5187/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/127-III/4a/2010 |
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Wien, 30. Juni 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5422/J-NR/2010 betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1.5.2010, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4 sowie 6 und 7:
An neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros wurden Belohnungen in der Höhe von EUR 110,-- bis EUR 1.200,-- ausbezahlt, deren Gesamtsumme im Zeitraum 1. Dezember 2008 bis 1. Juni 2010 mit EUR 9.060,-- zu beziffern ist. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 255/J-NR/2008.
Die Ausbezahlung dieser Belohnungen hielt sich im Rahmen der ressortüblichen Aktionen, mit denen leistungsbezogene Prämien ausbezahlt werden.
Grundsätzlich werden in der Zentralleitung Belohnungen/Prämien im Hinblick auf die besonderen Leistungen, die im jeweiligen Tätigkeitsfeld der einzelnen Bediensteten erbracht wurden und die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren, zuerkannt. Diese auf alle Bediensteten anzuwendenden Vorgaben gelten daher auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros.
Zu Frage 5:
Hingewiesen wird, dass auch die Arbeitsplätze in den Ministerbüros einer Bewertung unterliegen. Ausgehend von den einschlägigen Richtlinien des Bundeskanzleramtes ergibt sich: v1/5 für Büroleiter/in; v1/4 für stellvertr. Kabinettchef/in, Sonderberater/in oder Pressesprecher/in; v1/3 für Referent/in.
Zu Frage 8:
Die Vergabe von Belohnungen richtet sich nach § 19 GehG.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.