5257/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

(5-fach)        

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                       

 

 

 

GZ: BMASK-90180/0018-III/1/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5482/J der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Frau Mag. Jasmin Habersberger, Mitarbeiterin der Sektion III, hat beim diesjährigen Europäischen Verbrauchergipfel teilgenommen.

Zu Frage 2:

Frau Mag. Habersberger hat am Workshop „Web 3.0 – Herausforderungen und Chancen für Verbraucher im Internet der Zukunft“ teilgenommen. Die Schwerpunkte seitens der Sektion III lagen bei der Transparenz und beim Datenschutz. In dem besagten Workshop wurden in Kleingruppen jene Themen erarbeitet, die es bevorzugt und verstärkt im Bereich des Web 3.0 zu beachten gilt. Dabei stellte sich heraus, dass gerade der Datenschutz und die Transparenz, etwa vor und bei Vertragsabschluss bzw. Transparenz betreffend die Rechte der VerbraucherInnen ein sehr wichtiger Bereich sind (Näheres siehe Frage 4).


Zu Frage 3:

Workshop Nr 1 zum Thema „Auswahl des richtigen Dienstleistungsanbieter“ hat zunächst ergeben, dass es an einfachen, klaren, vergleichbaren und zugänglichen Informationen mangelt und der Eindruck entsteht, dass die Dienstleistungsanbieter nicht an Transparenz und Vergleichbarkeit interessiert sind. Die TeilnehmerInnen des Workshops schlugen der Kommission vor, dass die Finanzierung unabhängiger Überprüfungen beschwerdeanfälligen Unternehmen und Veröffentlichung der Ergebnisse im Rahmen einer „Schwarzen Liste“ Abhilfe schaffen könnte.

Sollte ein derartiges Transparenzinstrument in Österreich verwirklicht werden, so wäre ein daraus abgeleiteter konsumentenpolitischer Vorschlag für Österreich, den Informationsfluss innerhalb der EU zu gewährleisten, so dass die Eintragungen laufend aktualisiert werden können.

Zu Frage 4:

Beim Workshop Nr 2 (Web 3.0 – Herausforderungen und Chancen für Verbraucher) standen Interoperabilität und Netzneutralität im Vordergrund. Was Interoperabilität ist bzw. ob das Netz neutral ist oder sein kann, konnte nicht einheitlich beantwortet werden.

Der Kommission wurde daher vorgeschlagen, Interoperabilität zu definieren, standardisierte Online-Verträge zu fördern und den Datenschutz zu achten.

Ein konsumentenpolitischer Vorschlag für Österreich wäre vor allem die Stärkung der Datenschutzrechte im Internet, besonders im Hinblick auf weiterentwickelte Systeme wie das Web 3.0. Darüber hinaus sollte das Thema Netzneutralität in Österreich diskutiert werden.

Zu Frage 5:

Der Workshop Nr 3 (Kontogebühren) kam zu dem Ergebnis, dass die Informationen auf die notwendigen beschränkt werden sollten und verständlich abgefasst werden sollten. Damit KonsumentInnen das gewählte Produkt auch verstehen können, ist auch ein Augenmerk auf die Finanzbildung zu richten. Eine unabhängige, laufend aktualisierte Website könnte einen Vergleich von verschiedenen Banken ermöglichen.

Aus konsumentenschutzrechtlicher Sicht ist eine derartige Website, die den KonsumentInnen die Möglichkeit gibt, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen, zu begrüßen. Auch die Finanzbildung, vor allem in den Schulen, kann einen wertvollen Beitrag zum besseren Verständnis der Angebote leisten.


Zu Frage 6:

Der vierte Workshop („Abenteuer Mietwagen) regte eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen KonsumentInnen, Unternehmen und Behörden an, um Verhaltensregeln zu erstellen und das Beschwerdemanagement zu verbessern. Zu achten ist hier darauf, dass die vorvertraglichen Informationen transparenter und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Auch Streitschlichtungsmechanismen können helfen, den Rechten der VerbraucherInnen zum Durchbruch zu verhelfen.

Ein konsumentenpolitischer Vorschlag für Österreich wäre die Förderung der Kooperation zwischen den beteiligten Kreisen und die Verbesserung des Informationsflusses. Die Mietverträge können beispielsweise online in mehreren Sprachen erhältlich sein oder eine  „checklist“ könnte die wichtigsten Informationen (z.B. eine Übersicht der Deckungspflicht der Kfz-Versicherung) übersichtlich und in einfacher Sprache wiedergeben.

Zu Frage 7:

Workshop Nr 5 („grüne Energie“) kam zu dem Ergebnis, dass der Begriff „Grüne Energie“ definiert werden muss. Grüne Energie muss durch gewisse Anreize wie etwa eine Steuererleichterung gefördert werden. Die Diskussion hat auch ergeben, dass der Begriff „Grüne Energie“ nicht missbraucht werden darf, um den Verbraucher in die Irre zu führen.

Ein politischer Vorschlag für Österreich wäre dazu vom zuständigen Ressort, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erstatten.

Zu Frage 8:

Beim sechsten Workshop (nachhaltige städtische Mobilität) gaben einige Teilnehmer an, dass nachhaltige Transportmittel in ihren Mitgliedsstaaten nicht attraktiv genug sind und der öffentliche Transport ein schlechtes Image und einen niedrigen Standard hat. Sie nannten Mängel in den Stadtplanungen als eine der Ursachen dafür.

Ein politischer Vorschlag für Österreich wäre hier wieder von den zuständigen Stellen zu erstatten. Die Zuständigkeit für diesen Bereich liegt zum einen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, zum anderen bei den Ländern.

 

Mit freundlichen Grüßen