5177/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 1. Juli 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0170-IK/1a/2010

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5264/J betreffend „Bundesfinanzrahmengesetz 2011-2014/Kinderbetreuung“, welche die Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 5. Mai 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Bundesfinanzrahmengesetz (Tabelle 5) ist auf Ebene der Untergliederung 25 "Familie und Jugend" folgende Entwicklung der Ausgabenobergrenzen vorgesehen:

 

Vorläufiger Erfolg 2009:          €      6.188,0 Mio.

Bundesvoranschlag 2010:       €      6.644,8 Mio.

Ausgabenobergrenze 2011:     €      6.391,3 Mio.

Ausgabenobergrenze 2012:     €      6.278,3 Mio.

Ausgabenobergrenze 2013:     €      6.246,4 Mio.

Ausgabenobergrenze 2014:     €      6.228,9 Mio.

 

Als Konsolidierungsbeitrag sind in der Tabelle 2 im Bereich der Untergliederung 25 "Familie und Jugend" im Jahr 2011 € 234,9 Mio., im Jahr 2012 € 376,1 Mio., im Jahr 2013 € 436,9 Mio. und im Jahr 2014 € 484,5 Mio. ausgewiesen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 6 der Anfrage:

 

Da diesbezügliche budgetäre Festlegungen zur Zeit noch nicht erfolgt sind, ist eine Beantwortung dieser Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.