5163/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Mai 2010 unter der Zahl 5240/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EUROCOPTER“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Durch das Bundesministerium für Inneres wurden insgesamt 8 Hubschrauber der Type EC 135 P2+ angeschafft. 4 Hubschrauber dieses Typs wurden 2008 und vier weitere Hubschrauber 2009 an das Bundesministerium für Inneres ausgeliefert. Die Gesamtkosten für Beschaffung, Schulungsleistung und technische Unterstützungsleistung betrugen            € 47.490.547,-.

 

Zu Frage 2:

4 Hubschrauber sind mit polizeilicher Sonderausrüstung (polizeitaktischer Arbeitsplatz, Infrarotkamera, Suchscheinwerfer etc.) ausgestattet.

 

Zu den Fragen 3, 4, 6, 7 und 24:

Nein.

 

Zu Frage 5:

Die Kosten für die Verkabelung wurden im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen.


Zu den Fragen 8 bis 10:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 11:

Getriebeprobleme waren bei der Anschaffung nicht bekannt.

 

Zu Frage 12:

Das Getriebeproblem wurde nach dessen Defekt bekannt.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Es mussten bisher drei Hauptgetriebe gewechselt werden.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Die Hauptgetriebe wurden im Garantiewege von Eurocopter kostenlos beigestellt.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Beim Absturz in der Steiermark handelte es sich um eine einmotorige AS 350. Es liegt gegenwärtig noch kein Bericht der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes – Fachbereich Luftfahrt – sowie des gerichtlich beeideten Sachverständigen vor.

 

Zu Frage 19:

Die Führungskräfte der von dieser Beschaffung betroffenen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres wirkten sektionsübergreifend in einer Projektstruktur zusammen.

 

Zu Frage 20:

Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten liegen nicht vor.

 

Zu Frage 21:

Vierundzwanzig Monate oder 1.000 Flugstunden.

 

Zu Frage 22:

Die Wartungskosten pro Flugstunde werden nach letzter Berechnung mit € 467,08 kalkuliert. Die jährliche Flugleistung  pro Hubschrauber wird mit 400 Stunden angenommen.


Zu Frage 23:

Nach Ablauf der vierundzwanzig Monate (Garantiefrist) müssen die Wartungskosten vom Bundesministerium für Inneres getragen werden.

 

Zu Frage 25:

Ja.