5183/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/116-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. Juli 2010

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5285/J-NR/2010 betreffend Bundesfinanz­rahmengesetz 2011-2014 und Kunst und Kultur, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 32:

Bezüglich des Bundesfinanzrahmengesetzes 2011 bis 2014 verweise ich auf dessen Beschlussfassung durch den Nationalrat am 19. Mai 2010 und dessen Kundmachung im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 33/2010. Wie von den übrigen Bundesministerien werden auch seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bis zum Herbst 2010 geeignete Maßnahmen ausgearbeitet, die sicherstellen, dass im Wirkungsbereich des Ressorts mit den im Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 vom Gesetzgeber definierten Ausgabenobergrenzen das Auslangen gefunden werden kann. Die aus dem Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz ersichtlichen Prioritäten und die im geltenden Regierungsprogramm definierten Schwerpunkte bleiben hievon unberührt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.