5209/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0104-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5281/J vom 7. Mai 2010 der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Vorweg darf klargestellt werden, dass eine etwaige Bundeshaftung nach Antrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom Bundesministerium für Finanzen vergeben wird, welches grundsätzlich für die Vergabe von Bundeshaftungen zuständig ist.

Zu 1. und 2.:

Ich lehne aus tiefer Überzeugung jeglichen Führerkult sowie totalitäre Systeme entschieden ab. Die angesprochene Ausstellung lässt meiner Einschätzung nach jede kritische Reflexion mit der nordkoreanischen Realität vermissen.

Zu 3. und 4.:

Ich habe an der Eröffnung dieser Ausstellung nicht teilgenommen.

Zu 5.:

Die offizielle Haltung der Republik Österreich zum politischen Regime in Nordkorea ist konsequent und hinreichend bekannt. Sie wird in den EU- und UNO-Gremien im Einklang mit allen Mitgliedsstaaten entsprechend vertreten.

Zu 6. und 7.:

Die zuständige Budgetabteilung des Bundesministeriums für Finanzen wurde vom fachlich zuständigen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in dieser Angelegenheit nicht mitbefasst.

Zu 8.:

Nein.

Zu 9. bis 12.:

Das MAK als eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts ist gemäß Bundesmuseen-Gesetz eine eigenständige juristische Person, welche für sich Rechte und Pflichten begründen kann. Es hat somit im Bezug auf seine operativen Tätigkeiten wie beispielsweise Abschlüsse von Versicherungen gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen keine Informationsverpflichtung.

Die zuständige Budgetabteilung des Bundesministeriums für Finanzen wurde auf Grund fehlender Zuständigkeit von Seiten des MAK bzw. des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur mit den in den Fragen 9. bis 12. formulierten Sachverhalten nicht konfrontiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.