5225/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                   BMWF-10.000/0131-III/FV/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 6. Juli 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5473/J-NR/2010 betreffend Auswirkungen des Bundesfinanzrahmengesetzes auf die österreichischen Universitäten und im Besonderen auf die Johannes Kepler Universität Linz, die die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 26. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Das Bundesfinanzrahmengesetz wirkt sich auf alle Universitäten und daher auch auf die Universität Linz aus.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Die in der Leistungsvereinbarung für die Jahre 2010 - 2012 zugesicherten Globalbudgets werden eingehalten.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Zu den beiden gleich lautenden Fragen ist festzuhalten, dass aus dem Bundesfinanzrahmen-gesetz im jetzigen Zeitpunkt nur abgeleitet werden kann, dass sich das Budget für Wissenschaft und Forschung (Untergliederung 31), von dem das Universitätsbudget einen noch festzulegenden Anteil bildet, in den Jahren 2013 und 2014 nicht erhöhen wird.

 

Darüber hinaus erhalten die Universitäten jedoch dreijährige Globalbudgets. Nähere Angaben zum Universitätsbudget der Leistungsvereinbarungsperiode 2013 - 2015 können daher erst gemacht werden, wenn 2011 der Bundesfinanzrahmen auf 2015 erweitert wird bzw. der für die Universitäten in den Jahren 2013 - 2015 verfügbare Gesamtbetrag feststeht. Dieser ist gemäß § 12 Abs. 2 UG bis spätestens Ende nächsten Jahres im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und dem Bundesministerium für Finanzen festzulegen.

 

Zu Frage 6:

Die von der Universität Linz in den Jahren 2013 - 2015 zu erbringenden Leistungen und das vom Bund dafür bereit zu stellende Budget werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungsverhandlungen des Jahres 2012 paktiert werden. Vorwegaussagen zu künftigen Ausbauplanungen sind daher nicht möglich, vielmehr muss im ersten Jahr der laufenden Periode das Hauptaugenmerk auf die Umsetzung der bestehenden Leistungsvereinbarung gelegt werden.

 

 

 

Zu Frage 7:

Bestehende Verträge werden eingehalten, dies gilt auch für die im Rahmen des Konjunktur-paketes II bzw. der Generalsanierungsoffensive vereinbarten Bauvorhaben der Universität Linz.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Beatrix Karl e.h.