522/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0231-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 514/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Überprüfung u.a. eines Obsorgeverfahrens“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die Entscheidungen und Beschlüsse des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien und des Bezirksgerichtes Donaustadt in dem der Anfrage zu Grunde liegenden Verfahren ergingen in Ausübung des unabhängigen Richteramtes (Art. 87 Abs. 1    B-VG); sie sind somit nicht Gegenstand der Vollziehung eines Mitglieds der Bundesregierung (Art. 52 Abs. 2 B-VG).

Zu 1, 4 und 5:

Verstöße von Richterinnen oder Richtern gegen Dienst- oder Standespflichten sind nicht erkennbar.

Zu 2:

Nein.

Zu 3:

Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 2.

. Februar 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)