534/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.02.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 16. Februar 2009
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0020-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 672/J betreffend „Tourismusförderung 2008 – Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT)“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 20. Jänner 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) verfügt über kein separates Budget für diese Projekte. Die Bedeckung der Förderungen erfolgt aus dem allgemeinen Budget der ÖHT.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Diesbezüglich ist auf die beiliegende Tabelle zu verweisen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Höhe der Bundesmittel im Jahr 2009 wird von der Nachfrage der Förderungswerber in den einzelnen Bundesländern abhängen. Eine Begrenzung ist durch die allgemein der ÖHT zugestandenen Budgetmittel gegeben.
Da die statistische Erfassung der kofinanzierten Projekte quartalsweise erfolgt, steht derzeit noch kein Zahlenmaterial für 2009 zur Verfügung.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
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Bundesland |
2008 |
|
Burgenland |
1 |
|
Kärnten |
3 |
|
Niederösterreich |
1 |
|
Oberösterreich |
3 |
|
Salzburg |
9 |
|
Steiermark |
5 |
|
Tirol |
23 |
|
Vorarlberg |
9 |
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Wien |
0 |
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überregional |
3 |
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Summe |
57 |
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Die Förderungen werden auf Basis der Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Tourismusförderung des Bundes 2007-2013 vergeben. Die Kriterien für die Fördervergabe und die Förderungsschwerpunkte ergeben sich aus diesen Richtlinien. Die Richtlinien stehen auf der Homepage der ÖHT unter www.oeht.at zum Download zur Verfügung.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Auf Basis der geltenden Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Tourismusförderung des Bundes 2007-2013 gibt es mit den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg freiwillige Förderkooperationen in Bezug auf die Förderung der touristischen Infrastruktur bzw. die Förderung der Verbesserung des touristischen Angebotes. Diese Förderkooperationen bauen auf den oben angeführten Richtlinien auf und beinhalten in der Regel eine landesseitige Verstärkung der Bundesförderung.
Das NÖ-Beteiligungskapital ist eine landeseigene Förderaktion ohne Verknüpfung mit einer Bundesförderung. Die Qualitätsoffensive Steiermark ist eine Anschlussförderung des Landes zu einem im Rahmen des ERP-Tourismus-Programms zu gewährenden ERP-Kredit.
Beilage P-A 672/J