5226/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau                                                              (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                       

 

 

GZ: BMASK-90180/0024-III/3/2010

 

Wien, 06. JULI 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5485 /J der Abgeordneten Tamandl wie folgt:

 

Frage 1:

Nein, solche Aufforderungen in Österreich sind mir nicht bekannt.

 

Frage 2:

Eine Einschätzung ist uns nicht möglich.

 

Frage 3:

Dem Ressort wurden in diesen Jahren keine Kreditkartenmissbräuche in Österreich bekannt.

 

Frage 4 und 5:

Da Betrugsfälle in der Regel von den Strafbehörden verfolgt werden und es für die KreditkarteninhaberInnen bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu keinen Verlusten kommt, ist die Zahl der Betrugsfälle dem Ressort nicht bekannt und können auch keine Beträge genannt werden.

 

Frage 6:

Da es in Österreich keine Beschwerden zu diesem Thema gibt, wird die Entwicklung nicht verfolgt.


Frage 7:

Die Zahl der diesbezüglichen Sperren ist uns nicht bekannt.

 

Frage 8:

Die Verhinderung von Betrugsfällen mit Kreditkarten liegt nicht im Kompetenzbereich des BMASK.

 

Frage 9:

Mir ist nicht bekannt, ob die KonsumentenschutzministerInnen in Europa diese Probleme kennen.

 

Frage 10:

Mir sind keine Maßnahmen in den Mitgliedstaaten bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen