5370/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                              Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0267-III/4a/2010

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 16. Juli 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5526/J-NR/2010 Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehrbefähigungen an Schulen für Tourismus, die die Abg. Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen am 28. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Einleitend wird bemerkt, dass als Datenquelle generell PM-SAP herangezogen wurde. PM-SAP folgt einer Gliederung des österreichischen Schulwesens nach budgetären Kriterien und nicht nach den Kriterien der Schulstatistik. Eine Trennung in den in der Anfrage genannten Schultyp ist daher nicht möglich, wodurch im Folgenden die Gesamtzahlen zu den Lehranstalten für Tourismus, Sozial- und wirtschaftliche Berufe dargestellt sind (in denen die Schulen für Tourismus-Berufe enthalten sind).

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Dazu wird auf die angeschlossene Beilage A hingewiesen. Dargestellt sind die Personen (im aktiven Dienst in Vollbeschäftigung, im aktiven Dienst in Teilbeschäftigung, in Karenz, im Sabbatical) in den einzelnen Schuljahren, wobei als Stichtag der im jeweiligen Schuljahr enthaltene 1. Jänner herangezogen wurde. Zu den Lehrkräften im Sabbatical ist zu bemerken, dass in dieser Kategorie jene Personen enthalten sind, die das Freijahr zum jeweiligen Stichtag gerade in Anspruch nehmen. Auf Grund der in PM-SAP (Datenquelle) umgesetzten Auswertungssystematik sind die Zahlen in diesen Spalten in den Zahlen zu den aktiven Bediensteten enthalten. Für eine etwaige Errechnung der Gesamtsumme der Lehrerinnen und Lehrer dürfen daher nur die Aktiven und die Karenzierten addiert werden. Hinsichtlich der nachgefragten Vollbeschäftigungsäquivalente wird ebenfalls auf die Beilage A verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Die Ergebnisse sind der angeschlossenen Beilage B zu entnehmen. In den Tabellen sind jedoch nur die aktiven Lehrerinnen und Lehrer (inkl. der Lehrkräfte im Sabbatical, exklusive der Karenzierten) dargestellt.

 

Zu Frage 6:

Eine elektronische Datenbringung zur Beantwortung der Frage, welche der in den nachgefragten Schuljahren an Schulen bestimmter Schultypen des mittleren und höheren berufsbildenden Schulwesens eingesetzten Lehrkräfte eine abgeschlossene Universitätsausbildung vorweisen, ist nicht möglich. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Universitätsausbildung nicht in allen Fällen ein Lehramt (universitäres Lehramtsstudium) ist. Die dienstrechtlichen Anstellungserfordernisse stellen in ihrer Ausprägung auf die Unterschiede der jeweiligen Schultypen und Schwerpunkte ab. Dies entspricht der Besonderheit in der Einstufungssystematik bei Lehrkräften, die in der Anlage 1 zum BDG geregelt ist. Dort wird nach Schularten/Unterrichtsbereichen und den dazu jeweils geforderten passenden schulischen, universitären und sonstigen Ausbildungen und zusätzlichen Anforderungen an eine Berufs- bzw. Lehrpraxis differenziert. Damit wird darauf reagiert, dass in speziellen Unterrichtsbereichen eher lehramtlichen Ausbildungen als geeigneter angesehen werden und in anderen (speziell technischen) Bereichen ein Studium mit einer entsprechenden Berufspraxis. Dementsprechend ausdifferenziert sind auch die Anstellungserfordernisse in den gesetzlichen Bestimmungen. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass in allgemeinen Gegenständen bzw. fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen jeweils Absolventinnen und Absolventen mit unterschiedlichen Universitätsstudien eingesetzt werden können. Es wäre zur Auswertung der Frage der Lehrkräfte mit „abgeschlossener Universitätsausbildung“ eine Analyse jedes einzelnen Personalakts im Zusammenhang mit der Lehrfächerverteilung der jeweiligen Schuljahre erforderlich, die im Hinblick auf die notwendige Befassung der Landesschulräte und in Anbetracht des vorgegebenen Zeitrahmens mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass von einer Beantwortung Abstand genommen werden muss.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.

 

 

Beilagen

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.