523/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0232-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 516/J-NR/2008

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auslieferung des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers Milivoj Ašner“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Über Vorschlag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vom 15. Juli 2008 hat das Landesgericht Klagenfurt Dr. Marc Graf, den stellvertretenden Leiter der Abteilung für forensische Psychiatrie der universitären psychiatrischen Kliniken in Basel/Schweiz, zum Sachverständigen bestellt.

Der Sachverständige hat am 19. September 2008 die Begutachtung im Hinblick auf seine aktuelle Forschungstätigkeit abgelehnt. Das Landesgericht Klagenfurt hat daraufhin mit Beschluss vom 23. Oktober 2008 Prof. Dr. Volker Dittmann, Leiter der Abteilung für forensische Psychiatrie der universitären psychiatrischen Kliniken in Basel/Schweiz zum Sachverständigen bestellt und diesen beauftragt, binnen vier Monaten ein Gutachten über die Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit des Milivoj Aschner zu erstatten.

Zu 4 bis 8:

Der Sachverständige Prof. Dr. Volker Dittmann hat am 12. Februar 2009 mitgeteilt, dass er nicht bereit ist, ein Gutachten zu den im Gebührenanspruchsgesetz gesetzlich festgelegten Bedingungen zu erstatten. Es wird daher ein anderer geeigneter Sachverständiger zu bestellen sein.  

. Februar 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)