5213/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 7. Mai 2010 unter der Zahl 5273/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Digitale Anzeige“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Die Möglichkeit der elektronischen Anzeigenerstattung nach bestimmten Diebstahlsdelikten wurde im Zuge der Weiterentwicklung des e-government als zusätzliche Serviceleistung vom Bundeskanzleramt mit dem Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines Pilotversuches bereits mit 1. Juli 2007 für den Bereich der Bundespolizeidirektion Wien geschaffen.

 

Das Anzeigenformular kann im Internet über das Portal help.gv.at aufgerufen werden und ermöglicht somit einen breiten Zugang zu dieser Form der Anzeigeerstattung, weshalb auf einen entsprechenden Zugang über die Homepage der Bundespolizeidirektion Wien verzichtet wurde.

 

Dieser Pilotversuch bietet die Möglichkeit für die Geschädigten, bei Diebstahl von verschiedenen Dokumenten sowie Geld und Sachgütern mit Tatort Wien unter Authentifizierung/Identifizierung mittels elektronischer Signatur die Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Bundespolizeidirektion Wien online zu erstatten. 2009 wurden in Wien auf diesem Weg insgesamt 7 Anzeigen erstattet.

 

Derzeit werden die organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Kosten einer bundesweiten Implementierung geprüft. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird über die weitere Vorgangsweise entschieden werden können.