5336/AB XXIV. GP
Eingelangt am
19.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
|
GZ: BMASK-10001/0217-I/A/4/2010 |
Wien, 16. JULI 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5585/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Frage 1, 3 und 6:
Die Gesamtkosten für Telefonie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betrugen für den Zeitraum 1. Juni 2009 bis 31. Mai 2010 insgesamt 82.979,38 €, wobei die Kosten mit Beginn des Monats Juni 2009 ermittelt wurden, da die Telefonkosten monatlich abgerechnet werden.
Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf:
Festnetz und Fax (Einzelanschlüsse): 8.704,31 €
Mobiltelefonie 74.275,07 €
(davon
entfielen auf Mitarbeiter/innen
des Kabinetts 15.511,49 €)
Nicht in den Kosten enthalten sind die Festnetzkosten, soweit sie die Haupttelefonleitung des Regierungsgebäudes Stubenring 1 betreffen, da diese in den Bereich der Burghauptmannschaft Österreich (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) fällt. Diesbezüglich verweise ich daher auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 5594/J durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Ebenfalls nicht enthalten im Bereich Festnetz und Fax sind die Kosten für die Servicenummern (0800)
Bei den Kosten für die Mobiltelefone handelt es sich nicht ausschließlich um Gesprächs-Kosten, sondern auch teilweise um Daten-Kosten, die jedoch einen geringen Anteil ausmachen.
Der sparsame Umgang meines Ressorts mit Steuergeldern im Bereich der Mobiltelefonie lässt sich auch durch einen Vergleich der diesbezüglichen Ausgaben mit den Jahren 2005 und 2006 sowie dem Zeitraum 6/2009 bis 5/2010 belegen, wobei der Auswertezeitraum jeweils 12 Monate beträgt:
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2005 |
2006 |
6/2009-5/2010 |
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Anzahl der Mobiltelefone in der Zentralleitung |
193 |
207 |
209 |
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Anzahl der Mitarbeiter gem. Stellenplan in der Zentralleitung |
462 |
456 |
577 |
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Ausgaben für Mobiltelefonie in der Zentralleitung |
120.624,22 |
138.005,39 |
74.275,07 |
Ein Vergleich der Festnetzkosten für diesen Zeitraum ist nicht sinnvoll, da in den Jahren 2005 und 2006 auch noch andere Standorte bestanden haben, für die die Festnetzkosten extra zu bezahlen waren.
Frage 2:
Im Zeitraum 31. Mai 2009 bis 31. Mai 2010 wurden für die Zentralstelle 42 Mobiltelefone angekauft, wobei Kosten in der Höhe von 2.975 Euro entstanden sind. Der Ankauf entstand nicht nur durch Zuwachs, sondern mehrheitlich durch Austausch alter Geräte.
Frage 4:
Zum Stichtag 31. Mai 2010 besaßen 209 Mitarbeiter/innen der Zentralstelle, 141 Mitarbeiter/innen im Bereich des Bundessozialamtes sowie 107 Mitarbeiter/innen der Arbeitsinspektorate ein Diensthandy. Weitere 20 Handys sind für den Bereitschaftsdienst der Arbeitsinspektion im Einsatz. Diese Geräte sind aber nicht namentlich zugewiesen, sondern wechseln je nach Bereitschaftsdiensteinteilung.
Frage 5:
Zum Stichtag 31. Mai 2010 waren 15 Mitarbeiter/innen des Ministerbüros sowie 2 Chauffeure im Besitz von Diensthandys.
Fragen 7 und 8:
Die Mitarbeiter/innen werden darauf hingewiesen, dass private Gespräche zu unterlassen sind. Die Rechnungen für Diensthandys werden regelmäßig durchgesehen, bei auffallend hohen Beträgen wird bei dem Benutzer/bei der Benutzerin nachgefragt.
Weiters gibt es die Möglichkeit, private Gespräche durch Vorwahl einer bestimmten Nummer zu kennzeichnen und hierfür eine private Rechnung zu erhalten.
Die Vergabe der Diensthandys richtet sich nach der internen Richtlinie „Grundsätze für die Vergabe von Mobiltelefonen“ vom 8. Oktober 2002.
Mit freundlichen Grüßen