522/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.02.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0231-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 514/J-NR/2008
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Überprüfung u.a. eines Obsorgeverfahrens“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Die Entscheidungen und Beschlüsse des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien und des Bezirksgerichtes Donaustadt in dem der Anfrage zu Grunde liegenden Verfahren ergingen in Ausübung des unabhängigen Richteramtes (Art. 87 Abs. 1 B-VG); sie sind somit nicht Gegenstand der Vollziehung eines Mitglieds der Bundesregierung (Art. 52 Abs. 2 B-VG).
Zu 1, 4 und 5:
Verstöße von Richterinnen oder Richtern gegen Dienst- oder Standespflichten sind nicht erkennbar.
Zu 2:
Nein.
Zu 3:
Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 2.
. Februar 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)