5173/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau                                                     (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0186-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5252/J des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

Zum Stichtag 1.5.2010 waren 697 Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete im Bundessozialamt beschäftigt.

 

Frage 2:

In den neun Landesstellen des Bundessozialamtes war zum Stichtag 1.5.2010 folgende Anzahl an Beamte/Beamtinnen und Vertragsbediensteten tätig:

 

     Landesstelle Wien

129

     Landesstelle NÖ

89

     Landesstelle Bgld

31

     Landesstelle OÖ

114

     Landesstelle Sbg

39

     Landesstelle St

107

     Landesstelle Ktn

56

     Landesstelle Tirol

45

     Landesstelle Vbg

28

Frage 3:

Im Personalplan 2010 (Anlage IV des Bundesfinanzgesetzes 2010) sind für das Bundessozialamt 634 Planstellen festgelegt.

 

Frage 4:

Vor allem auf Grund der gestiegenen Fallzahlen im Bereich Behindertenpass und im Bereich der 24-Stunden-Betreuung ist die Personalsituation angespannt. Im Hinblick auf die angestrebten Einsparungsziele am Personalsektor des Bundesdienstes können aber auch im Bereich des Bundessozialamtes Neueinstellungen nicht im wünschenswerten Umfang vorgenommen werden. Unter anderem deshalb wurde die Neugestaltung der EDV-Verfahren (Projekt ProFit) in Angriff genommen, um die angespannte Personalsituation zu entschärfen.

 

Frage 5:

Die Beobachtung der Antragszahlen, Erledigungen und Aufwendungen der letzten 5 Jahre zeigt - bis auf einzelne Bereiche der Sozialentschädigung (z.B. Kriegsopfer­versorgung - Rückgang auf Grund des Alters der Klientel) und bei den medizinischen Sachverständigengutachten (Rückgang auf Grund bereits vorgenommener Ver­fahrensoptimierungen) - einen fortlaufenden Anstieg der Zahlen. Dieser Anstieg beläuft sich bei den begünstigten Behinderten auf etwa 2,3%, liegt bei den Förderungen in der beruflichen Integration im 30%-Bereich (Förderfälle + 30,6%, Erfolge + 34,3%, Aufwendungen + 37,3%). Ebenfalls in diesem Bereich liegen die vom Bundessozialamt ausgestellten Gratis-Autobahnvignetten (+ 31,5%). Bei den Schlichtungsverfahren in der Behindertengleichstellung ist seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) mit 1. Jänner 2006 ein Anstieg um ca. 42,3% zu verzeichnen. Die Zahl der vom Bundessozialamt ausgestellten Behin­dertenpässe ist in den letzten 5 Jahren um 63,1% gestiegen.

 

Frage 6:

Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Grundausbildung, Weiterbildung und Führungskräfteausbildung sowie Supervision, Coaching und Teamentwicklung. Alle Maßnahmen werden bedarfsorientiert geplant und vermitteln fachliche, methodische und persönlichkeitsbildende Kenntnisse. Dabei werden sowohl eigene Veranstaltungen organisiert als auch externe Weiterbildungs­möglichkeiten und das Angebot der Verwaltungsakademie des Bundes genützt.

 

Fragen 7 und 8:

Die Frage nach der „Entwicklung des Personals in den kommenden drei Jahren“ kann sowohl im Hinblick auf den Personalstand aus auch im Hinblick auf Personalentwicklungsmaßnahmen im engeren Sinn verstanden werden. Im Folgenden werden daher beide Bereiche behandelt.


 

Entwicklung des Personalstandes:

Die im Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 beschlossenen Grundzüge des Personalplanes 2010 bis 2013 sehen in der Untergliederung 21 eine Verminderung von Planstellen vor. Es ist in Aussicht genommen, diese Verminderung anteilig auf die betroffenen Bereiche Zentralleitung und Bundessozialamt aufzuteilen.

 

Personalentwicklungsmaßnahmen im engeren Sinn:

Hinsichtlich der Ausbildung der MitarbeiterInnen erfolgt jährlich eine genaue Auswertung des in den MitarbeiterInnengesprächen geäußerten Bildungsbedarfes. Darüber hinaus werden in einer Bildungsbedarfserhebung alle Führungskräfte eingeladen, geplante Vorhaben, die durch Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten sind ebenso wie Ausbildungsdefizite, die durch Weiterbildungsmaßnahmen ausgeglichen werden sollen, bekannt zu geben. Anhand dieser Erhebungen erfolgt die Maßnahmenplanung.

 

Der Bildungsbedarf, der sich im Lauf des Jahres ergibt, wird in die Planung aufgenommen.

 

Bundesweite Tagungen für die jeweiligen Fachbereiche finden zum Zwecke des Erfahrungsaustausches, der Optimierung von Verfahren etc. bedarfsgerecht statt.

 

Um eine alternsgerechte, nachhaltige Personalentwicklung zu erreichen, die Arbeitszufriedenheit zu stärken und Burn-Out rechtzeitig entgegenzuwirken, werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Seminare, Vorträge, Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den ArbeitsmedizinerInnen) laufend angeboten.

 

Projektbegleitendene Bildungsmaßnahmen finden anlassbezogen statt.

 

Die Zuweisung zur Grundausbildung erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und der ressortinternen Grundausbildungsverordnung.

 

Alle Leitungsfunktionäre (LeiterInnen und StellvertreterInnen) werden zur Ablegung der Führungskräfteausbildung verpflichtet.

 

Ein Konzept zur Schulung von Nachwuchsführungskräften wird erarbeitet.

 

Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Einstufungen, aller Fachbereiche und aller Landesstellen adäquate Entwicklungsmöglichkeiten anbieten zu können.


Frage 9:

Es wurden seit 2005 zwei einschlägige Projekte durchgeführt, nämlich das Projekt „Vorgesetztenbeurteilung und Arbeitszufriedenheitsanalyse“ und das Projekt „Führen mit Zielvereinbarungen“.

 

Frage 10:

Die anteiligen Ausgaben des Bundessozialamtes für das ressortweite Projekt „Vorgesetztenbeurteilung und Arbeitszufriedenheitsanalyse“ betrugen € 34.715. Darin enthalten sind die Ausgaben für Befragung und Auswertung sowie Workshops zur Umsetzung der Ergebnisse.

 

Durch das – ebenfalls ressortweit durchgeführte – Projekt „Führen mit Zielvereinbarungen“ wurde das Budget des Bundessozialamtes nicht belastet.

 

Frage 11:

Die Ergebnisse des Projekts „Vorgesetztenbeurteilung und Arbeitszufriedenheits­analyse“ leisten einen bedeutenden Beitrag zur Erhebung der Führungskultur und der Arbeitszufriedenheit im Ressort und stellen die Grundlage für unterschiedliche Personalentwicklungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dar.

 

Mit dem Projekt „Führen mit Zielvereinbarungen“ wurde erstmals ein ressortweites und umfassendes Führungs- und Steuerungsinstrument eingeführt. Dieses stellt auch eine wesentliche Grundlage für das bundesweite Projekt „Wirkungsorientierte Haushaltsführung“ dar.

 

Frage 12:

Das Projekt „Vorgesetztenbeurteilung und Arbeitszufriedenheitsanalyse“ wurde von der „Hewitt Associates GmbH“ extern begleitet.

 

Das Projekt „Führen mit Zielvereinbarungen“ wurde bei der Erarbeitung des Konzeptes von der Firma „Contrast Management-Consulting GmbH“ unterstützt.

Die zur Umsetzung notwendigen Schulungsmaßnahmen wurden vom „Österreichischen Controller-Institut“ durchgeführt.

 

Frage 13:

Nein.


Fragen 14 bis 16:

In der vorgelagerten Phase 0 erfolgte die Portfolioanalyse und Unterstützung der Projektleitung durch die im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen mittels Direktvergabe beauftragte Fa. CSC Austria. In der Umsetzungsphase von Pro-FIT ab 1.  April 2010 wurde der für den Betrieb der Applikationen vorgesehene gesetzliche Dienstleister Bundesrechenzentrum GmbH beauftragt, weshalb keine Ausschreibung erfolgte. Die EDV soll bis zum 31. März 2015 vereinheitlicht werden.

 

Frage 17:

Der Aufwand für ärztliche Honorare beläuft sich auf 6.035.291,12 Euro, wobei durch interne Maßnahmen und durchgeführte Änderungen bei den Honorarkosten eine effektive Einsparung in der Höhe von rund 405.989,26 Euro im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden konnte.

 

Kosten für Honorare aufgelistet nach Bundesländern:

 

Bundesland

Kosten in Euro

Burgenland

353.023,87

Kärnten

348.623,59

Niederösterreich

939.886,49

Oberösterreich

1.365.005,75

Salzburg

202.197,32

Steiermark

885.521,69

Tirol

209.350,23

Vorarlberg

104.989,33

Wien

1.626.692,85

Gesamt:

6.035.291,12

 

 

Frage 18:

Eine Beantwortung der gegenständlichen Frage ist nicht möglich, da nicht klar ist, auf welche Mitwirkungspflicht sie sich bezieht.

 

Mit freundlichen Grüßen