5311/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                                                                                                                 BMWF-10.000/0125-III/FV/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 15. Juli 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5408/J-NR/2010 betreffend Danube Private
University (DPU) – die unendliche Akkreditierungsdebatte, die die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt be-antwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ist eine qualitätsgesicherte Vielfalt von Studienangeboten in Österreich von Vorteil, damit Studierende aus einer Vielzahl von Angeboten wählen können.  

 

Zu Frage 2:

Derzeit (Stand 1. Februar 2010) befinden sich an der Medizinischen Universität Wien 413 Personen, an der Medizinischen Universität Graz 175 Personen und an der Medizinischen Universität Innsbruck 127 Personen in zahnärztlicher Ausbildung. An der Danube Private University werden pro Semester rund 40 Personen zu ZahnärztInnen ausgebildet.

 

Über jene österreichischen Studierenden, die im Ausland ein zahnärztliches Studium absolvieren, verfügt das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung über keine Informationen.


Zu Frage 3:

Das Anbot an postgradualer Ausbildung im Gesundheitssektor durch private Bildungseinrichtungen wird grundsätzlich begrüßt, da dadurch das Ausbildungsangebot in Österreich für die Studierenden vielfältiger und attraktiver wird. Gleichzeitig ist auf die Einhaltung von entsprechenden Qualitätsstandards zu achten.

 

Zu Frage 4:

Eine gewisse Entlastung durch die Einrichtung von Privatuniversitäten ist zwar gegeben; es ist jedoch zu beachten, dass Privatuniversitäten aufgrund begrenzter Ressourcen  nur bis zu einem gewissen Grad Studierende aufnehmen können.

 

Zu Frage 5:

Jede Gründung einer Universität stellt eine wissenschaftliche und wirtschaftliche Bereicherung dar. Zu einem wird das wissenschaftliche Umfeld erweitert und trägt daher zur Reputation des Standortes Österreich bei, zum anderem dient der Aufbau einer Universität vor Ort der wirt-schaftlichen Belebung und kann über Drittmittelakquisition für die gesamte Region gewinn-bringend sein.

 

Zu Frage 6:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie das Bundesministerium für
Gesundheit haben bei der „Gesundheit-Österreich-GMBH“ eine Studie über den Ärzte- und Zahnärztebedarf für den Zeitraum 2010 bis 2030 in Auftrag gegeben, deren Ergebnis noch aussteht.

 

Zu Frage 7:

Entscheidungen über die Errichtung einer Privatuniversität liegen beim jeweiligen Betreiber.
Sofern die gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz notwendigen Unterlagen vorliegen, ist
eine entsprechende Zustimmung zu erteilen. Planungszahlen bilden keine Grundlage für die Akkreditierungsentscheidung, da der österreichische Akkreditierungsrat nur nach Qualitäts-gesichtspunkten entscheidet. 

 

Zu Frage 8:

Die Entscheidung über die Akkreditierung einer Einrichtung als Privatuniversität hat der österreichische Akkreditierungsrat zu treffen, wobei im Akkreditierungsverfahren Sachverständige
herangezogen werden. Es obliegt dem österreichischen Akkreditierungsrat, welche Sachverständige und Einrichtungen eingebunden werden.

 

Zu Frage 9:

Durch die Schaffung des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes im Jahre 1999 hat sich Österreich grundsätzlich zur Einrichtung von Privatuniversitäten bekannt. Zwischenzeitlich wurden bereits 13 Privatuniversitäten gegründet, weitere Gründungen sind zu erwarten. Es gibt daher in Österreich bereits ein Nebeneinander von staatlichen und privaten Universitäten. Die Anzahl der Studierenden ist im Vergleich zu den staatlichen Universitäten noch gering.


Zu Frage 10:

Grundsätzlich entspricht es der Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung über
Themen auch gegensätzlich zu diskutieren. Diese Diskussionen sollten wissenschaftlich fundiert und nicht von Standesdenken geprägt sein.

 

Zu Frage 11:

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für den Vollzug des Zahnärztegesetzes 2005 zuständig. Diese vom Bundesministerium für Gesundheit erteilte Rechtsauskunft bestätigt, dass aus den genannten Bestimmungen des Zahnärztegesetzes die Berufsqualifikation für Absolvent-Innen der Danube Private University ableitbar ist.

 

Zu Frage 12:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geht wie das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass AbsolventInnen der Danube Private University in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eingetragen werden können.

 

Zu Frage 13:

Die mehrheitlich aus dem Bereich der Zahnärztekammer vorgebrachten Einwände gegen die Akkreditierung der Privatuniversität wurden vom österreichischen Akkreditierungsrat mehrmals ausführlich beantwortet und sachlich widerlegt. Auf emotionale Angriffe wurde kein Bezug
genommen, da in der Entscheidung des österreichischen Akkreditierungsrates nur die gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz vorgesehenen Voraussetzungen ausschlaggebend waren.

 

Zu Frage 14:

In der Akkreditierungsentscheidung ist zu prüfen, ob ab dem Beginn des Studienbetriebes die Personal-, Raum- und Sachausstattung in einem Ausmaß vorhanden ist, die einen langfristig geordneten Studienbetrieb garantieren. Es ist daher durchaus üblich, dass  nicht alle infrastrukturellen Voraussetzungen sofort bei Beginn, sondern erst im Verlauf des Studienprogramms vorhanden sein müssen. Wesentlich ist, dass der Antragsteller durch entsprechende Sicher-heiten gewährleisten kann, dass diese Voraussetzungen zum gegebenen Zeitpunkt vorhanden sind. Die gesamte Infrastruktur muss daher nicht unbedingt schon zum Zeitpunkt der Antrag-stellung vorhanden sein.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.