5406/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0049-IV/9/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5712/J der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

Vorweg lege ich Wert auf die Feststellung, dass es sich bei der Ausgleichstaxe um keine „Strafgebühr“ handelt, wie in der Anfrage behauptet wird. Die Funktion der Ausgleichstaxe besteht darin, einen Ausgleich für den Entfall jener wirtschaftlichen Belastungen zu schaffen, die mit der Anstellung von Menschen mit Behinderung verbunden sind (z.B. Zusatzurlaub, kostenintensivere Ausstattung des Arbeitsplatzes etc.). Die Ausgleichstaxe ist daher weder eine Steuer noch eine Strafe, sondern eine verwaltungsrechtliche Geldleistung besonderer Art, die einen Ausgleich zwischen jenen Dienstgebern herbeiführt, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstige Behinderte nicht beschäftigen.

Fragen 1, 3, 5, 8 und 11:

Siehe Anlage 1, Tabelle 1.

Frage 2:

Zu den ATF-Ausgaben für die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung, die 2001 mit der sogenannten „Behindertenmilliarde“ gestartet wurde, siehe Anlage 1 Tabelle 2.


Fragen 4, 6, 9, 12 und 14:

Siehe Anlage 2.

Frage 7:

Da die Aktion 500 am 1.11.2007 begann, sind im Jahr 2007 noch keine Ausgaben angefallen.

Frage 10:

Die Ausgaben des Ausgleichstaxfonds (ATF) für die Aktion 500 betrugen im Jahr 2008 € 8,910.439,-.

Frage 13:

Die Ausgaben des ATF für die Aktion 500 betrugen im Jahr 2009 € 17,542.412,-.

Fragen 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 u. 28:

Dazu wird auf eine laufende Evaluierung der Beschäftigungsoffensive für die Jahre 2007 - 2009 verwiesen, deren Ergebnisse noch abzuwarten sind.

Frage 18:

Die ATF-Ausgaben insgesamt für die Aktion 500 (inkl. Ausgaben 2010): € 29,171.241,-.

Frage 29:

Aus heutiger Sicht wird der ATF das Jahr 2010 mit einem voraussichtlichen Verlust in der Höhe von 10-15 Mill. € abschließen.

Frage 30:

In meinem Auftrag hat eine Arbeitsgruppe, in der auch die Sozialpartner sowie Behindertenorganisationen vertreten waren, Vorschläge über eine mögliche Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsgesetzes erarbeitet. Gegenstand der Diskussionen war auch die finanzielle Situation des ATF. Es wird den Verhandlungen auf politischer Ebene vorbehalten bleiben, welche Umsetzungsvarianten Konsensfähigkeit erlangen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.