5189/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG.
NORBERT DARABOS BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/61-PMVD/2010 5. Juli 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ikrath, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Mai 2010 unter der Nr. 5221/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Unterstützung für den Milizbeauftragten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Dem Milizbeauftragten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport steht ein eigenes Büro mit zwei Mitarbeitern in der Verwendungsgruppe v1 und v3 im Infrastrukturbereich der Generalstabsabteilung mit ausreichend vorhandenen Kanzlei- und Besprechungsräumen zur Verfügung.
Zu 4 und 5 und 12:
Grundsätzlich wird der jetzige Milizbeauftragte bei einschlägigen Planungsvorhaben so weit wie möglich eingebunden; seine Vorschläge und Empfehlungen werden – sofern diese realisierbar sind – auch berücksichtigt. Beispielhaft seien die umfassende Mitwirkung bei der Konzeption der Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung von Milizunteroffiziersanwärtern zu nennen oder seine Tätigkeit als Mitglied des Evaluierungsbeirates.
Zu 6:
Zum Zeitpunkt der Bestellung des jetzigen Milizbeauftragten war die Reorganisation der Militärkommanden auf Bearbeitungsebene bereits abgeschlossen.
Zu 7 und 8:
Hiefür sind zehn Arbeitsplätze vorgesehen, wobei ein Arbeitsplatz durch einen Bediensteten mit dem Dienstgrad Brigadier, ein Arbeitsplatz durch einen Bediensteten mit dem Dienstgrad Major des Generalstabsdienstes, zwei Arbeitsplätze durch Bedienstete mit dem Dienstgrad Oberst und ein Arbeitsplatz durch einen Bediensteten mit dem Dienstgrad Major besetzt sind.
Zu 9 und 10:
Das Thema Miliz stellt eine Querschnittsmaterie innerhalb meines Ressorts dar, die den Aufgabenbereich verschiedenster Organisationseinrichtungen in wesentlichen Bereichen betrifft. Darüber hinaus sind innerhalb des Streitkräfteführungskommandos zwanzig Arbeitsplätze, davon zwölf für Offiziere, innerhalb der Militärkommanden mit Einnahme der Neuorganisation achtzig Arbeitsplätze, davon elf für Offiziere, und innerhalb des Kommandos Einsatzunterstützung fünf Arbeitsplätze, davon zwei für Offiziere, im Speziellen für Fragen im Zusammenhang mit der Miliz vorgesehen.
Zu 11:
Da die Planung und Durchführung von Milizübungen in der Regel im nachgeordneten Bereich erfolgt, ist der Milizbeauftragte bei der konkreten Umsetzung nicht eingebunden. Ungeachtet dessen werden jedoch Milizübungen immer wieder durch den Milizbeauftragten besucht.