534/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 16. Februar 2009

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0020-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 672/J betreffend „Tourismusförderung 2008 – Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT)“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 20. Jänner 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:

 

Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) verfügt über kein separates Budget für diese Projekte. Die Bedeckung der Förderungen erfolgt aus dem allgemeinen Budget der ÖHT.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Diesbezüglich ist auf die beiliegende Tabelle zu verweisen.


 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Höhe der Bundesmittel im Jahr 2009 wird von der Nachfrage der Förderungswerber in den einzelnen Bundesländern abhängen. Eine Begrenzung ist durch die allgemein der ÖHT zugestandenen Budgetmittel gegeben.

 

Da die statistische Erfassung der kofinanzierten Projekte quartalsweise erfolgt, steht derzeit noch kein Zahlenmaterial für 2009 zur Verfügung.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Bundesland

2008

Burgenland

1

Kärnten

3

Niederösterreich

1

Oberösterreich

3

Salzburg

9

Steiermark

5

Tirol

23

Vorarlberg

9

Wien

0

überregional

3

Summe

57

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Die Förderungen werden auf Basis der Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Tourismusförderung des Bundes 2007-2013 vergeben. Die Kriterien für die Fördervergabe und die Förderungsschwerpunkte ergeben sich aus diesen Richtlinien. Die Richtlinien stehen auf der Homepage der ÖHT unter www.oeht.at zum Download zur Verfügung.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Auf Basis der geltenden Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Tourismusförderung des Bundes 2007-2013 gibt es mit den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg freiwillige Förderkooperationen in Bezug auf die Förderung der touristischen Infrastruktur bzw. die Förderung der Verbesserung des touristischen Angebotes. Diese Förderkooperationen bauen auf den oben angeführten Richtlinien auf und beinhalten in der Regel eine landesseitige Verstärkung der Bundesförderung.

 

Das NÖ-Beteiligungskapital ist eine landeseigene Förderaktion ohne Verknüpfung mit einer Bundesförderung. Die Qualitätsoffensive Steiermark ist eine Anschlussförderung des Landes zu einem im Rahmen des ERP-Tourismus-Programms zu gewährenden ERP-Kredit.


Beilage                                                                                                P-A 672/J

Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die TOP-Tourismus-Förderung 2007 - 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tirol

Vlbg

Wien

überreg

Summe

Teil A (TOP -
Investition), Punkt 4.2 (touristische
Infrastruktur)

0

0

33.000

25.000

62.000

260.388

1.682.075

61.000

0

0

2.123.463

Teil A (TOP -
Investition), Punkt 8 (Aufstockung auf EUR 4 Mio.)

0

0

0

0

690.000

0

0

920.000

0

0

1.610.000

Teil B (TOP-Beratung und Ausbildung)

0

0

0

0

10.035

0

129.349

19.550

0

0

158.934

Teil C (TOP-Kooperation)

0

100.000

0

158.554

118.514

0

94.223

0

0

130.062

601.353

Teil D (TOP-Restrukturierung)

126.000

112.173

0

0

0

18.404

0

0

0

0

256.577

Summe

126.000

212.173

33.000

183.554

880.549

278.792

1.905.647

1.000.550

0

130.062

4.750.327

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Jungunternehmerförderung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2007 - 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tirol

Vlbg

Wien

überreg

Summe

Punkt 6.2.1
(touristische
Infrastruktur)

0

0

0

0

0

0

5.000

0

0

0

5.000

Summe

0

0

0

0

0

0

5.000

0

0

0

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tirol

Vlbg

Wien

überreg

Summe

Gesamtsumme

126.000

212.173

33.000

183.554

880.549

278.792

1.910.647

1.000.550

0

130.062

4.755.327

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beginn der Projektförderung je Bundesland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tirol

Vlbg

 

 

 

Datum der
Vereinbarung
mit
dem jeweiligen
Bundesland für die
Richtlinien 2007-2013

19.02.2008

08.08.2007

17.08.2007

10.09.2007

13.03.2008

24.09.2007

12.11.2007

13.09.2007