5182/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/115-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 1. Juli 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5283/J-NR/2010 betreffend Denkmalschutz im Zusammenhang mit Persönlichkeiten und Personengruppen, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

An Persönlichkeitsdenkmalen (Statuen und Standbilde im öffentlichen Raum) hat das Bundesdenkmalamt knapp 450 Einzeldenkmale erfasst.

 

Zu Frage 2:

Die meisten dieser Denkmale befinden sich in Wien, in der Steiermark und in Niederösterreich. Sie sind vor allem Herrschern des Hauses Habsburg sowie Schriftstellern, Wissenschaftlern, Politikern, Komponisten und Künstlern gewidmet.

 


Zu Frage 3:

Größtenteils stehen diese Persönlichkeitsdenkmale per Verordnung gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz, die anderen per Einzelbescheid. Da es sich fast ausschließlich um Denkmale im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften handelt, ist bei den meisten Denkmalen in der Regel der Denkmalschutz seit 1923 gegeben.

 

Zu Frage 4:

In Wien gibt es etwas über 100 Denkmale dieser Art.

 

Zu Frage 5:

Über zwei Drittel dieser Denkmale befinden sich im 1. Bezirk, gefolgt vom 19., 7. und 13. Bezirk. Die meisten dieser Denkmale sind den Herrschern des Hauses Habsburg sowie Komponisten, Politikern, Schriftstellern, Wissenschaftlern und Künstlern gewidmet.

 

Zu Frage 6:

Da es sich bei diesen Denkmalen fast ausschließlich um Objekte im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften handelt, ist der Denkmalschutz seit 1923 gegeben. Die meisten dieser Denkmale stehen daher per Verordnung und mittlerweile auch teilweise per Bescheid unter Denkmalschutz.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Derzeit ist kein diesbezügliches Verfahren im Gange. Dies erklärt sich dadurch, dass sich die meisten Denkmale dieser Art im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften befinden und daher per Verordnung unter Denkmalschutz gestellt wurden.

 

Zu Frage 9:

Ein Denkmal für den „Turnvater“ Friedrich Ludwig Jahn wurde 2007 aus dem Denkmalschutz entlassen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.