5363/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0113-I/4/2010                                                  Wien, am 19. Juli 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2010 unter der Nr. 5412/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1. 5. 2010 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend halte ich fest: Da die Serie 5568/J mit Ausnahme des Stichtages gleich­lautend mit der Voranfrage 5412/J ist, wird letztere mit Stichtag 1.6.2010 (nicht wie gefragt 1.5.2010) beantwortet und in der Beantwortung zur Serie 5568/J auf die Serie 5412/J verwiesen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zu Einkünften von Einzelpersonen keine Angaben gemacht werden.


Zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 7:

Ø An welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Büros einer Staatssekretärin/eines Staatssekretärs wurden seit 1.1.2009 bis einschließlich 1.5.2010 Prämien und/oder Belohnungen ausbezahlt?

Ø Wie hoch waren die dafür unter Frage 1 genannten Gesamtkosten für Ihr Ressort?

Ø Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher besonderen Leistung oder welchen besonderen Anlasses wurde jeweilig eine Prämie bzw. Belohnung zuerkannt?

Ø Auf welche Höhe belaufen sich diese Zahlungen geordnet nach dem namentlich bezeichneten Dienstnehmer/Dienstnehmerin jeweils seit dem 11.1.2007?

Ø Welche Richtlinien gibt es für die Erteilung von Prämien und Belohnungen in Ihrem Ressort?

Ø Haben alle Empfänger in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum diese Kriterien erfüllt? Wenn ja, wie?

 

Im angefragten Zeitraum wurden an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ka­binetts sowie des Büros des Staatssekretärs Dr. Ostermayer keine Belohnungen ausbezahlt.

 

Hinsichtlich des Büros der Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5413/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst. Für den Zeitraum vor dem 1.12.2008 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 245/J.

 

Sämtliche Belohnungen wurden im Rahmen der ressortüblichen Vorgaben als An­erkennung für besondere Verdienste, in Fällen der Erreichung vereinbarter Ziele oder anhand anderer individuell vereinbarter Leistungsparameter zuerkannt.

 

Zu Frage 5:

Ø Wie hoch ist das Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines in Ihrem Ministerbüro bzw. allfällig eingerichteten Staatssekretariates tätigen Mitarbeiters (Fachreferenten, Büroleitung, Pressesprecher ohne Schreib- und Hilfskräfte) mit Stichtag 1. Mai 2010?

 

Die angefragten Arbeitsplätze unterliegen folgenden Bewertungen: Der Arbeitsplatz der Kabinettschefin im Kabinett des Bundeskanzlers ist mit v1/6 bewertet, die Ar­beitsplätze der Referent/innen inklusive Pressesprecher/in mit v1/5.

In den Büros von Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek bzw. von Staatssekretär Dr. Ostermayer sind die Arbeitsplätze der Büroleiterin bzw. des Büroleiters mit v1/5 bewertet, deren Stellvertreter mit v1/4 und die Referent/innen mit v1/3. Die Bezugs­höhe ergibt sich aus den bezughabenden gehaltsrechtlichen Regelungen unter Be­rücksichtigung der abzugeltenden Mehrleistungen. Die von der Sektion III des Bun­deskanzleramtes mitgeteilten Vorgaben (Obergrenzen) im Zusammenhang mit der Zustimmung zu Sonderverträgen werden dabei eingehalten.


Zu Frage 8:

Sind die bereit, diesem Prämien- und Belohnungswesen in Ihrem Ressort ein Ende zu setzen? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach § 19 Gehaltsgesetz 1956 und wird im Rahmen dieser Bestimmung sowie der ressortüblichen Vorgaben als Anerkennung für besondere Verdienste und als Motivationsinstrument grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen