518/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.02.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0229-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 495/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die aufgeblähten Ministerbüros und Staatssekretariate der neuen Bundesregierung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:


Zu 1:

Nachstehende Personen sind als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro beschäftigt:

Name

Funktion

Zeitraum

Grundlage

OStA Mag. Georg Krakow

Kabinettschef

ab 16.01.2009

RStDG

Maga. Katharina Swoboda

Pressesprecherin

ab 15.12.2008

§ 36 VBG

Mag. Paul Hefelle

Persönlicher Mitarbeiter und Pressesprecher

ab 02.01.2009

§ 36 VBG

Maga. Birgit Bürger

Persönliche Mitarbeiterin

ab 16.01.2009

Arbeitsleihvertrag

Mag. Johannes Rehulka

Persönlicher Mitarbeiter

ab 03.12.2008

§ 36 VBG

Rev. Insp. Cornelia Leitner

Persönliche Mitarbeiterin

ab 15.12.2008

BDG 1979

ADir Hofrat Otto Müller

Protokollchef

durchgehend

BDG 1979

 

Zu 2:

Nachstehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bis einschließlich 2. Dezember 2008 im Kabinett meiner Amtsvorgängerin Dr. Maria Berger tätig.

Name

Funktion

Grundlage

MR Dr. Albin Dearing

Kabinettschef

BDG 1979

Dr. Oliver Scheiber

Stellv. Kabinettschef

RStDG

Mag. Thomas Geiblinger

Pressesprecher

§ 36 VBG

Maga. Christine Stockhammer

Persönliche Mitarbeiterin und Pressesprecherin

§ 36 VBG

MMaga. Susanne Preuer

Persönliche Mitarbeiterin

§ 36 VBG

Maga. Michaela Terber

Persönliche Mitarbeiterin

§ 36 VBG

Dr. Asita Nemati

Persönliche Mitarbeiterin

RStDG

ADir Hofrat Otto Müller

Protokollchef

BDG 1979

Zu 3:

Die auf die Dauer der Ministerschaft meiner Amtsvorgängerin abgeschlossenen Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz endeten durch Zeitablauf. Für Urlaubsersatzleistungen sowie vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen wurden insgesamt  31.513,44 Euro ausbezahlt.

Zu 4 bis 6:

Die auf Grundlage von Sonderverträgen nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) tätigen Mitarbeiter/innen beziehen aktuell ein – abgesehen von allgemeinen Gehaltserhöhungen – nicht steigerungsfähiges sogenanntes All-In-Entgelt in der Höhe zwischen 5.207,20 und 5.946,90 Euro (brutto) monatlich, das sich – abgestimmt auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Kabinettsmitarbeiter/innen – an den vom Bundeskanzleramt bekannt gegebenen Richtwerten orientiert.

Alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen der Kabinettsmitarbeiter/innen werden durch das gemäß § 36 VBG vereinbarte sondervertragliche Entgelt bzw. das Gehalt eines Staatsanwaltes/einer Staatsanwältin abgegolten.

Für den Beamten der Verwendungsgruppe A2, der eine in der höheren Verwendungsgruppe A1 vorgesehene Funktionszulage der Funktionsgruppe 2 bezieht, sind monatlich 25 Überstunden, für die dienstzugeteilte Beamtin des Exekutivdienstes, die eine Ergänzungszulage in der Höhe der  Funktionszulage der Funktionsgruppe 3 der höheren Verwendungsgruppe A1 bezieht, sind monatlich 50 Werktagsüberstunden und 10 Sonn- und Feiertagsüberstunden pauschaliert.

Zu 7 und 8:

Seit 16. Jänner 2009 ist mir eine Angestellte der Wirtschaftskammer Österreichs im Umfang eines vollen Beschäftigungsausmaßes zu meiner unmittelbaren Unterstützung beigestellt. Die auf Grund des auf die Dauer meiner Ministerschaft befristeten Arbeitsleihvertrages zur Gänze zu refundierenden Lohnkosten dieser Mitarbeiterin überschreiten nicht die vom Bundeskanzleramt bekannt gegebenen Richtwerte.

Der Arbeitsleihvertrag wurde von der zuständigen Personalabteilung des Bundesministeriums für Justiz ausgearbeitet und orientiert sich im Wesentlichen an dem zuletzt aus Anlass der Beantwortung der Anfrage zur Zahl 2338/J-NR/2001 vorgelegten Vertragsmuster.

Zu 9:

Es wurden keine Förderungen an die Arbeitskräfteüberlasserin vergeben.

Zu 10:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Ministerbüro sind mit keinen Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut.

Zu 11:

Die Abrechnung zeitlicher Mehrleistungen erfolgt nach den einschlägigen besoldungsrechtlichen Vorschriften. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 4.

Zu 12:

Keine.

 

. Februar 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)