5391/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0595-II/1/2010

Wien, am 07. Juli 2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Mayerhofer, Herbert und weitere Abgeordnete haben am 19. Mai 2010 unter Zahl 5382/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fähigkeit der Exekutive zur Aufgabenerfüllung im Burgenland“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Wie bereits allgemein bekannt, erfolgte mit der Erweiterung des Schengenraumes am 21.12.2007 im nationalen Bereich der Übergang von der systematischen Grenzkontrolle und Grenzüberwachung zu selektiven polizeilichen Kontrollmaßnahmen in den Grenzräumen (Ausgleichsmaßnahmen - AGM). Daraus resultierten die stufenweise Einrichtung einer AGM-Grundorganisationsstruktur ab 2008 sowie darauf aufbauend die operativen Vorkehrungen für die erforderlichen Kontrollmechanismen auf den Transitrouten (Straße und Schiene) und in Ballungszentren.

Für den nunmehr gegebenen Zeitraum der abschließenden Detailplanungen für die AGM-Organisationsstruktur in den Grenzräumen unterstützt der derzeit laufende sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz des Bundesheeres die Sicherheitsbehörden bei der  Bekämpfung


grenzüberschreitender Deliktsformen. Nach Abschluss der Detailplanungen wird die aktuelle sicherheitspolizeiliche Situation für die weitere Entscheidungsfindung hinsichtlich des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres gesamthaft neu zu bewerten sein.

 

Zu Frage 4:

Da der Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 5 des Wehrgesetzes der Anordnung der Bundesregierung bedarf, werden der Bundesregierung alle entscheidungsrelevanten Informationen, auf die sich letztlich auch der Ministerratsvortrag stützt, zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 5:

Da eine etwaige Verlängerung des Assistenzeinsatzes gemäß § 2 Abs. 5 des Wehrgesetzes 2001 der Anordnung der Bundesregierung bedarf, werden der Bundesregierung alle entscheidungsrelevanten Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 6:

Ja.

 

Zu Frage 7:

Da es sich bei polizeilichen Schwerpunktaktionen und dem Assistenzeinsatz des Bundesheeres um unterschiedliche Aufgabenstellungen handelt, ist ein direkter Ergebnisvergleich  nicht möglich.