5412/AB XXIV. GP
Eingelangt am
20.07.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 20. Mai 2010 unter der Zl. 5441/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
„Interessen der Auslandsösterreicher sowie Erhebungsaufträge
inländischer Körperschaften und
deren Umsetzung durch Österreichische
Vertretungsbehörden im Ausland“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass die Bindung der
Auslandsösterreicher und
Auslandsösterreicherinnen an
Österreich dem Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) ein wichtiges Anliegen ist. Wir
verstehen uns
insbesondere als Serviceeinrichtung und sind bemüht, den im Ausland
lebenden
Österreicherinnen und
Österreichern bestmögliche Dienstleistungen zu bieten, an deren
weiterer Ausgestaltung wir auch
laufend arbeiten.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das
BMeiA erstellt jährlich eine Konsularstatistik, die die Gesamtzahl
der konsularischen
Handlungen
in folgenden Bereichen erfasst: Rechtsschutzfälle, Haftfälle,
Hilfeleistung bei
Erkrankung/Unfall
oder in finanziellen Notlagen, Todesfälle, Asyl- und
Migrationsangelegenheiten, Beglaubigungen, Staatsbürgerschafts- und
Passangelegenheiten,
Sozial- und Pensionsangelegenheiten, Unterhaltsangelegenheiten, Dokumentenbeschaffung,
Dokumentenprüfung
sowie Wehrdienstangelegenheiten. Eine gesonderte statistische
Erfassung
hinsichtlich der Herkunft der Anfragen/Erhebungsersuchen (private Einschreiter,
inländische Körperschaften,
Interessensverbände u.a.) erfolgt nicht. Im Zeitraum 2006 bis
2009 ist die Gesamtzahl der Fälle um
ca 24% angestiegen.
Zu Frage 4:
Für
Erhebungsersuchen seitens österreichischer Behörden im Rahmen der
Amtshilfe werden
keine Gebühren verrechnet. Entstehen der Vertretungsbehörde jedoch
zusätzliche Kosten, die
den allgemeinen
Verwaltungsaufwand übersteigen, so sind diese Auslagen von der
anfragenden Gebietskörperschaft zu tragen. Kosten für Amtshandlungen,
die in besonderen
gesetzlichen Vorschriften geregelt sind, sind vom BMeiA zu tragen.
Zu Frage 5:
Die
Schwerpunktsetzung der AuslandsösterreicherInnen-Homepage des BMeiA ist
entsprechend den Wünschen der AuslandsösterreicherInnen ausgerichtet,
die u.a. in einer
online-Prioritätenumfrage im Frühjahr 2009 erhoben worden sind. Unter
der Rubrik
„AÖ-Ratgeber“ bietet das
BMeiA Informationen zu den Themen: Staatsbürgerschaft, Wahlen,
Dokumente, Soziales, Familie und Ausbildung sowie Vermögensfragen
und Wehrdienst an.
Zur Kontaktpflege mit. anderen
AuslandsösterreicherInnen animiert die Rubrik
„AuslandsösterreicherInnen“. Unter der Rubrik
„Kontakte“ stehen die Daten von
österreichischen Vertrerungsbehörden, Österreich-Vereinigungen
im Ausland sowie von
nützlichen Dienststellen im Inland zur Verfügung. Auf der
AuslandsösterreicherInnenhomepage
sind auch Informationen über Kunst und Kultur, Medien
und Tourismus zu finden.
Alle
Informationen werden regelmäßig aktualisiert und
anlassbezogen erweitert. So bot das
BMeiA für die
Bundespräsidentenwahl 2010 zusätzliche Informationen für
AuslandsösterreicherInnen auf der eigens eingerichteten Homepage www.bp2010.at an.
Zu Frage 6:
Die oben erwähnte Umfrage unter den
AuslandsösterreicherInnen hat gezeigt, dass eine
eigene parlamentarische Vertretung im
österreichischen Parlament nicht zu den Prioritäten
zählt.
Zu Frage 7:
Angelegenheiten der
deutschsprachigen Volksgruppen im Ausland sind mir ein großes
Anliegen. 2007 wurde im BMeiA ein eigenes
Referat für diese Fragen geschaffen. Neben der
Erfassung und Darstellung der Lage der deutschsprachigen Volksgruppen in
den einzelnen
Ländern, einschließlich der Analyse internationaler sowie
einzelstaatlicher Verpflichtungen
und deren Umsetzung, nimmt das Referat Kontakt- und Koordinationsaufgaben wahr.
Es
dient auch als Anlaufstelle für Vereinigungen und Einzelpersonen, um deren
Anliegen
unterstützend an die zuständigen Stellen in Österreich
heranzutragen. Das BMeiA fördert
ferner Aktivitäten der deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien,
Kroatien, Polen und
Tschechien.
Unterstützungsmaßnahmen für deutschsprachige Schulen im Ausland
fallen nicht
in den Zuständigkeitsbereich
des BMeiA.
Zu Frage 8:
Auf der Homepage des
BMeiA sowie auf der AuslandsösterreicherInnen-Homepage stehen
auch Links zu den Online-Seiten zahlreicher österreichischer Printmedien,
zu speziellen
Informationsmedien für
AuslandsösterreicherInnen wie dem Journal ,Rot-Weiß-Rot' zur
Verfügung, die den Zugang zu
umfangreicher Information über das innenpolitische Leben in
Österreich gewährleisten. Außerdem informieren das BMeiA
und die Vertretungsbehörden
interessierte AuslandsösterreicherInnen
über relevante Themen mittels E-Mail. Vor Wahlen
wird ein Informationsschreiben an alle bei den Vertretungsbehörden
registrierten
Auslandsösterreicherlnnen, samt einem Merkblatt über sämtliche
Modalitäten des
Auslandswahlrechts versendet. Das BMeiA gibt keine wahlwerbenden Materialien an
AuslandsösterreicherInnen weiter.