5412/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 20. Mai 2010 unter der Zl. 5441/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Interessen der Auslandsösterreicher sowie Erhebungsaufträge
inländischer Körperschaften und deren Umsetzung durch Österreichische
Vertretungsbehörden im Ausland“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass die Bindung der Auslandsösterreicher und
Auslandsösterreicherinnen an Österreich dem Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) ein wichtiges Anliegen ist. Wir verstehen uns
insbesondere als Serviceeinrichtung und sind bemüht, den im Ausland lebenden
Österreicherinnen und Österreichern bestmögliche Dienstleistungen zu bieten, an deren
weiterer Ausgestaltung wir auch laufend
arbeiten.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das BMeiA erstellt jährlich eine Konsularstatistik, die die Gesamtzahl der konsularischen
Handlungen in folgenden Bereichen erfasst: Rechtsschutzfälle, Haftfälle, Hilfeleistung bei
Erkrankung/Unfall oder in finanziellen Notlagen, Todesfälle, Asyl- und
Migrationsangelegenheiten, Beglaubigungen, Staatsbürgerschafts- und Passangelegenheiten,
Sozial- und Pensionsangelegenheiten, Unterhaltsangelegenheiten, Dokumentenbeschaffung,
Dokumentenprüfung sowie Wehrdienstangelegenheiten. Eine gesonderte statistische

Erfassung hinsichtlich der Herkunft der Anfragen/Erhebungsersuchen (private Einschreiter,
inländische Körperschaften, Interessensverbände u.a.) erfolgt nicht. Im Zeitraum 2006 bis
2009 ist die Gesamtzahl der Fälle um ca 24% angestiegen.


Zu Frage 4:

Für Erhebungsersuchen seitens österreichischer Behörden im Rahmen der Amtshilfe werden
keine Gebühren verrechnet. Entstehen der Vertretungsbehörde jedoch zusätzliche Kosten, die
den allgemeinen Verwaltungsaufwand übersteigen, so sind diese Auslagen von der
anfragenden Gebietskörperschaft zu tragen. Kosten für Amtshandlungen, die in besonderen
gesetzlichen Vorschriften geregelt sind, sind vom BMeiA zu tragen.

Zu Frage 5:

Die Schwerpunktsetzung der AuslandsösterreicherInnen-Homepage des BMeiA ist
entsprechend den Wünschen der AuslandsösterreicherInnen ausgerichtet, die u.a. in einer
online-Prioritätenumfrage im Frühjahr 2009 erhoben worden sind. Unter der Rubrik
„AÖ-Ratgeber“ bietet das BMeiA Informationen zu den Themen: Staatsbürgerschaft, Wahlen,
Dokumente, Soziales, Familie und Ausbildung sowie Vermögensfragen und Wehrdienst an.
Zur Kontaktpflege mit. anderen AuslandsösterreicherInnen animiert die Rubrik
„AuslandsösterreicherInnen“. Unter der Rubrik „Kontakte“ stehen die Daten von
österreichischen Vertrerungsbehörden, Österreich-Vereinigungen im Ausland sowie von
nützlichen Dienststellen im Inland zur Verfügung. Auf der

AuslandsösterreicherInnenhomepage sind auch Informationen über Kunst und Kultur, Medien
und Tourismus zu finden.

Alle Informationen werden regelmäßig aktualisiert und anlassbezogen erweitert. So bot das
BMeiA für die Bundespräsidentenwahl 2010 zusätzliche Informationen für
AuslandsösterreicherInnen auf der eigens eingerichteten Homepage
www.bp2010.at an.

 

Zu Frage 6:

Die oben erwähnte Umfrage unter den AuslandsösterreicherInnen hat gezeigt, dass eine
eigene parlamentarische Vertretung im österreichischen Parlament nicht zu den Prioritäten
zählt.


Zu Frage 7:

Angelegenheiten der deutschsprachigen Volksgruppen im Ausland sind mir ein großes
Anliegen. 2007 wurde im BMeiA ein eigenes Referat für diese Fragen geschaffen. Neben der
Erfassung und Darstellung der Lage der deutschsprachigen Volksgruppen in den einzelnen
Ländern, einschließlich der Analyse internationaler sowie einzelstaatlicher Verpflichtungen
und deren Umsetzung, nimmt das Referat Kontakt- und Koordinationsaufgaben wahr. Es
dient auch als Anlaufstelle für Vereinigungen und Einzelpersonen, um deren Anliegen
unterstützend an die zuständigen Stellen in Österreich heranzutragen. Das BMeiA fördert
ferner Aktivitäten der deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien, Kroatien, Polen und
Tschechien. Unterstützungsmaßnahmen für deutschsprachige Schulen im Ausland fallen nicht
in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.

Zu Frage 8:

Auf der Homepage des BMeiA sowie auf der AuslandsösterreicherInnen-Homepage stehen
auch Links zu den Online-Seiten zahlreicher österreichischer Printmedien, zu speziellen
Informationsmedien für AuslandsösterreicherInnen wie dem Journal ,Rot-Weiß-Rot' zur
Verfügung, die den Zugang zu umfangreicher Information über das innenpolitische Leben in
Österreich gewährleisten. Außerdem informieren das BMeiA und die Vertretungsbehörden
interessierte AuslandsösterreicherInnen über relevante Themen mittels E-Mail. Vor Wahlen
wird ein Informationsschreiben an alle bei den Vertretungsbehörden registrierten
Auslandsösterreicherlnnen, samt einem Merkblatt über sämtliche Modalitäten des
Auslandswahlrechts versendet. Das BMeiA gibt keine wahlwerbenden Materialien an
AuslandsösterreicherInnen weiter.