5185/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/118-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. Juli 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5299/J-NR/2010 betreffend Sanierung der „Praterateliers“, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Bei den Nutzern der „Praterateliers“ handelt es sich um sehr verdienstvolle, international höchst angesehene Künstlerinnen und Künstler, von denen die Mehrzahl bereits seit vielen Jahren in diesen Bildhauerateliers arbeitet. Die derzeitigen Nutzer sind: Oswald Oberhuber, Hans Hollein, Walter Kölbl, Josef Pillhofer, Werner Würtinger, Joannis Avramidis, Ulrike Truger, Hans Kupelwieser, Roland Göschl, Ingeborg Göschl-Pluhar, Gerhardt Moswitzer, Oswald Stimm und Karl Prantl.

 

Bruno Gironcoli, Alfred Hrdlicka und Othmar Jarmer waren bis zu ihrem Tod Mieter der Ateliers.

 

Zu Frage 2:

Die derzeitigen Benutzer haben die Bildhauerateliers auf Lebenszeit inne.


 

Zu Frage 3:

Die Kunstsektion hat bis zur Auslagerung der „Praterateliers“ in das Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. das ihr eingeräumte Vorschlagsrecht betreffend Vermietungen an neue Künstler ausgeübt. Dafür wurde jeweils eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt und eine Expertenjury einberufen, welche aus den Einreichungen Künstler als Nutzer der Ateliers empfahl.

 

Zu Frage 4:

Für das Vergabeverfahren an bildende Künstlerinnen und Künstler ist aus heutiger Sicht keine Änderung vorgesehen.

 

Zu Frage 5:

Da die Bewirtschaftung der Praterateliers durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, ist beabsichtigt sämtliche Hauptmietzinse zur Instandhaltung, Sanierung und Verbesserung der Objekte zu verwenden. Der derzeitig lukrierte Hauptmietzins beträgt rd. EUR 70.000,--. So ist auch zu verstehen, warum in einem ersten Schritt die derzeitigen Leerstehungen in einen vermietbaren Zustand gebracht werden sollen. Durch eine höhere Auslastung werden in Hinkunft auch mehr finanzielle Mittel für das Objekt zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 6:

Aufbauend auf einer Kostenschätzung der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. wird für eine Gesamtsanierung ein derzeit noch geschätzter Aufwand von rd. EUR 2 Mio. erforderlich sein. Eine konkretere Aussage wird erst nach Vorliegen der derzeit laufenden Bestandserhebung auf der Liegenschaft bzw. nach einer Entscheidung über den erforderlichen Maßnahmen-Mix zur Sanierung möglich sein.

 

Zu Frage 7:

Es ist beabsichtigt die ersten zusätzlichen Mietflächen im 3. Quartal 2010 zur Vermietung bereitzustellen. Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Sanierung der Praterateliers abgeschlossen sein wird, ist vom Ergebnis der in Beantwortung der Frage 6 angeführten Bestandserhebung und den damit verbundenen Planungsergebnissen abhängig.

 

Zu Frage 8:

Da die Bildhauerateliers als unbewegliche Denkmale gemäß § 2a DMSG-Verordnung unter Denkmalschutz stehen, sind bei deren Sanierung die denkmalschutzrechtlichen Regelungen zu beachten.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.