5411/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2010 unter der Zl. 5431/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Netzwerk Österreichischer Vertretungsbehörden im Ausland“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 6, 7 sowie 31 bis 34:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) verfügt über begrenzte personelle und budgetäre Ressourcen und ist deshalb laufend bemüht, sein Vertretungsnetz zu optimieren, um österreichische Interessen im und gegenüber dem Ausland bestmöglich zu vertreten. Unsere Auslandsbehörden erbringen als Österreichs Antennen sowie als rot-weiß-rote Interessensvertreter im Ausland wertvolle Service- und Informationsleistungen für die heimische Politik, die österreichische Wirtschaft und unsere Bürgerinnen und Bürger.                                                        

Die Standorte der österreichischen Vertretungen im Ausland resultieren aus einer Vielzahl objektiver Kriterien, wobei die außenpolitischen Gesamtinteressen Österreichs an erster Stelle stehen, insbesondere die Intensität des politischen Besuchsaustausches, die Höhe des Handelsvolumens und der österreichischen Investitionen, die konsularischen Serviceleistungen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher sowie Touristinnen und Touristen, die Intensität der völkerrechtlichen Vertragsbeziehungen, die Zahl der Visaanträge bis zum Volumen der Auslandskultur und der Entwicklungszusammenarbeit.

 

Da diese Kriterien laufend überprüft werden, ergeben sich auch Auswirkungen auf das Netz der Vertretungsbehörden.


Zu den Fragen 2 bis 5, 8, 10 und 30:

Österreichische Honorar(general)konsuln/innen sind in rund 120 Staaten tätig. Sie stellen eine wertvolle Ergänzung zu den österreichischen Berufsvertretungen dar. Sie sind auch in Staaten eingerichtet, wo keine österreichische Berufsvertretung besteht, jedoch für ansässige oder durchreisende Österreicherinnen und Österreicher eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist.

Vor der Eröffnung von Honorar(general)konsulaten wird eine detaillierte Beurteilung der Zweckmäßigkeit unter Heranziehung eines honorarkonsularischen Gesamtkonzepts für den jeweiligen Amtsbereich durchgeführt.

Die Dichte des honorarkonsularischen Vertretungsnetzes hängt insbesondere mit der Zahl der im vorgesehenen Amtsbereich wohnhaften Auslandsösterreicher/innen, der Umfang der zu erwartenden konsularischen Amtshandlungen (z.B. touristisches Aufkommen), wirtschaftliche Interessen sowie kultur- und wissenschaftspolitische Fragen zusammen. Dadurch kommt es in einzelnen Ländern zu einer höheren Anzahl von honorarkonsularischen Vertretungen.

Gemäß dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr. 129/1999, können entsprechend geeignete Personen als Honorar(general)konsuln mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des auswärtigen Dienstes betraut werden. Für die Suche und Auswahl geeigneter Kandidaten/innen gilt daher, dass sie zur nachdrücklichen Vertretung österreichischer Interessen befähigt sein müssen (zB haben sie aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und können daher Auslandsösterreichern/innen und Österreichern/innen in Not wertvolle Hilfe leisten).

 

Die Eröffnung einer honorarkonsularischen Vertretung wie auch die Bestellung von Honorarfunktionären/innen werden in einem einheitlichen Prozess, dem Bestallungsverfahren, durchgeführt: Die Bestellung neuer Honorarfunktionäre/innen bedarf der Genehmigung durch die österreichische Bundesregierung und der Ernennung durch den Herrn Bundespräsidenten. Die endgültige Zulassung der Leiterin/des Leiters eines Honorar(general)konsulats erfolgt durch die Erteilung des Exequaturs durch den Empfangsstaat gem. Art. 12 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen. Honorarfunktionäre/innen unterfertigen vor Amtsantritt einen Bestallungsvertrag, der auf eine Laufzeit von fünf Jahren - Verlängerungen sind möglich - abgeschlossen wird.


Honorarfunktionären/innen üben ihre Funktion ehrenamtlich aus, sie stellen das erforderliche Hilfspersonal sowie die für ihre amtliche Tätigkeit notwendigen Räumlichkeiten und Betriebsmittel unentgeltlich zur Verfügung. Daher verursacht das vergleichsweise große honorarkonsularische Vertretungsnetz nur vergleichweise geringe Infrastrukturkosten. In den Jahren 2006 bis 2009 lagen die Kosten für die rund 280 honorarkonsularischen Vertretungen weltweit durchschnittlich bei etwa € 132.000,— pro Jahr. Die Honorar(general)konsuln/innen führen Gebühren, die sie für Amtshandlungen einheben, an die Republik ab.

Da die Honorar(general)konsulate von den Titulären selbst finanziert werden, ist ihnen die Verwendung ihrer eigenen Mailadressen erlaubt. Einheitliche E-Mail-Adressen bzw. eine einheitliche Domain müssten vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Eine derartige Umstellung wäre mit Kosten und Wartungsaufwand verbunden.

 

Zu Frage 9:

Für die 13 Berufskonsulate betrug in den Jahren 2006 bis 2009 der durchschnittliche Personal- und Sachaufwand pro Jahr und Konsulat rund 0,9 Mio. 6.

 

Zu Frage 11:

Honorarkonsulate verfügen über geringere hoheitliche Befugnisse als Berufskonsulate, vor allem was die Visa- und Passausstellung betrifft. Daher ist gerade in Staaten mit einer großen Anzahl an Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern die Präsenz von Berufskonsulaten neben jener der Botschaften zielführend. Außerdem erfüllen (General-)Konsulate abgesehen von konsularischen auch wirtschaftliche, kulturelle und politische Aufgaben. In Rumänien besteht kein eigenes Berufskonsulat neben der Botschaft.

Zu den Fragen 12 und 13:

Es bestehen derzeit fünf Common Application Centers (CAC), nämlich in Almaty und Astana in Kasachstan, Chisinau in Moldau, Podgorica in Montenegro sowie in Laibach in Slowenien. Österreich führt mit interessierten Schengenpartnern Gespräche betreffend weitere Möglichkeiten solche Zentren zu etablieren.

Zu Frage 14:

Honorarkonsulate und Common Application Centers haben unterschiedliche Aufgaben: Honorarkonsulate können auf Grund eingeschränkter Befugnisse nur als Weiterleitungsposten für Visaanträge fungieren, während an CAC der Antrag gleich direkt entschieden wird.

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

Das österreichische Vertretungsnetz wird von der Einrichtung des EAD in mehrfacher Hinsicht profitieren. In Drittstaaten, in denen Österreich zwar mitakkreditiert, aber physisch vor Ort nicht präsent sein kann, stellt der Informationsaustausch, der sich durch den EAD ergibt, eine klare Verbesserung im Vergleich zum Status quo dar. Darüber hinaus wird in diesen Ländern die EU-Delegation in konsularischen Notfällen für EU-Bürger/innen eine erste Anlaufstelle für Hilfsmaßnahmen sein. Dies stellt einen wesentlichen Fortschritt für die Betreuung von Österreichern/innen in Notsituationen rund um den Globus dar.

Die Aufgabenstellung der österreichischen Vertretungsbehörden bleiben davon grundsätzlich unberührt, wird sich aber in der Folge mehr auf die Wahrnehmung bilateraler Interessen (Wirtschaft/Außenhandel, Konsularisches, Kultur etc.) konzentrieren können.

 

Zu den Fragen 18 bis 20:

Zwischen den bei der Republik Österreich akkreditierten Botschaften und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien besteht eine ständige wechselseitige Kommunikation, sowohl zwischen der jeweiligen Abteilung der sogenannten "politischen" Sektion II des BMeiA, welche bestimmte Ländergruppen betreuen, als auch den verschiedensten Fachabteilungen des Hauses, welche spezialisierte Bereiche, wie z.B. Völkerrecht, Wirtschaft, Konsularisches, Kultur, multilaterale Angelegenheiten etc., bearbeiten.

Dieser Informationsfluss hat die kontinuierliche Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen den Staaten zum Ziel. Relevant wären dabei überblicksweise etwa die

-          Ansichten und Haltungen der betreffenden Länder zu internationalen Problemen und ihrer Lösung

-          den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen in den betreffenden Staaten bzw. in Österreich und ihre Entwicklung

-          Bearbeitung von bilateralen Fragen

-          Wahrnehmung bzw. Unterstützung von Interessen von Unternehmen oder Staatsbürgern der betreffenden Staaten

-          Unterstützung und Organisation von Besuchen von Regierungs-, Wirtschafts-, Kultur- oder Wissenschaftsdelegationen

-          Tätigkeit im Bereich der „Public Diplomacy“, Einbindung der Zivilgesellschaft.

Zu Frage 21:

Das Konzept „Auslandskultur Neu“ sieht ein an geographischen und inhaltlichen Schwerpunkten orientiertes Netzwerk österreichischer Kulturforen vor, das laufend mit den außenpolitischen Schwerpunkten abgestimmt wird. Angesichts der begrenzten Personal- und Budgetressourcen wird das Netzwerk der derzeit 30 österreichischen Kulturforen - davon sind 24 in die Botschaften integriert - im Ausland kontinuierlich überprüft, um eine möglichst effektive Wahrnehmung der auslandskulturpolitischen Zielsetzungen sicher zu stellen.

Zu den Fragen 22 und 23:

Seitens der WKÖ erfolgt die Refundierung von anteiligen Unterbringungs- und Betriebskosten sowie allfälligen Transportkosten an das BMeiA.

Zu den Fragen 24 bis 26:

Die Kosten für die Koordinationsbüros werden grundsätzlich von der ADA GmbH getragen.

In Einzelfällen leistet das BMeiA Kostenbeiträge: In den Jahren 2006 und 2007 hat das BMeiA Kostenbeiträge in Höhe von € 64.381,13 für das Koordinationsbüro in Podgorica geleistet. Für den gemeinsamen Betrieb des Vertretungsbüros in Ramallah beteiligt sich das BMeiA derzeit vertragsgemäß an den laufenden Kosten mit einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von € 18.000,--. Ebenso beteiligt sich das BMeiA an den Kosten für das Büro in Chisinau mit einem Jahresbetrag in Höhe von € 25.000,--.

Diese Zahlungen werden vertragsgemäß als Abgeltung für die Wahrnehmung bestimmter diplomatischer und konsularischer Aufgaben durch die genannten Koordinationsbüros der ADA GmbH geleistet.

Zu den Fragen 27 und 28:

Bei den genannten Organisationen nimmt bereits der/die jeweilige bilaterale österreichische Botschafter/in zugleich auch die Funktion des/der ständigen österreichischen Vertreters/in wahr.

Zu Frage 29:

Zur Frage der internationalen Organisationen, denen Österreich angehört, wird auf den einschlägigen Anhang im jährlich erscheinenden Außenpolitischen Bericht verwiesen.

Betreffend die Vertretung Österreichs in Organisationen und Gremien, die ihren Sitz an Orten haben, in denen keine österreichische Berufsvertretungsbehörde existiert, erfolgt die Wahrnehmung der Aufgaben des BMeiA in der Regel durch die Entsendung von Bediensteten des BMeiA zu Sitzungen der Organe dieser Organisationen bzw. Gremien im Rahmen von Dienstreisen. Praktische Überlegungen (z.B. geografische Nähe) können in einzelnen Fällen auch dazu führen, dass solche Aufgaben von den Bediensteten österreichischer Berufsvertretungen im Ausland wahrgenommen werden.

 

Zu Frage 35:

Diese Frage fallt nicht in den Vollzugsbereich des BMeiA.