im Personal- als auch im Sachaufwand (Infrastruktur) erzielt werden konnten. Diese Maßnahme wurde von allen betroffenen Organisationseinheiten positiv bewertet.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Der im Juni 2004 als Pilotprojekt vom damaligen Landesgendarmeriekommando Vorarlberg gestartete gemeinsame Betrieb der BLS Bregenz mit der LLZ Vorarlberg ging - nach den positiven praktischen Erfahrungen und der Implementierung des neuen Einsatzleitsystems – im Juli 2007 in den Echtbetrieb über.
Zu den Fragen 5 und 6:
In den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Tirol wurde die LLZ mit der Stadtleitstelle (SLS) der Stadtpolizeikommanden der jeweiligen Landeshauptstadt räumlich bereits zusammengeführt.
Derzeit wird vom Bundesministerium für Inneres unter Einbindung von Vertretern der Landespolizeikommanden ein neues Notruf- und Leitstellen Konzept erarbeitet. In diesem Konzept werden unter anderem auch die Vor- und Nachteile einer Zentralisierung des Notrufs und der damit in Verbindung stehenden Leitstellen erhoben. Abhängig von dem Ergebnis wird dann ein Zeitplan für die etwaige organisatorische Zusammenführung der Stadtleitstellen mit den Landesleitzentralen unter Berücksichtigung der notwendigen infrastrukturellen Anpassungen erstellt werden.
Zu Frage 7:
|
Bundesland |
Systemisierung FB OEA/LLZ* |
Bedienstete - LLZ-Aufgaben |
|
Burgenland |
12 |
12 |
|
Kärnten |
20 |
8 |
|
Niederösterreich |
12 |
12 |
|
Oberösterreich |
29 |
12 |
|
Salzburg |
24 |
8 |
|
Steiermark |
28 |
10 |
|
Tirol |
22 |
8 |
|
Wien |
104 |
104 |
* Fachbereich 4 der Organisations- und Einsatzabteilungen
In den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol sind mit der Planstellensystemisierung/Bedienstetenanzahl der LLZ auch die Agenden der Stadtleitstellen der jeweiligen Stadtpolizeikommanden der Landeshauptstädte abzudecken. In der Spalte „Bedienstete“ ist der Anteil an Vollbeschäftigtenäquivalenten dargestellt, der LLZ-Aufgaben wahrnimmt.
Zu Frage 8:
Auf den Polizeiinspektionen, die die Bezirksleitstellenfunktion zu besorgen haben, versehen grundsätzlich mindestens zwei Bedienstete rund um die Uhr Dienst. Die Bediensteten sind nicht nur für die Entgegennahme und Abarbeitung von Notrufen zuständig, sondern haben auch sonstige in den Aufgabenbereich einer Polizeiinspektion fallende Tätigkeiten (z.B. Parteienverkehr) wahrzunehmen.
Die tatsächliche Gesamtbesetzung der Polizeiinspektionen mit BLS-Funktion variiert und ist abhängig von dem konkreten über die Grundbesetzung hinaus gehenden vorhersehbaren bzw. ad hoc auftretenden Bedarf.