5176/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/109-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 1. Juli 2010

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5262/J-NR/2010 betreffend Anfragebeantwortung 3856/AB zu 3945/J(XXIV GP), die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 5. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Zunächst ist zu dem in der Einleitung der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage vorgebrachtem „ergänzenden Interesse“ über die schulische Religionsdemographie festzuhalten, dass aufgrund des Gleichheitssatzes der Bundesverfassung (Art. 7 B-VG) eine Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit unzulässig ist. Dies wird durch Art. 63 Staatsvertrag von St. Germain dadurch verstärkt, dass sich Österreich dort verpflichtet hat zwischen konfessionellen Minderheiten und Mehrheiten keine Unterschiede zu machen. In den Dokumenten ist stets von Religionen die Rede, doch ist im Sinne der negativen Religionsfreiheit auch die Ablehnung jeden Bekenntnisses damit gleichzuhalten. Aus Sicht des Religionsrechtes ist daher eine Feststellung von Mehrheitsverhältnissen nicht relevant. Es gibt daher keine detaillierten Daten über einzelne Bereiche.

 

Im für den Schulbereich relevanten Bildungsdokumentationsgesetz ist keine detaillierte Auswertung oder Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit dem religiösen Bekenntnis von Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Die für den Religionsunterricht vorhandenen Daten verbleiben an der einzelnen Schule. Die gestellten Fragen könnten daher nur beantwortet werden, wenn Erhebungen an jedem einzelnen Schulstandort durchgeführt würden, was einen nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand darstellt.


Die Fragen mit Bezug zu „anderen als christlichen Glaubensgemeinschaften“ wären ohne nähere Ausführungen ebenfalls nicht zu beantworten, da der Begriff kein gesetzlicher ist. Die entsprechenden Begriffe in den Rechtsnormen wären gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften und religiöse Bekenntnisgemeinschaften, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es christliche Gemeinschaften gibt, die unter keinen der beiden Begriff subsumiert werden können, da sie derzeit in Österreich in der Rechtsform eines Vereines ihre Tätigkeit entfalten.

 

Die in Österreich staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften oder religiösen Bekenntnisgemeinschaften gliedern sich wie folgt:

 

Katholische Kirche (mit folgenden Riten:)

 

 

 

römisch-katholisch (röm.-kath.)

 

maronitisch-katholisch

 

italo-albanisch

 

chaldäisch-katholisch

 

syro-malabar-katholisch

 

koptisch-katholisch

 

armenisch-katholisch (armen.-kath.)

 

syrisch-katholisch

 

äthiopisch-katholisch

 

syro-malankar-katholisch

 

melkitisch-katholisch

 

ukrainisch-katholisch

 

ruthenisch-katholisch

 

rumänisch-katholisch

 

griechisch-katholisch (griech.-kath.)

 

byzantinisch-katholisch

 

bulgarisch-katholisch

 

slowakisch-katholisch

 

ungarisch-katholisch

Evangelische Kirche A.B.

 

 

Evangelische Kirche H.B.

 

 

Altkatholische Kirche Österreichs

 

 

Griechisch-orientalische Kirche in Österreich

 

 

 

griechisch-orthodox (griech.-orth.)

 

serbisch-orthodox (serb.-orth.)

 

rumänisch-orthodox (rumän.-orth.)

 

russisch-orthodox (russ.-orth.)

 

bulgarisch-orthodox (bulg.-orth.)

altorientalische Kirchen

 

 

 

armenisch-apostolisch (armen.-apostol.)

 

syrisch-orthodox (syr.-orth.)

 

koptisch-orthodox (kopt.-orth.)

Israelitische Religionsgesellschaft

 

 

Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich*

 

Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Kirche Jesu Christi HLT)

Neuapostolische Kirche in Österreich

 

 

Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich

 

Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft

 

Jehovas Zeugen

 

 

Bahá’í-Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai)

 

Bund der Baptistengemeinden in Österreich (Bapt.)

 

Bund evangelikaler Gemeinden in Österreich (evangelikal)

 

Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung – in Österreich (Christengemeinschaft)

Elaia Christengemeinschaft (ECG)

 

 

Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde (Freie Christengem.)

Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (hinduistisch)

Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten (S.T.Advent.)

 

Mennonitische Freikirche Österreich (MFÖ)

 

 

Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich (PfK Gem. Gottes iÖ)

 

Zu Frage 6:

Hier gilt das zu den Fragen 1 bis 5 Gesagte mit der Ergänzung, dass aufgrund von seit dem Jahr 2000 erfolgten Umstellungen in den Systemen der Schulverwaltung der Aufwand hier noch um ein Vielfaches höher wäre, da die Erhebungen letztendlich ohne EDV-Unterstützung bzw. durch Zusammenfassungen aus verschiedenen Vorsystemen „händisch“ an jeder einzelnen Schule erfolgen müssten.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.