5236/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Brunner, Freundinnen und Freunde haben am 10. Mai 2010  unter der Zahl 5311/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „uneinheitliche Rechtsanwendung bei den Ermittlungen wegen Sachbeschädigung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ermittlungen werden in Entsprechung des Offizialprinzips auf Grundlage der geltenden Rechtsordnung und der vorhandenen Erkenntnislagen geführt.

 

Zu Frage 5:

Angezeigte Fälle

Jahr 2007

Jahr 2008

Jahr 2009

 § 125 StGB

        72.677

        73.576

        75.504

 § 126 StGB - Vergehen

         5.205

         4.771

         4.446

 § 126 StGB - Verbrechen

              34

              76

              42

 Summe

        77.916

        78.423

        79.992

 


 

Zu Frage 6:

Geklärte Fälle

Jahr 2007

Jahr 2008

Jahr 2009

 § 125 StGB

        13.855

        13.983

        15.106

 § 126 StGB - Vergehen

         1.401

         1.335

         1.251

 § 126 StGB - Verbrechen

              10

              19

              22

 Summe

        15.266

        15.337

        16.379