5308/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0083 -I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 14. JULI 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. Mai 2010, Nr. 5428/J, betreffend
Kennzeichnung heimischer Lebensmittel
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2010, Nr. 5428/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Zunächst ist festzuhalten, dass die Angelegenheiten des Lebensmittelrechts, und damit auch die Aspekte der Lebensmittelkennzeichnung und der Lebensmittelsicherheit, in die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit fallen. Irreführende Kennzeichnungen sind daher nach Maßgabe der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu sanktionieren.
Derzeit werden im Rahmen des österreichischen Lebensmittelcodex Leitlinien für eine täuschungsfreie Kennzeichnung, einschließlich Angaben zur österreichischen Herkunft, erarbeitet.
Sollten darüber hinaus legistische Anpassungen erforderlich sein, wird das BMLFUW gerne unterstützend mitwirken.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) spricht sich jedenfalls für eine nachvollziehbare und täuschungsfreie Kennzeichnung der Herkunft von landwirtschaftlichen Rohstoffen aus. Diesen Erfordernissen werden sowohl AMA-Gütesiegel als auch AMA-Biozeichen bestmöglich gerecht; sie garantieren Qualität und Herkunft und sollen daher in Zukunft verstärkt ausgebaut werden.
Die AMA-Gütezeichen versuchen ganz besonders auf die Konsumentenwünsche einzugehen. Motivanalysen bestätigen, dass die wesentlichen Kaufentscheidungsfaktoren der Konsumentinnen und Konsumenten durch die AMA-Gütezeichen abgedeckt werden: Die „österreichische Herkunft“ (36% aller Nennungen), „Preis/Sonderangebot“ (29%), „Qualität“ (26%), „Bio/naturbelassen“ (22%) „Produkte aus der Region“ und „Frische“ (zu je 20%). Dies ist die Summe aller Nennungen, welche von den Konsumentinnen und Konsumenten spontan als „wichtig“ angegeben wurden.
Auf EU-Ebene werden im Rahmen des Vorschlages für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel die Regelungen für die Kennzeichnung der Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe neu festgelegt werden.
Das BMLFUW unterstützt die Initiative auf europäischer Ebene und spricht sich u.a. für die Möglichkeit von national geregelten verbindlichen Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel aus. Bisherige Konsumentenerhebungen zeigen, dass das Interesse für die Herkunft eines Produktes umso höher ist, je höher der Anteil tierischer Zutaten und je weniger das Produkt verarbeitet ist.
Der Bundesminister: