5215/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am 7. Mai 2010 unter der Zahl 5296/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausweisung und Abschiebung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist auszuführen, dass die Absätze 3 und 4 des § 67 FPG, die eine Informationspflicht hinsichtlich durchsetzbarer Ausweisungen gem. § 10 AsylG normieren, erst am 01.01.2010 in Kraft getreten sind. Demgemäß sind für den Zeitraum 2007 bis 2009 entsprechende Zahlen nicht vorhanden.

 

Zu der in der parlamentarischen Anfrage geäußerten Behauptung, dass aufgrund dieser gesetzlichen Regelung nahezu alle zwangsweise zu vollziehenden Ausweisungen wegen Untertauchens der Fremden bei Bekanntgabe des Abschiebetermins verhindert oder wesentlich verzögert würden, ist auszuführen, dass dies nicht den bisher gemachten Erfahrungen entspricht, wie sich aus den seit 1.1.2010 gestiegenen Zahlen der Abschiebungen und freiwilligen Rückkehren ergibt.


 

Zu Frage 1:

In jenen Fällen, in welchen ein Antrag auf internationalen Schutz gänzlich abgewiesen oder zurückgewiesen wird, ist diese Entscheidung gemäß § 10 Abs. 1 AsylG mit einer Ausweisung zu verbinden (es sei denn, die Ausweisung wäre gemäß § 10 Abs. 2 AsylG unzulässig).

 

Statistisch erfasst sind rechtskräftige Ausweisungen nach dem Asylgesetz 2005:

2007

6.646

2008

7.968

2009

13.531

 

Zu den Fragen 2 bis 10:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.