5308/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0083 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 14. JULI 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen

und Kollegen vom 20. Mai 2010, Nr. 5428/J, betreffend

Kennzeichnung heimischer Lebensmittel

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2010, Nr. 5428/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

 

Zunächst ist festzuhalten, dass die Angelegenheiten des Lebensmittelrechts, und damit auch die Aspekte der Lebensmittelkennzeichnung und der Lebensmittelsicherheit, in die  Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit fallen. Irreführende Kennzeichnungen sind daher nach Maßgabe der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu sanktionieren.

Derzeit werden im Rahmen des österreichischen Lebensmittelcodex Leitlinien für eine täuschungsfreie Kennzeichnung, einschließlich Angaben zur österreichischen Herkunft, erarbeitet.

Sollten darüber hinaus legistische Anpassungen erforderlich sein, wird das BMLFUW gerne unterstützend mitwirken.

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) spricht sich jedenfalls für eine nachvollziehbare und täuschungsfreie Kennzeich­nung der Herkunft von landwirtschaftlichen Rohstoffen aus. Diesen Erfordernissen werden sowohl AMA-Gütesiegel als auch AMA-Biozeichen bestmöglich gerecht; sie garantieren Qualität und Herkunft und sollen daher in Zukunft verstärkt ausgebaut werden.

Die AMA-Gütezeichen versuchen ganz besonders auf die Konsumentenwünsche einzugehen. Motivanalysen bestätigen, dass die wesentlichen Kaufentscheidungsfaktoren der Konsument­innen und Konsumenten durch die AMA-Gütezeichen abgedeckt werden: Die „österreichische Herkunft“ (36% aller Nennungen), „Preis/Sonderangebot“ (29%), „Qualität“ (26%), „Bio/natur­belassen“ (22%) „Produkte aus der Region“ und „Frische“ (zu je 20%). Dies ist die Summe aller Nennungen, welche von den Konsumentinnen und Konsumenten spontan als „wichtig“ angegeben wurden.

 

Auf EU-Ebene werden im Rahmen des Vorschlages für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel die Regelungen für die Kennzeichnung der Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe neu festgelegt werden.

Das BMLFUW unterstützt die Initiative auf europäischer Ebene und spricht sich u.a. für die Möglichkeit von national geregelten verbindlichen Herkunftsangaben für bestimmte Lebens­mittel aus. Bisherige Konsumentenerhebungen zeigen, dass das Interesse für die Herkunft eines Produktes umso höher ist, je höher der Anteil tierischer Zutaten und je weniger das Produkt verarbeitet ist.

 

Der Bundesminister: