5177/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 1. Juli 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0170-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5264/J betreffend „Bundesfinanzrahmengesetz 2011-2014/Kinderbetreuung“, welche die Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 5. Mai 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Bundesfinanzrahmengesetz (Tabelle 5) ist auf Ebene der Untergliederung 25 "Familie und Jugend" folgende Entwicklung der Ausgabenobergrenzen vorgesehen:
Vorläufiger Erfolg 2009: € 6.188,0 Mio.
Bundesvoranschlag 2010: € 6.644,8 Mio.
Ausgabenobergrenze 2011: € 6.391,3 Mio.
Ausgabenobergrenze 2012: € 6.278,3 Mio.
Ausgabenobergrenze 2013: € 6.246,4 Mio.
Ausgabenobergrenze 2014: € 6.228,9 Mio.
Als Konsolidierungsbeitrag sind in der Tabelle 2 im Bereich der Untergliederung 25 "Familie und Jugend" im Jahr 2011 € 234,9 Mio., im Jahr 2012 € 376,1 Mio., im Jahr 2013 € 436,9 Mio. und im Jahr 2014 € 484,5 Mio. ausgewiesen.
Antwort zu den Punkten 2 bis 6 der Anfrage:
Da diesbezügliche budgetäre Festlegungen zur Zeit noch nicht erfolgt sind, ist eine Beantwortung dieser Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.